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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Sandman1 am 23. März 2012, 20:27:35
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Hallo Leute,
ich habe heute meine "Mitteilung zum Dienstantritt des Freiwilligen Wehrdienstes" bekommen.
Diesen werde ich über 15 Monate bei den Feldjägern ableisten.
Am Schreiben waren allerdings noch ein paar andere für mich bizarre Seiten angefügt, die ich nicht verstehe.
- "Bescheinigung zur Vorlage bei der Unterhaltssicherungsbehörde"
Ist das so ne Art Arbeitslosengeld für die Zeit nach dem Bund oder wie darf ich das verstehen?
- Meldung gemäß § 204 Sozialgesetzbuch (SGB) V* über den Beginn der Teilnahme am Freiwilligen Wehrdienst
Was heißt das? Muss ich diese Meldung machen? Da die weiter aufgeführten Punkte mich meiner Meinung nach nicht betreffen. (Arbeitsverhältnis/Bezug von Arbeitslosengeld/Rentenbezug Versicherungspflicht/Freiwillig krankenversichert/Versicherungspflichtiger). Ich bin aktuell gesetzlich versichert.
- Meldung über die Beendigung der Teilnahme am FWD
Punkte sind wie bei Letzerem beinahe gleich.
- Meldepflicht bei Wehrdienst
Hier geht es um die Meldung bei der Krankenkasse. Ich denke aber, dass dies keine Relevanz für mich hat, da ich kein Arbeitslosengeld, Unterhalt o.ä. beziehe, sondern noch bei meinen Eltern wohne, oder doch? Ich bin gesetzlich krankenversichert.
Danke für eure Mühe!
Viele Grüße
Sandman1
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Hier Ich hab das mal Bezüglich deiner frage zur Unterhaltssicherungsbehörde aus dem Internet rausgesucht.
Zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes können freiwillig längerdienende Grundwehrdienstleistende oder freiwillig Wehrdienstleistende sowie deren Familienangehörige Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) beantragen.
Zu diesen Leistungen zählen:
allgemeine Leistungen (§ 5 USG)
Überbrückungsgeld (§ 5a USG)
besondere Zuwendung für den Monat Dezember (§ 5b USG)
Beihilfe bei Geburt eines Kindes (§ 5c USG)
Einzelleistungen (§ 6 USG)
Sonderleistungen, zum Beispiel Krankenhilfe, Bestattungskosten, Beiträge zur Kranken- oder Pflegeversicherung, (§ 7 USG)
Mietbeihilfe (§ 7a USG)
Wirtschaftsbeihilfe, zum Beispiel für Inhaber von Gewerbebetrieben, (§ 7b USG)
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Die Bescheinigung für die Unterhaltssicherungsbehörde brauchst du, wenn du Leistungen von denen geltend machen willst. Das bestrifft die Zeit des Wehrdienstes, nicht die Zeit danach.
Wenn du kein Arbeitslosengeld etcl. bekommst, dann musst du auch der entsprechenden Agentur nicht melden, dass du Wehdienst leistest.
Der Krankenversicherung musst du natürlich melden, dass du Wehrdienst leistest. Die Krankenkasse muss ja wissen, dass sie nicht mehr für dich zuständig ist.
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Muss ich das denn zur Kasse senden oder bloß ausfüllen und zum Dienstantritt mitnehmen Ulli?
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Musst mal genau schauen, was auf dem Formular steht. Aber ich würd mal sagen, dass du es an die Kasse schicken sollst. Die Bundeswehr ist nicht dafür zuständig und der Bundeswehr musst du den Dienstantritt ja nicht melden- die wissen ja, dass du kommst.
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Hm, aber ich soll das doch beim Antritt vorlegen ? Also krieg ich das dann zurück oder.. Ach ich ruf am Montag mal den Einplaner an^^
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Was steht denn auf dem Formular oder auf den Erläuterungen drauf? Soll die Einheit den Dienstantritt nochmal extra bestätigen? Ist da nen entsprechendes Feld? Wenn nicht, dann schickst du das direkt hin, wenn ja, dann bringst du das zum Dienstantritt mit, lässt das bestätigen und schickst es dann weg.
Aber allein die Tatsache, dass du es jetzt schon zugeschickt bekommen hast, spricht dafür, dass du es direkt schicken sollst.
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Aber auf dem einen Zettel "Meldepflicht bei Wehrdienst" steht drauf.
1. Nach § 204 Sozialgesetzbuch (SGB) hat bei pflichtversicherten Beschäftigten
der Arbeitgeber, bei Beziehern von Arbeitslosengeld die Agentur für Arbeit und
bei Beziehern von Arbeitslosengeld II das Jobcenter Beginn und Ende des Frei-
willigen Wehrdienstes der zuständigen Krankenkasse unverzüglich zu melden
???
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Danke für die bisherigen Antworten.
Jetzt ist die Frage, ob wir Leute, die keine sozialen Leistungen vom Staat beziehen (z.B. Alg. II), trotzdem unser gesetzlichen Krankenkasse das melden müssen?
Das geht aus dem Schreiben nicht eindeutig hervor.
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Ja, das müssen Sie der Krankenkasse melden. Während Ihres Wehrdienstes ruht Ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erhalten keine Leistungen von Ihrer Krankenkasse, weil die Bundeswehr Ihnen die truppenärztliche Versorgung kostenlos angedeihen lässt und die Krankenkasse erhält von Ihnen in dieser Zeit demzufolge auch keine Beiträge. Das ist genau der Sinn dieser Mitteilungen über Beginn und Ende Ihres FWD.
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Deswegen hast du ja auch unterschiedliche Bescheinigungen:
- Für die Unterhaltssicherungsbehörde, wenn dir Geld von denen zusteht (z.B. für Miete etc.)
- Für die Krankenkasse: Die müssen wissen, dass die nicht mehr für dich zuständig sind. Weil du ja über die unentgeltliche truppenäztliche Versorgung krankenversichert bist. (grob gesagt)
- Und für Arbeits-/Sozialamt (oder wie die auch immer heissen): Falls du Leistungen von denen bekommst, damit die wissen, dass du jetzt Wehrsold bekommst und die wohl auch erstmal nichts mehr zahlen müssen.
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Muss ich das denn zur Kasse senden
-Mache eine Kopie vom Einberufungsbescheid oder der Bescheinigung für Unterhaltssicherung, dann verfasse ein schreiben.. z.b.: Ich melde, das ich am XX bis XX den Freiwilligen Dienst antrete.
Dann weiß schon die Krankenkasse bescheid.
Die restlichen Informationen stehen auf der Kopie.
Aber es ist wichtig, das du es der Krankenkasse meldest!
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Okay vielen Dank Leute :)
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Danke auch von mir! Thema gelöst! :-)
Ging alles sehr fix, super Community!
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Also ich habe jetzt vorsichtsheilbar nochmal beim Einplaner angerufen, und der sagte mir
Das eine Blatt mit dem Beginn, schickt man zur Krankenkasse. Und über die Beendigung, das nimmt man mit zur Truppe :)
Nur um weitere Fragen zur vermeiden ^^
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Ich hätte da eine Frage. Ich habe die Mitteilung zum Dienstantritt des Freiwilligen Wehrdienstes erhalten und mache mir sorgen, dass ich etwas Antworten soll. Ich habe was zum Ausfüllen bekommen doch dies muss ich doch dort vor Ort abgeben oder nicht ? Und was habt ihr alles so gemacht als ihr die Mitteilung erhalten habt ?
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Ne Flasche Sekt aufgemacht ;D
Alles gut, du musst nichts antworten, wenn nichts gefordert ist.
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... mache mir sorgen, dass ich etwas Antworten soll. ...
Ich empfehle Ihnen, das Erhaltene gründlich und genau zu lesen. Wenn etwas ausgefüllt und/oder unterschrieben zurück geschickt werden soll steht das da auch.
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Und was habt ihr alles so gemacht als ihr die Mitteilung erhalten habt?
Also, ich habe die Schreiben, die ich bekommen habe, zuerst aufmerksam durchgelesen und dann geprüft, ob ich auch alles verstanden habe! Und ... keine Angst, diese Schreiben sind so eindeutig formuliert, dass sie auch die nicht ganz so hellen (zukünftigen) Kameraden verstehen können! Trauen Sie sich und lesen Sie sie durch ;D !