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Zusammenfassung

Autor: F_K
« am: 31. Januar 2024, 11:52:17 »

Lieber Dunstig,

jeder muss natürlich seine Situation persönlich beurteilen, dies machst Du sicher auch gut und richtig (und dies bezweifle ich auch nicht).

Das Forum ist aber für viele Ratsuchende, daher habe ich Deinen speziellen Fall in den allgemeinen Kontext gestellt (Du bist offensichtlich kein "normaler AN", ist doch positiv für Dich).

Autor: dunstig
« am: 31. Januar 2024, 11:22:09 »

Da du die doch sehr umfangreichen "nicht monetären" Benefits meines Arbeitgebers nicht kennst sowie die Auswirkungen von nicht ununterbrochenem Bezug mancher dieser Benefits, ich täglich während der RDL sehr weit pendeln darf statt durchgehend Homeoffice machen zu können, die Vereinbarung mit meiner PKV nicht kennst und noch einige weitere Punkte, kannst du es mir ruhig glauben, dass es eben doch ein Nullsummenspiel ist. Wenn überhaupt. Zeitlicher Aufwand vorab nichtmals berücksichtigt. Dennoch werd ich es mir im Herbst mal anschauen.

Schön, dass du Antworten und Belehrungen gibst für Sachverhalte, die nicht gefragt waren. Wie es "normal" aussehen mag, war nicht gefragt. Mag durchaus bei anderen im Regelfall anders aus sehen. Interessiert mich in dem Moment aber nicht, da ich an dieser Stelle gefragt habe, um mir ein Bild machen zu können, wie es sich für mich ausgeht.

Ich weiß schon, warum ich sehr lange hier nichts mehr geschrieben habe. Dieses ständige Belehren und Besserwissen ohne die Gesamtsituation zu kennen, ist schon sehr speziell.
Autor: F_K
« am: 31. Januar 2024, 10:44:39 »

Anmerkung:

Als "normaler" Arbeitnehmer unterhalb der Obergrenzen ist es eben kein "Nullsummenspiel", sondern eher ein (kleines oder größeres) Zubrot.

Warum:

- Verpflegung wird bezahlt (zahlt man normalerweise selber, OK, aber immerhin ein paar Euro pro Tag)
- UTV wird bezahlt (für PKV Versicherte bares Geld, dreistellig im Monat)
- Dazu kommt die Dienstleistungsprämie
- ggf. anfallende Zuschläge (Verpflichtung, WE Dienst, AVZ, whatever) sind zusätzlich möglich

(Wie sagte mein ehemaliger BtlKdr mal - mein Bruder "angelt", der zahlt alles selber, Bekleidung, Verpflegung, Ausrüstung, Anreise .... "Hobby" BW kostet nichts .... )
Autor: dunstig
« am: 31. Januar 2024, 10:32:30 »

Alles klar, danke euch für die Antworten. Insgesamt geht es sich dann zumindest ziemlich genau null auf null aus für mich. Das ist schon mal positiv.
Bisschen Organisationsaufwand auf meiner Seite und da die Einheit wenig Erfahrungen hat, wird wohl etwas mehr Aufwand bei mir hängen bleiben. Hoffe, dass dies bei einer angedachten Dauer von 2 Wochen in keinem Missverhältnis steht.
Aber werde es dann im Herbst einmal durchspielen und mir anschauen. :)
Autor: bayern bazi
« am: 29. Januar 2024, 21:59:55 »

kommt auch auf die länge der RDL an - bis 4 Wochen ist es bei keiner KK ein Problem das man dann wieder reinkommt
Autor: F_K
« am: 29. Januar 2024, 19:51:33 »

Eine "große" Anwartschaft bildet Altersrückstellingen, eine Kleine vermeidet Gesundheitsprüfungen - es ist ein privater Vertrag, also Bedingungen lesen - mag bei jedem Anbieter (leicht) anders sein.
Autor: SolSim
« am: 29. Januar 2024, 18:01:27 »

@ KlausP:

Fakt ist, dass das Krankheitsrisiko für die PKV auf "null" sinkt, da die UTV das Risiko für den Soldaten abdeckt.

Es gibt daher 4 Möglichkeiten:

- PKV weiterfahren (doppelt "versichert"), Kosten trägt man selber)
- ruhend stellen
- Kleine oder große Anwartschaft.

Muss man sich halt entscheiden, und dies mit der PKV besprechen.

Hat eine Anwartschaft Vorteile im Vergleich zu „ruhend stellen“?
Autor: F_K
« am: 29. Januar 2024, 16:32:05 »

@ KlausP:

Fakt ist, dass das Krankheitsrisiko für die PKV auf "null" sinkt, da die UTV das Risiko für den Soldaten abdeckt.

Es gibt daher 4 Möglichkeiten:

- PKV weiterfahren (doppelt "versichert"), Kosten trägt man selber)
- ruhend stellen
- Kleine oder große Anwartschaft.

Muss man sich halt entscheiden, und dies mit der PKV besprechen.
Autor: KlausP
« am: 29. Januar 2024, 15:22:17 »

Zitat
… D.h. die PKV ruht in dem Fall einfach? Falls ja, müsste ich das mal überschlagen und mit der Versicherung besprechen. …

Meine PKV hat  für die Zeiten meiner Wehrübungen den Beitragssatz jeweils auf Anwartschaftsniveau gesetzt. Ganz geruht hat das also nicht.
Autor: wolverine
« am: 29. Januar 2024, 15:06:39 »

[
- Zusätzlich zu dem Nettoverdienstausfall bekommst Du ja noch Dienstgeld (ehemals Wehrsold plus Verpflegung).
Kannst du das spezifizieren? Unter Dienstgeld finde ich nur §11 USG, welcher bei mir aber nicht zutrifft. Meinst du die Reservistendienstleistungsprämie aus §10 (1)? Das wären dann zunächst als Hptm pro Tag zusätzlich 25,91 EUR. Würde das auch für das Wochenende in der Mitte zählen? Oder nur für die Tage, an denen tatsächlich Dienst geleistet wurde?
Ja, den Tagessatz gibt es für jeden RDL-Tag, auch an Wochenenden oder Feiertagen.
Autor: F_K
« am: 29. Januar 2024, 13:47:54 »

@ Dunstig:

Du musst schon Deiner PKV "melden", dass Du eine RDL leistest, und daher der Vertrag ruhen soll (weil UTV), bei mir ist dass nur ein "Zweizeiler" mit Kopie Heranziehung, und Bitte auf kleine / große Anwartschaft.

Ja, "ehemaliger" Wehrsold / Verpflegung ist nun die Prämie, wird pro Tag gezahlt, also auch am Wochenende / Feiertag, whatever.

Nachversicherung Rente auf Basis Nettoverdienstausfall (Dein Fall) oder alternativ nach Dienstgrad.

Ansonsten stimme ich Bazi zu - wir hatten auch mal eine Sonderzahlung, die ich nicht erhalten habe (wegen RDL) - ist dann bescheinigt worden, wurde bezahlt.
Autor: dunstig
« am: 29. Januar 2024, 13:41:20 »

- Nettoverdienstausfall wird nach Bescheinigung erstattet
Check. Dann muss ich nur schauen, dass es nicht in die Monate fällt, in welchen ich auf Grund einmaliger Zahlungen den Höchstsatz reißen würde.

(- Da sind die Beiträge PKV dabei, die zahlst Du ja ansonsten selber)
- ggf. ist ein sinnvoll, eine kleine / große Anwartschaft für die Zeit abzuschließen (sind kleine Beträge) - und die "fehlende" Zahlung des Beitrages ist ja "gespartes" Geld
D.h. die PKV ruht in dem Fall einfach? Falls ja, müsste ich das mal überschlagen und mit der Versicherung besprechen. Zumindest würde dann nicht der AG Anteil auf mich fallen. Gerade im Hinblick auf mögliche Anwartschaft, Altersentlastungsbaustein, fehlender AG Anteil zur Altersentlastung usw. Sollte dann aber alles in allem keine signifikante Größenordnung sein.

- Zusätzlich zu dem Nettoverdienstausfall bekommst Du ja noch Dienstgeld (ehemals Wehrsold plus Verpflegung).
Kannst du das spezifizieren? Unter Dienstgeld finde ich nur §11 USG, welcher bei mir aber nicht zutrifft. Meinst du die Reservistendienstleistungsprämie aus §10 (1)? Das wären dann zunächst als Hptm pro Tag zusätzlich 25,91 EUR. Würde das auch für das Wochenende in der Mitte zählen? Oder nur für die Tage, an denen tatsächlich Dienst geleistet wurde?

Zitat
- Rente wird nachversichert, also kein Nachteil
Meine Frage war nicht ob, sondern auf welcher Grundlage nachversichert wird? Habs aber jetzt gefunden, auf Grundlage des "Verdienstausfalls". Daher passt der Punkt.

Zitat
- Betriebsrente müsstest Du selber prüfen, was da sinnvoll ist - ggf. berücksichtigt Dein AG ja nicht so kurze "Ausfälle".
Ist bereits abgeklärt und in solch einem Fall funktioniert die Aufstockung leider nicht. Wird hier nichts ersetzt, müsste ich die Beiträge vollumfänglich selber leisten. Auf Grundlage des eigentlichen Jahresbruttos, der Dauer bis zum Renteneintritt und dem Zinseszinseffekt würde ich sonst langfristig auf einiges verzichten. Wäre die RDL monatsübergreifend, wären direkt zwei Monate betroffen.

könnte dein AG auch mit dem Verdienstausfall bescheinigen (ist ja im Prinzip ein Ausfall deinerseits) - und du zahlst dem AG dann den Beitrag auf das er dich weiterversichert
Sollte das möglich sein, hätte sich das Thema natürlich unkompliziert erledigt. :)
Autor: bayern bazi
« am: 29. Januar 2024, 13:31:10 »

- Betriebsrente müsstest Du selber prüfen, was da sinnvoll ist - ggf. berücksichtigt Dein AG ja nicht so kurze "Ausfälle".

könnte dein AG auch mit dem Verdienstausfall bescheinigen (ist ja im Prinzip ein Ausfall deinerseits) - und du zahlst dem AG dann den Beitrag auf das er dich weiterversichert
Autor: F_K
« am: 29. Januar 2024, 12:23:03 »

@ Dunstig:

- Nettoverdienstausfall wird nach Bescheinigung erstattet
(- Da sind die Beiträge PKV dabei, die zahlst Du ja ansonsten selber)
- ggf. ist ein sinnvoll, eine kleine / große Anwartschaft für die Zeit abzuschließen (sind kleine Beträge) - und die "fehlende" Zahlung des Beitrages ist ja "gespartes" Geld
- Zusätzlich zu dem Nettoverdienstausfall bekommst Du ja noch Dienstgeld (ehemals Wehrsold plus Verpflegung).
- Rente wird nachversichert, also kein Nachteil

- Betriebsrente müsstest Du selber prüfen, was da sinnvoll ist - ggf. berücksichtigt Dein AG ja nicht so kurze "Ausfälle".
Autor: dunstig
« am: 29. Januar 2024, 11:54:39 »

Nach langer redaktioneller Abwesenheit, mal wieder ein Beitrag von mir mit einigen Fragen zum Thema RDL. Prinzipiell habe ich schon viele Informationen gefunden, allerdings nichts, was alles mal für meinen Fall zusammenträgt. Die Infoveranstaltung zu dem Thema war leider auch nur mehr eine Werbeveranstaltung für die Aktivitäten der örtlichen Reservistenkameradschaft.

Da für mich im QII bald der Übergang ins zivile Arbeitsleben ansteht, meine Dienststelle zum Jahresende Interesse an einer 2-wöchigen RDL (Gleitzeit, Mo-Fr, kein Wochenenddienst oder ungünstige Zeiten, etc.) geäußert hat, allerdings bisher niemand wirklich Erfahrung mit dem Thema hat (Kooperationsmodell mit Industrie), würde ich hier gerne kurz offene Punkte sammeln und klären:

  • Normales Angestelltenverhältnis, neuer AG würde ohne Probleme freistellen
  • Der AG wird davon befreit, mir in dem Zeitraum Gehalt zu zahlen. Der Nettoverdienstausfall wird entsprechend erstattet.
  • Die Option mit dem Wahlrecht wird keinen Sinn machen, da deutlich unter dem voraussichtlichen Nettoverdienst.
  • Auf Grund der Kürze wird es weder Verpflichtungszuschlag, noch Zuschlag für längeren Dienst geben
  • Trennungsgeld wie in der aktiven Zeit wird es auch keines mehr geben
  • Gibt es dann neben dem Nettoverdienstausfall noch weitere Zahlungen?
  • Beiträge zur GKV würden ruhen, wenn ich es richtig verstehe. Da ich jedoch in die PKV wechsle: Wie verhält es sich mit Beiträgen zur PKV? Ruhen lassen wäre auf Grund des Bausteines zur Altersentlastung fahrlässig. Müsste ich die dann vom erstatteten Nettoverdienstausfall selber tragen? AG+AN Anteile? Wird das erstattet?
  • Wie verhält es sich mit den Beiträgen zur Rentenversicherung? Wird hier in vollem Umfang gem. eigentlichem Brutto vom zivilen AG nachversichert? Oder nur ein Mindestbetrag?
  • Wie verhält es sich mit Beiträgen zur Betriebsrente? Da hier ein attraktives Aufstocken sowie garantierte Verzinsung seitens AG stattfindet, wäre es fahrlässig, Monate auszulassen. Müsste ich dies vom erstatteten Nettoverdienstausfall selber tragen? Wird hier etwas erstattet?

Das ganze mag vielleicht so klingen, als ob ich versuchen würde, das Maximum rauszupressen. Das ist mitnichten so, da allerdings mittlerweile die ein oder andere finanzielle Verpflichtung besteht, würde ich gerne vorher wissen, auf was ich mich einstellen kann, bzw. ob es ggf. Einschränkungen mit sich bringt oder Stolpersteine warten.

Besten Dank und Gruß
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