Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 28. März 2024, 16:31:39
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Solltest du deiner Antwort nicht sicher sein, starte ein neues Thema.
Name:
E-Mail:
Betreff:
Symbol:

Datei anhängen:
(Dateianhang löschen)
(mehr Dateianhänge)
Erlaubte Dateitypen: txt, jpg, jpeg, gif, pdf, mpg, png, doc, zip, xls, rar, avi
Einschränkungen: 10 pro Antwort, maximale Gesamtgröße 8192KB, maximale Individualgröße 8192KB
Verifizierung:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:

Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau


Zusammenfassung

Autor: Al Terego
« am: 01. Juli 2018, 21:39:01 »

Was bedeutet denn TE?
Was ist das für eine Abkürzung?
In diesem Kontext hier bedeutet TE "Thread Ersteller", also der Nutzer, der hier im ersten Beitrag seine Frage gestellt hat.
Autor: mma
« am: 01. Juli 2018, 21:33:47 »

Was bedeutet denn TE?
Was ist das für eine Abkürzung?
Autor: Angemon84
« am: 22. Juni 2018, 20:37:02 »


Um welche Kasernen gehts denn? Klingt irgendwie nach Rheinbach/Mechernich.

Ich würde eher auf den Raum Landsberg / Penzing / Lechfeld tippen. ;)
Falls dem so ist, in Landsberg sind z.Z. Stuben verfügbar.
Autor: funker07
« am: 22. Juni 2018, 20:26:42 »

Ich kenne die genaue Situation des TE nicht, aber wenn er Feldwebelanwärter ist, jetzt zwischen zwei Lehrgängen mal etwas Zeit in der Truppe verbringt und danach z.B. auf ZAW geht, kann ich nachvollziehen, dass er sich keine Wohnung am Standort nehmen will.
Das mag dann nach Abschluss der Ausbildung und folglich (fast) dauerhaften Verbleib am Standort (ja, für einen SaZ UoP/UmP klappt sowas meistens) ganz anders aussehen.
In zuerst beschriebener Konstellation wäre es eine Wohnung zu leer stehen lassen.

Geht es nur darum, zwei Wochen (bis zum nächsten Lehrgang) zu überbrücken oder willst du jetzt zwei Wochen günstige Unterkunft, bis du dir eine eigene Wohnung gesucht hast?
AirBnB könnte hilfreich sein.

Um welche Kasernen gehts denn? Klingt irgendwie nach Rheinbach/Mechernich.
Autor: LwPersFw
« am: 22. Juni 2018, 19:06:14 »

Zitat
Eben das ist es ja: Die 8…12 Jahre werden ja faktisch nie an einem Ort gedient, sondern regelmäßige Wechsel sind auch bei UoP/UmP mittlerweile gängig, das weiß ein PersFw ja selbst am besten

Eben weil ich es weiß... Nein dem ist nicht so.

SaZ werden für einen bestimmten Dienstposten eingestellt.
Und mindestens 80 % von Ihnen bleiben ihre gesamte Dienstzeit dort.

Das manche von ihnen die ersten Jahre auf Lehrgängen sind, insbesondere wenn ZAW erfolgt, ist nun einmal so...

...aber den Rest ihrer Dienstzeit sind sie in Ihrer Stammeinheit.

Und ... wie ich schon sagte ... wer nicht vom Wohnort der Eltern, der Freunde, Kumpels, etc. weg will ... darf sich nicht hunderte Kilometer weit weg einplanen lassen...

...niemand zwingt ihn/sie dazu...

...und - die Situation, die jetzt beim TE eingetreten ist, dass unter 25-Jährige keine GMU bekommen, ist die Ausnahme... und nicht die Regel.

...und - ab 25 und damit nicht mehr unterkunftspflichtig ... hätte er sowieso keinen Anspruch mehr
Autor: InstUffzSEAKlima
« am: 22. Juni 2018, 16:54:11 »

Und wer als junger, lediger Mensch nicht bereit ist an den Ort seiner Stammeinheit zu ziehen, obwohl er für 8...12...und mehr Jahre sich verpflichtet, darf sich nicht hunderte Kilometer vom Elternhaus einplanen lassen.

Eben das ist es ja: Die 8…12 Jahre werden ja faktisch nie an einem Ort gedient, sondern regelmäßige Wechsel sind auch bei UoP/UmP mittlerweile gängig, das weiß ein PersFw ja selbst am besten ;) Aber wohnen ist eben auch eine Bindung mit dem Wohnort eingehen und sesshaft werden, was genau beim Soldaten nicht der Fall ist. Wohnen heißt ja auch Einbindung in ein soziales Umfeld usw. Das haben die Soldaten in der Regel dort, wo die Familie ist und nicht irgendwo "heute hier und morgen dort". Die Situation (Angebot/Preise) der jeweiligen Wohnungsmärkte kommen auch noch dazu. Wenn von den 1700 € dann 1000 für eine Behausung auf dem Level eines Monteurzimmer berappt werden müssen - sowas ist in Städten wie München usw. fast erreicht, erübrigen sich weitere Betrachtungen.

Mein Arbeitgeber stellt mir auch keine Unterkunft oder Beihilfe zur Unterhaltung von Wohnraum zur Verfügung, aber ein Ingenieursgehalt liegt deutlich über dem eines jungen Soldaten in der Msch/UoP-Laufbahn. Von gelegentlichen Dienstreisen abgesehen, muss ich keine Versetzung im Bundesgebiet befürchten und im Fall von Standortveränderungen, kann ich mir im Ort einen anderen Brötchengeber aussuchen. Das ist der gravierende Unterschied und Knackpunkt, warum Soldaten mit der Wohnung am Dienstort bzw. dessen Nähe schwer tun.
Autor: LwPersFw
« am: 21. Juni 2018, 22:56:25 »

Ich bagatellisiere nicht... Aber die Bundeswehr ist nicht dafür da alle Aspekte des Berufslebens abzudecken...

Der TE ist ledig...hat keinen eigenen Hausstand...ist kein TG-Empfänger...und verdient netto mindestens 1700 €...

...da kann er doch genau das tun... was Sie vorschlagen...
...ein möbliertes Zimmer mieten... wenn es keine Wohnung sein soll

Zehntausende andere Soldaten müssen auch für ihre Wohnung selbst bezahlen... ohne jede Unterstützung vom Dienstherrn ...

Mit welchem Recht soll das beim TE anders sein ?

Als es noch Unterkünfte gab, hat er eine bekommen...unter Anrechnung eines minimalen Geldbetrages...

Jetzt gibt an diesem Standort nuneinmal keine Unterkunft mehr...und damit bekommt er auch sein volles Gehalt...ohne Abzug des Anrechnungsbetrages. Punkt.

Und wer als junger, lediger Mensch nicht bereit ist an den Ort seiner Stammeinheit zu ziehen, obwohl er für 8...12...und mehr Jahre sich verpflichtet, darf sich nicht hunderte Kilometer vom Elternhaus einplanen lassen.

Oder er tut es ... muss dann aber damit leben, wenn man ihn ab einem Punkt X keine GMU mehr stellt.

Autor: InstUffzSEAKlima
« am: 21. Juni 2018, 21:06:19 »

Da wird sich keiner mit viel Aufwand häuslich einrichten können/wollen, sondern nur aus der Tasche bzw. der Kiste leben. Eine solche Wohnung bleibt dann auch gern mal wochenlang ungelüftet und im Winter auch unbeheizt. Einbrüche/Defekte blieben auch unbemerkt.

Wer seit Jahren in Wohnortnähe seinen Dienst versieht, läßt solche Dinge gern mal außer acht bzw. bagatellisiert gern mal. Unterkünfte in Form von Wohnheimen/möblierten Zimmern entsprächen da schon eher den Anforderungen und Nutzungsumständen der Soldaten, die von entfernten Standorten in den meisten Fällen an den Wochenenden ja zur Familie pendeln.
Autor: InstUffzSEAKlima
« am: 21. Juni 2018, 21:01:07 »

Und ... bei seinem Gehalt ist es kein Problem eine Bleibe zu organisieren...

Es ist ja nicht das Gehalt allein. "Wohnen" heißt ja nicht nur in einem angemieteten Verschlag zu hausen, wo ein Spind, ein Bett und eine Herdplatte stehen. Sondern wohnen bedeutet ja mehr als nur irgendwo eine Schlafstätte zu unterhalten. Ein Soldat, der heute praktisch überall nur "Durchreisender" ist, weil er wochen-/monatelang auf Lehrgängen/Einsätzen ist und der Verbleib in einer Einheit über die gesamte Dienstzeit aus dienstlichen Gründen heute praktisch nicht mehr vorkommt. Hier scheitern regelmäßig Vergleiche mit einem normalen zivilen Arbeitnehmer/Angestellten.

Hier nur allein die Vorschriften und Anweisungen zu zitieren, hilft keinem.
Autor: Ralf
« am: 21. Juni 2018, 11:54:49 »

Die Weisungslage kennst du ja nun. Da ist es ja unerheblich ob 14 Tage oder unbegrenzt, wenn es keine Unterkünfte gibt.
Wenn du nur 14 Tage überbrücken musst, überlege halt andere Möglichkeiten: Urlaub einreichen, mit Kameraden sprechen, ob du die Zeit dort im Gästezimmer oder bei unterkunftspflichtigen Soldaten übernachten kannst etc.
Autor: JED
« am: 21. Juni 2018, 11:51:51 »

Hinzu kommt ... der TE wusste ja um die besondere Unterkunftssituation schon bevor er auf Lehrgang ging...
Sich dann erst kurz vor Ende zu kümmern ...  ::)
Am Standort selbst gab es vor dem Lehrgang bereits gar keine Unterkünfte. Dass die in der anderen Kaserne aber auch wegfallen war nicht absehbar und wurde uns erst während dem Lehrgang mitgeteilt. Von daher:  ::) zurück.

Zitat
Und ... bei seinem Gehalt ist es kein Problem eine Bleibe zu organisieren...
Das stimmt wohl, aber man kann sich ja trotzdem um seine Finanzen kümmern. Und außerdem ging es bei mir ja nur um bereits am Anfang genannte zwei Wochen und nicht um einen unbestimmten Zeitraum.
Autor: LwPersFw
« am: 21. Juni 2018, 11:04:46 »

Wie sieht der Fall denn aus, wenn die Stammeinheit von der Sachlage ebenfalls "überrascht" wurde und vergessen hat, den Soldaten von der Verpflichtung zu befreien? Oder würde das theoretisch auch noch kurzfristig gehen und der Soldat steht dann zwei Tage vorher auf der Straße?


siehe im Link von @Ralf ... vorletzter Beitrag vom 30.06.2016

Hinzu kommt ... der TE wusste ja um die besondere Unterkunftssituation schon bevor er auf Lehrgang ging...
Sich dann erst kurz vor Ende zu kümmern ...  ::)

Zitat
Dort werden aber seit einiger Zeit in gar keiner Form mehr Unterkünfte bereitgestellt...
...und vor dem Lehrgang gab es in der Einheit auch schon keine Unterkünfte...

Und ... bei seinem Gehalt ist es kein Problem eine Bleibe zu organisieren...
Autor: dunstig
« am: 21. Juni 2018, 10:27:51 »

Wie sieht der Fall denn aus, wenn die Stammeinheit von der Sachlage ebenfalls "überrascht" wurde und vergessen hat, den Soldaten von der Verpflichtung zu befreien? Oder würde das theoretisch auch noch kurzfristig gehen und der Soldat steht dann zwei Tage vorher auf der Straße?
Autor: LwPersFw
« am: 21. Juni 2018, 10:21:20 »

Nein, das ist nicht der Fall. Wir hatten diese Diskussion vor geraumer Zeit:
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,56862.msg588738.html#msg588738

Die Verpflichtung zum Wohnen in der GU kann auch aus dienstl. Gründen widerrufen werden. Nicht nur auf Antrag des Soldaten. Ein dienstl. Grund wären bspw. fehlende Unterkünfte.

In dem Fall sollte dem Soldaten aber eine vergleichbare Unterkunft gestellt werden!

Ich bin mir nicht sicher ob die Arbeiten in Köln abgeschlossen sind, aber hier war genau das Problem. Durch Sanierungsarbeiten gab es kaum Unterkünfte und so bekamen alle Soldaten, für die keine Unterkunft bereitgestellt werden konnte, einen Tagessatz genehmigt. Mit diesem Tagesatz, ich glaube das waren an die 150€, konnten die Soldaten sich ein Hotelzimmer in der Nähe buchen.

Und für diesen Personenkreis:

+ Bereitstellungspflicht für:

Zum Wohnen in einer Gemeinschaftsunterkunft (einschließlich (1) Bordunterkunft) ist regelmäßig verpflichtet, wer

a) Wehrdienst auf Grund des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) leistet,
b) Wehrdienst nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leistet oder
c) Wehrdienst im Rahmen von dienstlichen Veranstaltungen (§ 81 SG) leistet.

(2) Zum Wohnen in einer Gemeinschaftsunterkunft (einschließlich Bordunterkunft) sind regelmäßig auch
Soldatinnen und Soldaten auf Zeit während der ersten sechs Monate ihrer Dienstzeit verpflichtet.

...wäre das ja auch eine korrekte Verfahrensweise.


Bzw., wie @Ralf schreibt, für die TG-Empfänger, denen keine unentgeltliche GMU gestellt werden kann...
Diese erhalten in Köln dann sogar bis zu 610 € / Monat.
Autor: Ralf
« am: 21. Juni 2018, 08:46:10 »

Wir sprechen nicht von TG-Empfängern!
Sondern "nur" von Soldaten U25.
Das ist ein Unterschied.
© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de