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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: D_s am 11. September 2018, 11:55:24

Titel: Umzug Sonderurlaub ... schon wieder ::)
Beitrag von: D_s am 11. September 2018, 11:55:24
Mahlzeit miteinander!

Mir sind die §§ bekannt bezüglich Sonderurlaub und der Wortlaut auch ... dennoch kann ich meine Situation nicht einordnen.
Hatte eine anerkannte Wohnung bis zu dem Tag meiner Versetzung, musste dann sofort ausziehen (priv. Gründe) und bin erst mal in die Kaserne gezogen, weil der Wohnungsmarkt ziemlich hart umkämpft ist.

Nun habe ich nach ca. 4 Monaten eine Wohnung gefunden und würde jetzt wissen, ob man dafür noch einen oder zwei Tage Sonderurlaub bekommen kann? Oder muss der Umzug direkt mit dem Versetzungsdatum anknüpfen?

DANKE schonmal!
Gruß
Titel: Antw:Umzug Sonderurlaub ... schon wieder ::)
Beitrag von: Andi am 11. September 2018, 15:14:28
Ich vermute das läuft drauf hinaus, dass du nicht umziehst, sondern nur einziehst.

Gruß Andi