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Zusammenfassung

Autor: Kokiba
« am: 09. März 2017, 00:32:52 »

Ein Hinweis unsererseits: Kläre mit der Fluggesellschaft und der/dem/das FrauenärztX wie die dazu stehen. Es gibt Fluggesellschaften die den Transport von Hochschwangeren verweigern weil die wenig Lust verspüren aus ihrem Flieger einen Kreisssaal zu machen.
Ich drücke die Daumen
Bunny

Delta Airlines fliegt Schwangere ohne Einschränkungen und auch ohne ärztliches Attest.

http://de.delta.com/content/www/en_US/traveling-with-us/special-travel-needs/disabilities.html
Autor: Papierberg
« am: 08. März 2017, 07:23:15 »

Kurzes organisatorisches Update für die Betroffenen:
Der Sozialdienst Ausland wurde inzwischen zum BAPersBw nach St. Augustin verlegt, zu finden im dortigen Referat ZS 2.3 (jedenfalls die hier maßgebliche Sozialberatung). Aktuelle Kontaktdaten können jeweils dem gültigen Sozialdienstverzeichnis entnommen werden.
Autor: LwPersFw
« am: 08. März 2017, 05:46:15 »

Da muss ich gleich mal fragen...  ;) ;D ;D

Schon klar ... das gilt sowieso in den USA... 3 Beamte... 10 verschiedene Optionen was passiert...  ;)

Nur ... korrekt war es nicht sie zu verlangen ( verifiziert heute bei Pass- und Visastelle BMVg )

Aber ... Deshalb ja meine Empfehlung...sich von den Fachleuten zur jeweiligen aktuellen Situation beraten lassen...

+ Einreise: Pass- und Visastelle BMVg
+ Beihilfe: Beihilfestelle USA/CAN
+ Bei Problemen mit der KV: Sozialdienst Ausland beim BAPersBw ZS 2.3 in St. Augustin

+ und eben die neue Dienststelle vor Ort
Autor: Ralf
« am: 08. März 2017, 05:33:43 »

Zitat
Von einem Kameraden, der vor Kurzem mit deiner Frau und beiden Kindern
Hoffentlich weiß er das  8)
Autor: miguhamburg1
« am: 07. März 2017, 23:47:32 »

Lieber LwPersFw, dass Ehepartner/Kinder beigilfeberechtigt sind, ist schon klar. Aber für die Restkosten muss eine Krankenversicherung bestehen. Von einem Kameraden, der vor Kurzem mit deiner Frau und beiden Kindern in den USA aufschlug, wollten die Immigration Control Beamten genau diese KV-Bescheinigung sehen. Deshalb sprach ich es an.
Autor: LwPersFw
« am: 07. März 2017, 19:14:52 »

@ Migu

Die Ehefrau als "Angehörige" eines NATO-Soldaten ("Mitglied einer Truppe") ist in den USA nicht KV-pflichtig und auch nicht in DE, während der Dauer des Aufenthalts in den USA.

Die Boarder-Patrol will deshalb keine KV-Bescheinigung sehen...

Sollte Sie im Moment in der GKV sein, erlischt die Mitgliedschaft mit Versetzung und Verlegung des Wohnortes in die USA.

Die Versorgung erfolgt in den USA über die Beihilfe.

Diese deckt 70 % Ehefrau und 80 % Kind ab.

Für die fehlenden 30 bzw 20 % werden Verträge mit einer privaten KV benötigt.

Sollte der Ehemann eine Anwartschaftsversicherung haben,
würde ich zunächst diese PKV um ein entsprechendes Angebot bitten.

Zu diesem Thema empfiehlt es sich auch, frühzeitig mit seiner neuen Dienststelle Kontakt aufzunehmen und um Informationen zu bitten. Oft gibt es Merkblätter zur SanVersorgung...

Und auch zu allen anderen wichtigen Themen auf den jeweiligen Standort bezogen.

Eine gute Ansprechstelle ist auch die Beihilfestelle USA/CAN.

Siehe auch hier: mein Beitrag vom 07.10.2014

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=37112.msg516780#msg516780


Und noch ein Tipp:

Man sollte seine Wohnungsbesichtigungsreise (WBR) nicht zu spät machen... Denn danach gilt es ja noch den Umzug in Ruhe zu planen und über die Bühne zu bringen...

Günstig ist es dann ... schon zur WBR das NATO-2-Visum im Reisepass zu haben...
Autor: miguhamburg1
« am: 07. März 2017, 18:43:26 »

Der Versetzungs- und Geburtszeitpunkt liegen natürlich äußerst unglücklich, denn wie bereits gesagt, die Fluggesellschaften haben unterschiedliche Vorschriften.

So befördert die Lufthansa Schwangere nur bois 4 Wochen vor geplantem Geburtstermin, Air France hat keine Beschränkung und verlangt kein ärztliches Attest. British Airways befördert Schwangere wie die Lufthansa, verlangt aber ab der 28. Woche ein ärztliches Attest über die Flugreisetauglichkeit. KLM fliegt bis zur 36. Schwangerschaftswoche ohne ärztliches Attest. Wenn allerdings Schwangerschaftskomplikationen bestanden/bestehen, brauchen Sie immer ein ärztliches Attest!

Wichtig, wie LwPersFw bereits ausführte, ist das Thema Krankenversicherung, denn auch mit dem N-2 Visum wollen die Beamten der Immigration Control die Krankenversicherungsbescheinigung der Einreisenden sehen! Um hier Probleme zu vermeiden, sollten Sie sich schnell um die Versicherung (und dann auch für Ihr neugeborenes Kind) kümmern.

Alles Gute für die letzten Monate bis zur Geburt, eine wohlbehaltene Ankunft in der USA und eine schöne Zeit dort!

Nach Informationen eines Kameraden sind die Einreisekontrollen seit der Amtseinführung von Präsident Trump sehr rigide, ausführlich und langwierig geworden. Für eine Schwangere ist das Anstellen in der normalen Einreisezone nach so einem langen Flug sicher alles andere als angenehm oder angeraten. Deshalb - suchen Sie die Schalter für Diplomateneinreisen - die sind in aller Regeln separat gekennzeichnet - und zeigen Sie dem einweisenden Flughafenpersonal Ihr Nato-2-Visum, dann müssen Sie an diesen Schalter geleitet werden.
Autor: LwPersFw
« am: 07. März 2017, 18:39:11 »

Jeder macht halt seine Erfahrungen...  ;D

Ich war bis auf die Versetzungsreisen immer in Zivil unterwegs.
Und hatte an keinem Flughafen Probleme.

Man muss auch beachten... die von dunstig beschriebenen "Einweiser" sind oft normales Flughafenpersonal ... angelernt... und die machen eben nur Stumpf was der Chef sagt...

Die richtigen Boarder-Patrol Beamten am Schalter wissen zu 99 % Bescheid....
Bei meiner ersten Einreise wurde ich von diesem extra auf die "Diplomaten-Line" verwiesen..


Deshalb mein Tipp... 
+ einen Bogen um diese "Einweiser" machen...
+ oder diesem NATO-2-Visum + US-Military-ID unter die Nase halten...

Autor: dunstig
« am: 07. März 2017, 17:52:49 »

Hat aber auch nicht mehr viel mit der Fragestellung der TE zu tun, der ich natürlich auch noch alles Gute für die anstehende Geburt und eine tolle Zeit in den USA wünschen möchte. :)
Autor: dunstig
« am: 07. März 2017, 17:48:59 »

Die ersten Male ja, später war ich dann bequemer (ja ich weiß, Dienstreise und so ::)) unterwegs, da sich die Vorteile eh mit dem dann vorhandenen Vielfliegerstatus aufgewogen haben.

Das eine Mal als es funktioniert hat, war nicht in Uniform. Aber unabhängig davon hat der Flughafenmitarbeiter sonst ganz stupide in citizen und non-citizen eingeteilt und mich auch nach Hinweis auf das N-2 Visum nochmal aufgefordert zu non-citizen zu gehen. Hab auch nicht weiter drauf bestanden, aber vielleicht hätte es anders ausgesehen, wenn ich was von Diplomat erzählt hätte.

Da ich bisher aber immer recht flott durchkam, war es mir auch relativ egal, ein paar Minuten Wartezeit in Kauf zu nehmen.
Autor: F_K
« am: 07. März 2017, 17:27:20 »

Uniform getragen?
Autor: dunstig
« am: 07. März 2017, 17:17:58 »

Zitat
Mit dem NATO-2-Visum müssen Sie auch nicht durch die "Touristen-Line" bei der Einreisekontrolle,
sondern dürfen die sog. "Diplomaten-Line" benutzen. Erkennt man meistens daran, dass dort auch
die Flugzeugbesatzungen durchgehen.

Auch beim anschließenden Zoll gibt es eine solche separate Line...

Prinzipiell richtig, wovon die überaus "kompetenten" Flughafenmitarbeiter bei 4/5 meiner Einreisen und Durchreisen in die USA allerdings nichts gewusst haben. Und das große Diskutieren sollte man da auch nicht unbedingt anfangen. ;)
Autor: LwPersFw
« am: 07. März 2017, 16:54:28 »

Ihr Mann beantragt rechtzeitig vor Versetzung bei der Pass- und Visastelle des BMVg in Berlin für sich und Sie ein NATO-2-Visum.

Ich glaube nicht, dass man Sie mit solch einem Visum abweisen wird.

Mit dem NATO-2-Visum müssen Sie auch nicht durch die "Touristen-Line" bei der Einreisekontrolle,
sondern dürfen die sog. "Diplomaten-Line" benutzen. Erkennt man meistens daran, dass dort auch
die Flugzeugbesatzungen durchgehen.

Auch beim anschließenden Zoll gibt es eine solche separate Line...


Aber folgen Sie dem Rat von SGBunny bzgl. der Fluggesellschaft.  >> z.B. Lufthansa  http://www.lufthansa.com/de/de/Schwangerschaft

Weiterhin wichtig >> beschäftigen Sie sich mit dem Thema Krankenversicherung für sich und das Kind.

Dazu einmal hier die Suchfunktion benutzen ... Stichwort USA

z.B.   
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=57098.msg591129#msg591129

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=37112.msg516780#msg516780


Autor: SGBunny
« am: 07. März 2017, 12:20:30 »

Dann bin ich vorraussichtlich (genaues Versetzungsdatum steht noch nicht fest) im 8. Monat schwanger.

Glückwunsch auch von mir.
Meine Frau ist damals (ohne spezielles NATO-Visum, als ganz normale Touristin) im 6. Monat ohne Probleme mit mir eingereist.
Ein Hinweis unsererseits: Kläre mit der Fluggesellschaft und der/dem/das FrauenärztX wie die dazu stehen. Es gibt Fluggesellschaften die den Transport von Hochschwangeren verweigern weil die wenig Lust verspüren aus ihrem Flieger einen Kreisssaal zu machen.
Ich drücke die Daumen
Bunny
Autor: Andi
« am: 07. März 2017, 11:31:05 »

Du fällst als Angehörige eines Soldaten der Bundeswehr unter das Nato Truppenstatut und nicht unter sonstiges US Einwanderungs- oder Einreiserecht. Ansprechpartner für Informationen ist die Wehrverwaltungsstelle in den USA.
Wenn man dazu Glückwünsche aussprechen kann: herzlichen Glückwunsch, dein Kind wird wohl zwei Staatsbürgerschaften bekommen.

Gruß Andi
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