Autor: Nachtmensch
« am: 03. Dezember 2022, 15:26:56 »Prof. Dr. Dr. h. c. hat ein weiteres Gutachten über das neue Besoldungsgesetz Sachsen geschrieben und kam zu einem vernichtenden Ergebnis.
https://www.sbb.de/fileadmin/user_upload/www_sbb_de/pdf/2022/GK_und_FK/Stellungnahmen/StN_Battis_4_Gesetz_dienstr_Vorschriften_10_2022.pdf
Ich kann nur jedem anraten, noch dieses Jahr Widerspruch beim BVA gegen seine Besoldung einzulegen.
Ein Vordruck findet sich hier:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.480.html
oder
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.2520.html
Zitat
Angesichts der Dreistigkeit dieses offensichtlich inzwischen über Jahre hinweg länderübergreifend
konzertierten Verfassungsbruchs verbietet sich inzwischen jegliche diplomatische
Zurückhaltung. Vielmehr ist einmal mehr herauszustellen, dass hier mit voller Absicht die
eindeutige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, deren Bindungswirkung § 31
BVerfGG sowie zuletzt auch die Verfassung selbst, insbesondere die hergebrachten
Grund-sätze des Berufsbeamtentums aus Art. 33 Abs. 5 GG offen missachtet werden. Der
Unterzeichner hat bereits bei früheren Gelegenheiten deutlich gemacht, dass die fortgesetzte
Missachtung der Judikate von Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgerichtsbarkeit
rechtsstaatsgefährdend ist.
Die (Landes-)Besoldungsgesetzgeber führen mit dieser Art der Gesetzgebung letztlich eine
Verfassungskrise herbei, die über den eigentlichen Regelungsbereich hinaus weitreichende
Auswirkungen haben wird. Nicht nur wird damit die Autorität des Bundesverfassungsgerichts
beschädigt, sondern darüber hinaus die Integrität und damit auch die Funktionalität des
Beamtentums insgesamt untergraben. Damit steuert der Besoldungsgesetzgeber im Ergebnis
genau in die entgegengesetzte Richtung der vom Bundesverfassungsgericht mit seiner
Rechtsprechung verfolgten Zielsetzung.
https://www.sbb.de/fileadmin/user_upload/www_sbb_de/pdf/2022/GK_und_FK/Stellungnahmen/StN_Battis_4_Gesetz_dienstr_Vorschriften_10_2022.pdf
Ich kann nur jedem anraten, noch dieses Jahr Widerspruch beim BVA gegen seine Besoldung einzulegen.
Ein Vordruck findet sich hier:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.480.html
oder
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.2520.html