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Autor: wolverine
« am: 10. Juni 2021, 15:40:17 »

Autor: iCore
« am: 10. Juni 2021, 10:22:04 »

@iCore
Da du offensichtlich nicht die Forumssuche verwendet hast, gebe ich dir die Antwort in Kurzform:
Ja, du musst nur das Trainingszeugnis der Fahrschule bzw. dem Landratsamt vorlegen.

Danke für die einzig sinnvolle Antwort !
Autor: KlausP
« am: 09. Juni 2021, 21:18:22 »

Ich hab das geschrieben, weil mir die gleiche Frage erst vor ein paar Wochen unter gekommen ist. Da habe ich das aber nicht weiter verfolgt. Hätte ich wohl dazu schreiben sollen …  ::)
Autor: InstUffzSEAKlima
« am: 09. Juni 2021, 21:09:55 »

Schon mal mitverfolgen Forensuche probiert?
Viele Dinge ändern sich ja auch über die Jahre. Wenn man dann Suchergebnisse von vor einigen Jahren findet, weiß man ja nicht, ob das aktuell noch so ist. Regelungen, Vorschriften usw. ändern sich ja auch und mit einer kurzen Antwort ist der Fragesteller zufrieden.
Autor: Angemon84
« am: 09. Juni 2021, 20:26:48 »

@iCore
Da du offensichtlich nicht die Forumssuche verwendet hast, gebe ich dir die Antwort in Kurzform:
Ja, du musst nur das Trainingszeugnis der Fahrschule bzw. dem Landratsamt vorlegen.
Autor: KlausP
« am: 09. Juni 2021, 19:27:56 »

Schon mal mitverfolgen Forensuche probiert? Das Thema gab es schon mehrfach, ichvwill mich da aber jetzt nicht festlegen, weil mich das nur am Rande interessiert hat.
Autor: iCore
« am: 09. Juni 2021, 18:49:45 »

Moin,

hab im Dezember mein EH-A gemacht. Mache jetzt dann den großen A-Führerschein und wollte fragen ob man den dafür vorlegen kann? Im Internet hab ich gelesen das Nachweise öffentlicher Behören (darunter auch die Bundeswehr) geltend gemacht werden können.

Bring ich da beim Antrag auf dem Landratsamt das ganz normale Trainigszeugnis vom Bund mit? Das ist ja der offz. Nachweis allerdings in gewohnten Bundeswehrkürzeln, bin mir nicht sicher ob die Beamten das dort verstehen/annehmen.

Vielen Dank im Vorraus

Glück ab
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