Autor: LwPersFw
« am: 08. Juli 2021, 11:55:39 »
….Wobei meiners Wissens nach die Kommandierung im Nachhinein auch geändert werden muss?!?
C-2213/24
"242. Bei … Beendigung einer Kommandierung ... in das Ausland gelten hinsichtlich der Zusage der Umzugskostenvergütung
nach § 4 Absatz 1 Nummer 2 bzw. Absatz 2 Nummer 1 – gegebenenfalls in Verbindung mit § 14 Absatz 7 BUKG / § 26 AUV –
die in den Kapiteln 2.4.5 und 2.4.6 aufgestellten Grundsätze."
Aus 2.4.6
"Die Auslandsverwendung endet mit Ablauf des Tages, der dem Tag des Verlassens des ausländischen Dienstortes vorangeht.
Ergeben sich durch die Benutzung eines Luftfahrzeuges unvermeidbare Wartezeiten (Liegetage), ist die Verwendungsdauer
bis zum Tage vor der Abreise vom bisherigen Dienstort zu verlängern.
Ist der Abflug mit einem bundeswehreigenen Luftfahrzeug von einem anderen Ort vorgesehen, gelten die Tage vom Verlassen
des Dienstortes bis zur Ankunft am neuen Dienstort unter Berücksichtigung der erforderlichen Reisetage und unvermeidbarer
Liegetage außerhalb des bisherigen Dienstortes als notwendige Reisedauer nach § 12 AUV."
Zum Anspruch … die Fachleute fragen : BVA - den/die eigene/n Bezügebearbeiter/in … steht ja oben rechts auf der Gehaltsbescheinigung