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Zusammenfassung

Autor: KlausP
« am: 09. Juli 2021, 21:22:16 »

Naja, gibt Kameraden die deutlich älter als ich sind und eine stube in der Kaserne oder Kompanie haben.

Das mag sein. Mit vollendetem 25. Lebensjahr müssen Sie einen Antrag auf „Genehmigung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft“ stellen  und dann wird der Kasernenkommandant pflichtgemäß entscheiden, ob genügend Unterkunftskapazität vorhanden ist.
Autor: KlausP
« am: 09. Juli 2021, 20:52:20 »

Das 25. Lebensjahr vollenden Sie mit Ihrem 25. Geburtstag.
Autor: SolSim
« am: 09. Juli 2021, 20:28:30 »

Ü25 ist 25 Lebensjahre und einen Tag😉
Autor: Hades
« am: 09. Juli 2021, 20:27:05 »

Frage

Zitat
Einen Anspruch auf dienstlich bereitgestellte Unterkunft haben Sie ja mit Ü25 nicht mehr.

weil Sie meinen Ü25 , ist damit gemeint 25 Lj und 1 Tag oder wenn ich das 25 Lj beendet habe und 26 werde.
Autor: SolSim
« am: 09. Juli 2021, 20:25:37 »

Naja, gibt Kameraden die deutlich älter als ich sind und eine stube in der Kaserne oder Kompanie haben.

Das heißt ja nichts 😉. Ich würde das mit dem Spieß  besprechen.
Autor: Hades
« am: 09. Juli 2021, 20:23:23 »

Naja, gibt Kameraden die deutlich älter als ich sind und eine stube in der Kaserne oder Kompanie haben.
Autor: KlausP
« am: 09. Juli 2021, 18:45:29 »

Jetzt habe ich es verstanden  ::) .

Danke!

Ist denn eigentlich schon sicher, dass Sie in der Unterkunft bleiben können? Einen Anspruch auf dienstlich bereitgestellte Unterkunft haben Sie ja mit Ü25 nicht mehr.
Autor: Thomi35
« am: 09. Juli 2021, 18:42:22 »

Nein, es ist kein Progressionsvorbehalt, sondern der Geldwerte Vorteil wird tatsächlich voll versteuert (als wenn man diesen Betrag im Brutto erhalten hätte).
Autor: BulleMölders
« am: 09. Juli 2021, 14:24:48 »

Die Pauschale ist zu zahlen, der Geldwerte Vorteil erhöht den Prozentualen Steuersatz, der auf die Einkünfte bei Berechnung der Lohnsteuer anzusetzen ist.
Autor: Hades
« am: 09. Juli 2021, 13:45:07 »

Jetzt habe ich es verstanden  ::) .

Danke!
Autor: didi62
« am: 09. Juli 2021, 13:24:33 »

Danke für die Tabelle, ist zwar nicht 1:1 die gleiche die ich im Kopf habe, denn diese wurde nicht nochmal unterteilt in 2 Arten von Beträgen, aber besser als nichts.

Also muss ich als Mannschafter quasi für eine 1 Mann Stube knapp 165€ zahlen? ( denn ich weiß nicht wofür UPI steht, auch wenn dort paar Sachen genannt werden, werde ich aus den Vorschriften nicht ganz schlau. Und weiß nicht ob dieses " UPI  " auf mich zutrifft ) Finde ich ganz schön happig für die Ausstattung die meine Stube hat.  ::) Des Weiteren wieso müssen Offiziere weniger zahlen in der GU für eine Einzelstube, als ein Mannschafter obwohl deren Besoldung höher ist? Liegt das an dem Unterschied zwischen GU und UPI?

UPL = Unterkunftspauschale;
GU = Geldwerter Vorteil Geimeinschaftsunterkunft

Somit am Beispiel einer Mannschaftsstube zur Einzelbelegung = 26,40 € Unterkunftspauschale.
Zuzüglich 175,05 € Geldwerter Vorteil Geimeinschaftsunterkunft - Von diesem Betrag wird aber lediglich der darauf entfallende Steueranteil abgezogen.

Ein Offizier würde für seine Stube 159,70 € Einzelzimmer), also wohl deutlich mehr als der Mannschaftler.
Autor: Hades
« am: 09. Juli 2021, 13:16:05 »

Ich sage nicht, dass es draußen günstiger ist, aber wieso mit der zivilen Welt vergleichen , wenn es anscheinend Preisunterschiede gibt , je nach dem wie diese ausgestattet sind.
Autor: F_K
« am: 09. Juli 2021, 12:43:52 »

@ Hades:

Gegenfrage: Wo bekommst Du auf dem freien Wohnungsmarkt ein Zimmer (sogar teilmobliert, ggf. mit externer Dusche / WC / Bad inkludiert, bewachter Parkmöglichkeit) inklusive aller Nebenkosten (Strom / Heizung / Wasser) für 165 Euro im Monat?
Autor: Hades
« am: 09. Juli 2021, 12:38:10 »

Danke für die Tabelle, ist zwar nicht 1:1 die gleiche die ich im Kopf habe, denn diese wurde nicht nochmal unterteilt in 2 Arten von Beträgen, aber besser als nichts.

Also muss ich als Mannschafter quasi für eine 1 Mann Stube knapp 165€ zahlen? ( denn ich weiß nicht wofür UPI steht, auch wenn dort paar Sachen genannt werden, werde ich aus den Vorschriften nicht ganz schlau. Und weiß nicht ob dieses " UPI  " auf mich zutrifft ) Finde ich ganz schön happig für die Ausstattung die meine Stube hat.  ::) Des Weiteren wieso müssen Offiziere weniger zahlen in der GU für eine Einzelstube, als ein Mannschafter obwohl deren Besoldung höher ist? Liegt das an dem Unterschied zwischen GU und UPI?
Autor: didi62
« am: 09. Juli 2021, 08:12:33 »

Tag,

ich weiß der post ist etwas älter, da es aber zu meiner Frage passt, dachte ich mir, besser als immer ein neuen Post zu eröffnen.

Zu mir, ich bin 24 und Kasernenschläfer, werde bald aber 25 und frage mich wie dort die Kosten sind. Derzeit zahle ich eine Pauschale für meine Stube als Geldwertenvorteil, aber als ich noch in Merzig als FWDLer war, hing dort ein Ausdruck in dem die Stubenberechnung ausgeschildert war. Die Berechnung ging nach DG, qm2 und wie viele Personen auf einer Stube sind. Jetzt zu meiner Frage, gibt es dieses Verfahren noch ab 25 oder ist dies nicht mehr aktuell? Und wenn ja, kann mir jemand sagen wo ich diese Werte für das aktuelle Jahr finden kann? Ich weiß, die ändern sich jährlich, aber hab bis jetzt nichts in dieser form als Vorschrift oder als Gesetz gefunden.
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