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Zusammenfassung

Autor: KarlGustav
« am: 16. Juli 2021, 17:03:56 »

Ich denke das liegt ganz einfach daran: O-Ton meines Personalers: Alle direkt einer Studienrichtigung zuordenbare Dienstposten sind bereits vergeben, wir bieten Sie den Abteilungsleitern mit offenen querschnittlichen Dienstposten mal an.

Sprich, Du bist hervorragend geeignet Rechnungen zu prüfen und darfst Dir dafür nicht zu schade sein "O-Ton meines Personalers" ;)
Autor: KingMORe
« am: 16. Juli 2021, 15:33:52 »

Danke an die bisherigen Antworten.


Heute hatte ich die ärztliche Untersuchung. Lief alles glatt, doch erneut hat meine geplante Verwendung als "Wirtschaftswissenschaftler" Staunen ausgelöst.

Ich weiß, dass es wohl nicht viele gibt. Gibt es irgendwo Zahlen, wie sich die Studienrichtungen im höheren Dienst verteilen ?
Autor: Al Terego
« am: 14. Juli 2021, 16:36:54 »

Beim Recherchieren im Internet bin ich auf eine "Fernpendler-Regelung" gestoßen.

In Ämtern und höheren Kommandobehörden wird unter Fernpendlerregelung verstanden, dass hier besondere Dienstzeitregelungen für Mo (Anreise) und Freitag (Heimreise) bestehen. Bedeutet, dass der betroffene Personenkreis Mo später seinen Dienst beginnen darf und Freitag früher beenden darf.
Autor: christoph1972
« am: 14. Juli 2021, 16:07:53 »

Fernpendler-Regelung meint sicher die Vergleichsberechnung zwischen den Kosten die bei Verbleib am Dienstort anfallen und den Kosten der täglichen Rückkehr zum Wohnort.

Meine freundliche Bearbeiterin beim TM meinte nur, bei meiner einfachen Pendelstrecke von ca. 128 km einfach und den max. anerkannten Kosten einer TG-Wohnung in Bonn iHV von xxx,-- € plus Tagegeld, ist es relativ einfach, ich bekomme meine Kilometer voll bezahlt.

Aber mich schlaucht die Pendelei, weil ich von oben (oberes Ende Ruhrgebiet) bis Bonn (Ruhrgebiet durch und an Köln vorbei) reichlich Zeit und km auf der Autobahn lasse und eben 5 Tage die Woche im Büro bin.

SÜ ist in der Regel nur langwierig und ein bürokratischer Akt im BAMAD. Die Antragstellung über ELSE ist schon schön. Wenn man ein blütenweißes Führungszeugnis hat und auch sonst nix angestellt hat, keine n Kontakt in seltsame Länder hat oder da länger aufhältig war, alles gut.

Ich würde mir höchstens einen Cola-Automaten wünschen ... und einen echten Imbiss mit Klassikern wie Schaschlik, Currywurst und Schnitzel und halben Hähnchen .... aber das ist ja schon Träumerei
Autor: KingMORe
« am: 14. Juli 2021, 13:45:32 »

Beim Recherchieren im Internet bin ich auf eine "Fernpendler-Regelung" gestoßen. Was hat es damit auf sich? Danke!

Wie es jetzt scheint, ist nur noch die Eingruppierung nicht in trockenen Tüchern. Das Thema von dem Ingernieur unter mir, dem die fachtliche Eignung aberkannt wurde, hat mir etwas Sorgen gemacht. Das Thema mit der Sicherheitsüberprüfung auch.
Evtl. wird bei der Behandlung unterschieden zwischen Wiwis und Ingenieuren.



PS: Bei meiner aktuellen Arbeitsstelle gibt es seit 5 Wochen einen Pizzaautomaten  8)                       (nicht zu emfpehlen...)
Autor: christoph1972
« am: 12. Juli 2021, 21:04:21 »

Es gibt durchaus Bundeswehr Liegenschaften in denen es Ladesäulen gibt, aber natürlich nicht umsonst laden.

Gab sogar im Intranet einen Bericht über die eröffnung vor ein paar Jahren.

Von  "hier auf der Hardthöhe" auf alle Liegenschaften zu schliesen ist schon sehr lustig, bestätigt aber das Bild das man in der Truppen von Damen und Herren dort hat ;-)

Ich nehme an eine Pizzautomat habt ihr auch nicht?

"Die Truppe" sollte dann (auch) zur Kenntnis nehmen, dass es neben dem BMVg auch noch andere Dienststellen auf der Hardthöhe gibt, die in den GB BMVg gehören  8) und das es mal etwas vor ein paar Jahren als Modellversuch gab, bedeutet nicht, dass es langfristig auch noch so sein muss.

Nein, Pizzaautomaten gibt es nicht ... was sicherlich der Eine oder die Andere bedauerlich findet, wo doch das BAIUDBw zu dessen nachgeordneten Behörden das Verpflegungsamt gehört, dort seinen Hauptsitz hat. Auch das Streitkräfteamt sitzt da ... und ein paar andere Dienststellen ... aber das kann das Intranet sicher auch aussprucken
Autor: Steve87
« am: 12. Juli 2021, 16:49:11 »

Im BAAINBw gibt es Ladesäulen für private E-Autos(natürlich gegen Bezahlung). Im Rauental sind diese definitiv auf lange Sicht ausgebuch(Feste Stellplätze die mit dem privaten Kennzeichen versehen sind). In den anderen Liegenschaften kann ich es aber nicht sagen.
Autor: Ralf
« am: 12. Juli 2021, 16:21:42 »

Zitat
Stand 25.05.2021
Der Erlass für private Nutzung dienstlicher Ladeinfrastruktur der BwFPS ist so gut wie fertig. Mit der Veröffentlichung kann in Kürze gerechnet werden.

Zitat
In Zusammenarbeit mit Dienststellen der Bundeswehr, die für die Infrastruktur verantwortlich sind, hat die BwFuhrparkService (BwFPS) GmbH mittlerweile 66 Dienststellen mit insgesamt 316 Ladepunkten für Elektrofahrzeuge ausgestattet.
Autor: 2Cent
« am: 12. Juli 2021, 16:06:59 »

Es gibt durchaus Bundeswehr Liegenschaften in denen es Ladesäulen gibt, aber natürlich nicht umsonst laden.

Gab sogar im Intranet einen Bericht über die eröffnung vor ein paar Jahren.

Von  "hier auf der Hardthöhe" auf alle Liegenschaften zu schliesen ist schon sehr lustig, bestätigt aber das Bild das man in der Truppen von Damen und Herren dort hat ;-)

Ich nehme an eine Pizzautomat habt ihr auch nicht?
Autor: christoph1972
« am: 12. Juli 2021, 15:56:21 »

Die Wartezeit muss bei der Gesamtzeit mitgerechnet werden.

Danke.

Gibt es in Koblenz am BAAINBW eigentlich die Möglichkeit ein E-Auto zu tanken ? Wie sind die Parkmöglichkeiten vor Ort am Hauptgebäude am Rhein ?


Weiterhin vielen Dank  8)
Zumindest auf dem Hardtberg gibt es ausreichend Parkmöglichkeiten mit ein wenig Laufstrecke innerhalb der Liegenschaft.

Hier auf der Hardthöhe gibt es mWn keine Ladesäule. Daher nehme ich mal stark an, dass das BAAINBw als nachgeordneter Bereich des BMVg da keine Ausnahme macht ... warum sollte die Bundeswehr/das BMVg Strom einkaufen und für "lau" seinen Mitarbeitenden zur Verfügung stellen? Das wäre ein Verstoß gegen Haushaltsrecht. Ganz davon abgesehen, dass die BImA da auch gefragt werden müsste ...
Von den ganzen anderen vertraglichen Fragen mal ganz abgesehen ...
Autor: KingMORe
« am: 12. Juli 2021, 09:38:10 »

Die Wartezeit muss bei der Gesamtzeit mitgerechnet werden.

Danke.

Gibt es in Koblenz am BAAINBW eigentlich die Möglichkeit ein E-Auto zu tanken ? Wie sind die Parkmöglichkeiten vor Ort am Hauptgebäude am Rhein ?


Weiterhin vielen Dank  8)
Autor: Chern187
« am: 12. Juli 2021, 09:23:30 »

Die Wartezeit muss bei der Gesamtzeit mitgerechnet werden.
Autor: KingMORe
« am: 12. Juli 2021, 08:22:51 »

Gibt es eine Möglichkeit VOR Dienstantritt zu klären, wie das mit dem TG geregelt wird oder muss man sich überraschen lassen ?





Nach Stöbern hier im Forum:

PKW muss 50% schneller sein als der ÖPNV.
Das könnte ein Knackpunkt sein.

Die beste Zeit laut google Maps: 1:05h ohne Verkehr hin und 1:05h zurück = 2:10h ohne Verkehr

Bein Zug ist es nun spannend.  Es gibt Fahrten mit 1:55h hin und zurück= 3:50h

Es gibt aber auch Fahrten von zB. 2:10h x2 = 4:20h  (aber auch 2:24h...usw.) Um die beste Zeit zu kriegen muss ich schon mal 1h warten. Welche Zugfahrten werden nun berücksichtigt ?
Autor: BuBe2018
« am: 12. Juli 2021, 06:31:47 »

-Laut Google Maps sind es 1:13 h Fahrzeit ->Es müsste also zumutbar sein, da die tägliche Fahrtzeit unter 3h liegt.

Ohne auf andere Aussagen einzugehen, nur zu dem Zitat: Meines Wissens nach gilt für die Überprüfung der Zumutbarkeit neben der Entfernung die tägliche Fahrzeit mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln, d.h. ÖPV. Damit landet man relativ schnell über den 3h Fahrzeit pro Tag.


Bezüglich des Trennungsgeldes habe ich irgendwo noch den Hinweis gelesen, dass man nach 3 Monaten dieses versteuern muss oh und zur Info und vielleicht können mir das die Wissenden hier bestätigen.

Ja, muss man versteuern.

Die Kohle gibt es nur wenn Du tatsächlich mit dem Auto fährst. In dem Moment wo Du auf den günstigeren Zug umsteigst (ICE Monatsticket 250 Euro ca), bekommst Du auch nur dieses geringere Entgeld erstattet. Bedenke bitte auch, dass Du bei dieser Strecke (Bei mir wären es 108km einfach), schlichtweg einen sehr sehr hohen Verschleiss auch auf dem Auto hast. Sprich, Reifen und Inspektion musst Du ebenfalls noch von dem Deltabetrag zu deinen Spritkosten, zurück legen.

Dementsprechend deute ich es so, dass man mit dem Trennungsgeld nur die Aufwendungen erstattet bekommt und nicht irgendwie mehr Netto generieren kann oder gar darf.

Mehr Netto generieren wird schwer. Ich fahre jedoch zB ein Leasingauto mit Kilometerbegrenzung (die ich nie erreiche), da bekommt man mit 20 ct/km schon ein Plus raus (da ich für mich persönlich nur Tankkosten gegenrechne, das Auto würde ich "so oder so" leasen. Ist aber halt ne Milchmädchenrechnung).

Gruß, BuBe
Autor: justice005
« am: 11. Juli 2021, 19:44:24 »

Ich kenne sowohl Eschborn als auch Koblenz. Da hätte ich ja mal gar kein Bock drauf, die Strecke jeden Tag hin- und zurück zu fahren...
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