So, ich darf dann JEDEN anderen Zug nutzen? Auch wenn dieser und die nachfolgenden Züge keine der deutschen Bahn sind, auch wenn diese durch oder über einen Umweg durch das Gebiet andere regionaler Verkehrsverbände geht?
Oder ist es viel mehr so, dass ich eben auf einen anderen Zug warten muss, der die selbe Verbindung wie der verpasste Zug bedienen würde?
https://www.bahn.de/p/view/angebot/bundeswehr/index.shtml"
Was passiert, wenn mein Zug ausfällt oder verspätet ist?Auch für Ihr Bundeswehr-Ticket gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte und die Regelungen der Beförderungsbedingungen Deutsche Bahn AG.Wenn Ihr Zug stark
verspätet ist oder ausfällt:Ist Ihre Zugbindung aufgehoben und Sie dürfen auch mit anderen als den gebuchten Zügen weiterreisen.
Wenn der ausfallende oder stark verspätete Zug die letzte Verbindung des Tages war oder planmäßig zwischen 00:00 und 05:00 Uhr angekommen wäre, haben Sie auch Anspruch auf Weiterreise mit einem anderen Verkehrsmittel (z.B. Taxi) oder auf eine Hotelübernachtung. Ggf. hierfür von Ihnen verauslagte Kosten erhalten Sie im Nachgang über unser ServiceCenter-Fahrgastrechte erstattet.Wird von der Deutschen Bahn AG eine Ersatzbeförderung organisiert (z.B. Bus, Sammeltaxi o.ä.), sind Sie verpflichtet, diese zu benutzen.
Müssen Sie aufgrund des Ausfalls oder der Zugverspätung eines DB-Zuges Züge eines privaten Eisenbahnunternehmens (Dritt-EVU) benutzen, kaufen Sie sich hierfür bitte eine Fahrkarte. Die Kosten hierfür werden Ihnen im Nachgang über das ServiceCenter Fahrgastrechte erstattet.
Da Ihr Bundeswehr-Ticket für die 2. Klasse kostenfrei ist, erhalten Sie keine Fahrgeldentschädigung, da sich diese prozentual vom tatsächlich bezahlten Fahrpreis ableitet. Sollten Sie sich einen Aufpreis für die 1. Klasse gekauft haben, erhalten Sie natürlich eine Entschädigung in Abhängigkeit von der Höhe der Verspätung. Ab 60 Minuten Verspätung am Zielort erhalten Sie eine Entschädigung in Höhe von 25 Prozent, ab 120 Minuten Verspätung am Zielort eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des tatsächlich von Ihnen bezahlten Fahrpreises."