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Zusammenfassung

Autor: Rekrut84
« am: 17. Juli 2021, 23:30:24 »

Bezogen auf meine Fallkonstellation bedeutet es also, auf eigene Kosten das Ticket bei dem privaten Bahnunternehmen buchen und dann die Erstattung einfordern.
Somit gilt die Nutzung anderer Züge dann ausschließlich für Züge der DB.

Danke für die Info
Autor: LwPersFw
« am: 17. Juli 2021, 20:40:57 »

So, ich darf dann JEDEN anderen Zug nutzen? Auch wenn dieser und die nachfolgenden Züge keine der deutschen Bahn sind, auch wenn diese durch oder über einen Umweg durch das Gebiet andere regionaler Verkehrsverbände geht?
Oder ist es viel mehr so, dass ich eben auf einen anderen Zug warten muss, der die selbe Verbindung wie der verpasste Zug bedienen würde?


https://www.bahn.de/p/view/angebot/bundeswehr/index.shtml


"Was passiert, wenn mein Zug ausfällt oder verspätet ist?

Auch für Ihr Bundeswehr-Ticket gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte und die Regelungen der Beförderungsbedingungen Deutsche Bahn AG.

Wenn Ihr Zug stark verspätet ist oder ausfällt:

Ist Ihre Zugbindung aufgehoben und Sie dürfen auch mit anderen als den gebuchten Zügen weiterreisen.

Wenn der ausfallende oder stark verspätete Zug die letzte Verbindung des Tages war oder planmäßig zwischen 00:00 und 05:00 Uhr angekommen wäre, haben Sie auch Anspruch auf Weiterreise mit einem anderen Verkehrsmittel (z.B. Taxi) oder auf eine Hotelübernachtung. Ggf. hierfür von Ihnen verauslagte Kosten erhalten Sie im Nachgang über unser ServiceCenter-Fahrgastrechte erstattet.Wird von der Deutschen Bahn AG eine Ersatzbeförderung organisiert (z.B. Bus, Sammeltaxi o.ä.), sind Sie verpflichtet, diese zu benutzen.

Müssen Sie aufgrund des Ausfalls oder der Zugverspätung eines DB-Zuges Züge eines privaten Eisenbahnunternehmens (Dritt-EVU) benutzen, kaufen Sie sich hierfür bitte eine Fahrkarte. Die Kosten hierfür werden Ihnen im Nachgang über das ServiceCenter Fahrgastrechte erstattet.

Da Ihr Bundeswehr-Ticket für die 2. Klasse kostenfrei ist, erhalten Sie keine Fahrgeldentschädigung, da sich diese prozentual vom tatsächlich bezahlten Fahrpreis ableitet. Sollten Sie sich einen Aufpreis für die 1. Klasse gekauft haben, erhalten Sie natürlich eine Entschädigung in Abhängigkeit von der Höhe der Verspätung. Ab 60 Minuten Verspätung am Zielort erhalten Sie eine Entschädigung in Höhe von 25 Prozent, ab 120 Minuten Verspätung am Zielort eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des tatsächlich von Ihnen bezahlten Fahrpreises."



Autor: alpha_de
« am: 17. Juli 2021, 20:33:34 »

Über Fahrgastrechte wusste ich bis dato noch nichts.

Wissen leider zu viele nicht und dann entgeht ihnen bei regulären Fahrkarten Geld und die Bahn bekommt keinen finanziellen Druck, an der Situation etwas zu ändern. Ab 60 Minuten Verspätung am Zielort gibt es 25%, ab 120 Minuten 50% (was m.E. viel zu wenig ist). Aber die meisten lassen sich das entgehen.
Autor: Speedy1998
« am: 17. Juli 2021, 20:07:44 »

Meine Situation war folgende: Ich bin mit dem Zug pünktlich am Bahnhof A angekommen. Mein Anschlusszug hatte jedoch 12 Minuten Verspätung. Aufgrund dieser 12 Minuten hätte ich den Zug beim nächsten Umstieg in Bahnhof B nicht erwischt, was dazu geführt hätte, dass ich über 2 Stunden mehr fahrt zu meinem Zielbahnhof C gebraucht hätte. Ich habe mir dann schnell eine andere Verbindung von Bahnhof A nach Zielbahnhof C über Bahnhof D mit einem neuen Token gebucht.

Über Fahrgastrechte wusste ich bis dato noch nichts.   
Autor: Rekrut84
« am: 17. Juli 2021, 19:54:46 »

Du gibst dich hier als die Fahrgastrechte-Eminenz, somit frage ich dich.
Autor: alpha_de
« am: 17. Juli 2021, 18:22:30 »

So, ich darf dann JEDEN anderen Zug nutzen? Auch wenn dieser und die nachfolgenden Züge keine der deutschen Bahn sind, auch wenn diese durch oder über einen Umweg durch das Gebiet andere regionaler Verkehrsverbände geht?
Oder ist es viel mehr so, dass ich eben auf einen anderen Zug warten muss, der die selbe Verbindung wie der verpasste Zug bedienen würde?

Warum liest du nicht selbst auf den Seiten der Fahrgastrechte nach? Danach sind lediglich reservierungspflichtige Züge ausgeschlossen, ansonsten www.gidf.de
Autor: Rekrut84
« am: 17. Juli 2021, 18:19:00 »

So, ich darf dann JEDEN anderen Zug nutzen? Auch wenn dieser und die nachfolgenden Züge keine der deutschen Bahn sind, auch wenn diese durch oder über einen Umweg durch das Gebiet andere regionaler Verkehrsverbände geht?
Oder ist es viel mehr so, dass ich eben auf einen anderen Zug warten muss, der die selbe Verbindung wie der verpasste Zug bedienen würde?
Autor: alpha_de
« am: 17. Juli 2021, 18:11:18 »

Mal eine Situation aus dem Leben:
Ein Kamerad ist schon 5 std mit dem Zug unterwegs und verpasst wegen einer Verspätung seinen Anschlusszug. Der nächste geht dann jedoch erst 2 Stunden später und würde ihn wiederum 2,5 Stunden transportieren bevor er zu Hause wäre. Daneben gäbe es aber die Möglichkeit zeitnah vom jetzigen Bahnhof mittels eToken eine Verbindung, die über einen Umweg mit Umstieg dann früher ans Ziel führt.

Ich würde von keinem Kameraden dann verlangen auf den Anschluss zu warten der mit dem bisherigen Ticket nutzbar wäre und völlig verstehen wenn er ein zweites Ticket einlöst. 10 std und mehr für eine  Bahnfahrt auf einem Freitag muss man mal erlebt haben damit man das nachvollziehen kann.

Dafür braucht es doch kein neues Ticket. Es darf ein anderer Zug genutzt werden, wenn die angekündigte Verspätung mehr als 20 Minuten am Zielort beträgt.

Es scheint hier dem einen oder anderen an Grundlagen zu den Fahrgastrechten zu fehlen.
Autor: Rekrut84
« am: 17. Juli 2021, 18:06:03 »

Mal eine Situation aus dem Leben:
Ein Kamerad ist schon 5 std mit dem Zug unterwegs und verpasst wegen einer Verspätung seinen Anschlusszug. Der nächste geht dann jedoch erst 2 Stunden später und würde ihn wiederum 2,5 Stunden transportieren bevor er zu Hause wäre. Daneben gäbe es aber die Möglichkeit zeitnah vom jetzigen Bahnhof mittels eToken eine Verbindung, die über einen Umweg mit Umstieg dann früher ans Ziel führt.

Ich würde von keinem Kameraden dann verlangen auf den Anschluss zu warten der mit dem bisherigen Ticket nutzbar wäre und völlig verstehen wenn er ein zweites Ticket einlöst. 10 std und mehr für eine  Bahnfahrt auf einem Freitag muss man mal erlebt haben damit man das nachvollziehen kann.
Autor: alpha_de
« am: 17. Juli 2021, 17:46:48 »

Daneben reden wir hier von dem Fall, dass der nächste gleiche Anschlusszug genommen wird.
Was jedoch ist im Fall, dass man eine andere frühere Verbindung bucht, die jedoch ggf. über einen anderen Bahnhof geht, und sogar noch einen Umstieg beinhaltet, jedoch früher nach Hause führt?
Gilt da dann auch das bisherige Ticket?

Darum geht es beim OP doch garnicht. Das Bw-Ticket ist vergleichbar dem Supersparpreis. Und man muss sich vorher Gedanken machen, was man bucht, so wie man das beim Supersparpreis (nicht stornierbar, keine Erstattung) auch machen würde. Und beim Supersparpreis bedeutet das, bei einer plötzlich früheren Fahrt ein zweites Mal zu bezahlen (wenn denn ein Supersparpreis überhaupt noch buchbar wäre).

Also ist dann eher Warten angesagt, aber dafür war das Ticket eben auch besonders günstig.

Und bei Verspätungen kann man ja keinen "früheren" sondern bestenfalls einen anderen, nahezu zeitgleichen oder späteren Zug nehmen.
Autor: Rekrut84
« am: 17. Juli 2021, 17:31:28 »

Nein die Pauschale wurde zwischen dem BmVg und der Bahn, bzw den weiteren Verkehrsbetrieben aufgrund der geschätzten Nutzung vereinbart. Heißt, da gibt es keine Deckelung, sondern die künftigen Pauschalen werden anhand der Nutzung jährlich neu vereinbart. Ob da jetzt wirklich einzelne Fahrten die im genannten Szenario gebucht werden so ins Gewicht fallen, wage ich ernsthaft zu bezweifeln.

Daneben reden wir hier von dem Fall, dass der nächste gleiche Anschlusszug genommen wird.
Was jedoch ist im Fall, dass man eine andere frühere Verbindung bucht, die jedoch ggf. über einen anderen Bahnhof geht, und sogar noch einen Umstieg beinhaltet, jedoch früher nach Hause führt?
Gilt da dann auch das bisherige Ticket?

Autor: alpha_de
« am: 17. Juli 2021, 17:15:16 »

Es.gibt keine Notwendigkeit für ein zweites Ticket, da die Fahrgastrechte zur Aufhebung der Zugbindung führen.
Warum einen Schaden verursachen, die Tickets werden zwar pauschalisiert, nach m.K. aber dennoch einzeln abgerechnet (sonst würde ein Storno bspw. aus dienstl. Gründen keinen Sinn machen)?

Ein erneutes Ticket wie in diesem Fall macht den Kohl dann nicht fett und wird eher die Ausnahme als die Regel sein.

Die auf der Seiten für die eTokens veröffentlichten Regeln sind doch eindeutig. Man hat sich so zu verhalten, als ob man das Ticket selbst bezahlen würde. Und aufgrund eines verpassten Anschlusses, der von den Fahrgastrechten problemlos abgedeckt wird, käme niemand auf die Idee, ein neues Ticket auf eigene Kosten zu buchen.

Warum macht man es dann entgegen der ausdrücklichen Weisungslage, wenn das Ticket scheinbar nix kostet?

Wenn ich mich richtig erinnere, deckt die Pauschale eine bestimmte Anzahl an Fahrten. Und da kommt es dann schon darauf an, dass Fahrten eben nicht (pflichtwidrig) verschwendet werden.
Autor: dunstig
« am: 17. Juli 2021, 15:43:58 »

Warum so kompliziert? Erreicht man auf Grund des Verschuldens der Bahn seinen Anschluss nicht oder ist die zu erwartende Verspätung größer als 20 Minuten, ist automatisch die Zugbindung aufgehoben und man kann jeden anderen beliebigen Zug nehmen. Das ursprüngliche Ticket wird somit automatisch zu einem Flexticket.

In der Praxis hatte ich diesen Fall bereits 10-15 mal und es kam nicht ein einziges Mal zu Problemen. Einfach das alte Ticket vorzeigen, auf die Verspätung hinweisen und fertig. Warum also extra Aufwand betreiben und ein zweites Ticket buchen oder zum Schalter gehen?

Dafür sind die Fahrgastrechte doch eindeutig.
Autor: Rekrut84
« am: 17. Juli 2021, 15:31:39 »

Es.gibt keine Notwendigkeit für ein zweites Ticket, da die Fahrgastrechte zur Aufhebung der Zugbindung führen.
Warum einen Schaden verursachen, die Tickets werden zwar pauschalisiert, nach m.K. aber dennoch einzeln abgerechnet (sonst würde ein Storno bspw. aus dienstl. Gründen keinen Sinn machen)?

Eine einzelne Abrechnung erfolgt nicht, sonst würde wohl keine Pauschale gezahlt werden. Das widerspräche sich.
Dagegen wird über die ausgestellten und stornierten Tickets die Nutzung der kostenlosen Bahnfahrt erfasst, welche dann Basis bei der Verhandlung der künftigen Pauschale ist.
Ein erneutes Ticket wie in diesem Fall macht den Kohl dann nicht fett und wird eher die Ausnahme als die Regel sein.
Ich bleibe dabei und würde stumpf ein zweites Ticket buchen.
Zumal der oben zitierte Passus davon spricht die gleiche jedoch zeitversetzte Verbindung zu buchen. Dies wäre im Falle des durch Verspätung verpassten Anschlusszuges sowieso nicht erfüllbar, weil beim zweiten Ticket eben ein anderer Start Bahnhof der Buchung vorliegt.
Autor: alpha_de
« am: 17. Juli 2021, 14:45:37 »

Es.gibt keine Notwendigkeit für ein zweites Ticket, da die Fahrgastrechte zur Aufhebung der Zugbindung führen.
Warum einen Schaden verursachen, die Tickets werden zwar pauschalisiert, nach m.K. aber dennoch einzeln abgerechnet (sonst würde ein Storno bspw. aus dienstl. Gründen keinen Sinn machen)?

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