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Zusammenfassung

Autor: Nachtmensch
« am: 03. Dezember 2022, 15:26:56 »

Prof. Dr. Dr. h. c. hat ein weiteres Gutachten über das neue Besoldungsgesetz Sachsen geschrieben und kam zu einem vernichtenden Ergebnis.

Zitat
Angesichts der Dreistigkeit dieses offensichtlich inzwischen über Jahre hinweg länderübergreifend
konzertierten Verfassungsbruchs verbietet sich inzwischen jegliche diplomatische
Zurückhaltung. Vielmehr ist einmal mehr herauszustellen, dass hier mit voller Absicht die
eindeutige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, deren Bindungswirkung § 31
BVerfGG sowie zuletzt auch die Verfassung selbst, insbesondere die hergebrachten
Grund-sätze des Berufsbeamtentums aus Art. 33 Abs. 5 GG offen missachtet werden. Der
Unterzeichner hat bereits bei früheren Gelegenheiten deutlich gemacht, dass die fortgesetzte
Missachtung der Judikate von Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgerichtsbarkeit
rechtsstaatsgefährdend ist.
Die (Landes-)Besoldungsgesetzgeber führen mit dieser Art der Gesetzgebung letztlich eine
Verfassungskrise herbei, die über den eigentlichen Regelungsbereich hinaus weitreichende
Auswirkungen haben wird. Nicht nur wird damit die Autorität des Bundesverfassungsgerichts
beschädigt, sondern darüber hinaus die Integrität und damit auch die Funktionalität des
Beamtentums insgesamt untergraben. Damit steuert der Besoldungsgesetzgeber im Ergebnis
genau in die entgegengesetzte Richtung der vom Bundesverfassungsgericht mit seiner
Rechtsprechung verfolgten Zielsetzung.

https://www.sbb.de/fileadmin/user_upload/www_sbb_de/pdf/2022/GK_und_FK/Stellungnahmen/StN_Battis_4_Gesetz_dienstr_Vorschriften_10_2022.pdf

Ich kann nur jedem anraten, noch dieses Jahr Widerspruch beim BVA gegen seine Besoldung einzulegen.

Ein Vordruck findet sich hier:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.480.html

oder

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.2520.html
Autor: SolSim
« am: 24. Juli 2021, 09:25:45 »

War ja auch seit Monaten angekündigt 😉
Autor: Griffin
« am: 23. Juli 2021, 22:49:30 »


... habe heute meine Bezügeabrechnung für den Monat August erhalten - inkl. Besoldungsanpassung und rückwirkender Berechnung.

Alles chic  ;) schönes WE ...

Autor: Nachtmensch
« am: 15. Juli 2021, 14:09:52 »

Wenigstens ein Verband beschäftigt sich mit dem Beschluss des BVerfg. Während der VBB und der DBwV noch im Tiefschlaf sind. Auch wenn das untern aufgeführte für Thüringen gilt, hat es trotzdem eine Brisanz für die übrigen 16 Besoldungsgesetzgeber.

Zitat
Das umstrittene Gesetz von der für die Besoldung zuständigen Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hatte im Schnelldurchlauf den Landtag passiert und wird nun vom Haushalts- und Finanzausschuss beraten. Somit haben es die Abgeordneten in der Hand, dem jahrelangen Sparen zu Lasten der Landes-Bediensteten ein Ende zu setzen.

Gutachten stärkt tbb

Der tbb hatte im Vorfeld der Debatte bei Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das liegt nun vor und bestätigt neuerlich den Rechtsstandpunkt des tbb.
Quelle: https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/thueringen-spart-zu-lasten-seiner-bediensteten-1/

Aus dem Gutachten:
Zitat
Rechtsgutachten zum Entwurf des Thüringer Gesetzes zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation

Anhand der verbindlichen Vorgaben dieser Rechtsprechung ist festzuhalten, dass die aktuellen
Besoldungstabellen der Länder durchweg nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen.
Jedenfalls waren danach zum Zeitpunkt der Entscheidungen im Mai 2020 durchgängig die untersten
Besoldungsgruppen verfassungswidrig zu niedrig besoldet. Infolge der entsprechend erforderlichen
Anhebung der Besoldung in den unteren Besoldungsgruppen müsste aufgrund des Abstandsgebotes
auch die Besoldung der höherwertigen Ämter in den darüber liegenden Besoldungsgruppen
angehoben werden.
Download: https://www.thueringer-beamtenbund.de/fileadmin/user_upload/www_thueringer-beamtenbund_de/pdf/2021/tbb_Kurzdarstellung_Gutachten_Battis.pdf
Autor: Nachtmensch
« am: 14. Juli 2021, 23:54:25 »

Warum sollte die Besoldungserhöhung für sich genommen verfassungswidrig sein?
Daran ist nichts verfassungswidrig, eher an der Nichtumsetzung des Beschlusses 2 BvL 4/18 vom BVerfG

Zitat
ob die Grundgehaltssätze der Bundesbesoldungsordnung R, soweit sie vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Juli 2010 die Besoldungsgruppen R 1 und R 2 im Land Berlin betreffen, und die Grundgehaltssätze der Landesbesoldungsordnung R, soweit sie vom 1. August 2010 bis 31. Dezember 2015 die Besoldungsgruppen R 1 und R 2 und vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 darüber hinaus die Besoldungsgruppe R 3 im Land Berlin betreffen, mit Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes vereinbar sind
[...]
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
[...]
am 4. Mai 2020 beschlossen:

Mit Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes unvereinbar sind

Der Beschluss ist ziemlich komplex bzw. die ganze Systematik. Es spielen soviele Faktoren damit rein, dass man es an einzelnen gar nicht festmachen kann.

Hier gibt es einen kleinen Überblick über die Auswirkungen des Beschlusses vom BVerfG und den daraus resultierenden Folgen:
Zitat
Das nunmehr veröffentlichte Gutachten des unabhängigen Sachverständigen Dr. Schwan (Osnabrück) zeigt im Detail, wie der Senat beim Berliner Besoldungsanpassungsgesetz 2021 willkürlich und auch gezielt vorsätzlich die höchstrichterlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts missachtet.
Quelle: https://www.berliner-besoldung.de/aktuelles/gutachten-bestaetigt-berlbvanpg-2021-vorsaetzlich-verfassungswidrig/
Download Gutachten: https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2021/01/Untersuchung-von-BerlBVAnpG-2021-24.01.21.pdf
Autor: LwPersFw
« am: 14. Juli 2021, 21:33:32 »

Das Gesetz wurde verkündet.
War ja nicht anders zu erwarten und ich finde das sehr mutig ein Gesetz zu zeichnen, welches mit überwiegender Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig ist. Mich wundert nur das von den Verbänden das Schweigen im Walde herrscht.



"Gesamtabwägung

Es  sind  auch  keine  weiteren  Umstände  ersichtlich,  aus  denen  sich  im  Wege  der  gebotenen  Gesamtabwägung  eine Unangemessenheit  der  Alimentation  im  Sinne der  Rechtsprechung  des  BVerfG  ergeben  könnte. Auf  die  entsprechenden  Ausführungen  in  der  Begründung  zum  BBVAnpG  2018/2019/2020  (BT-Drucksache 19/4116,  S. 48) wird verwiesen.

2. Mindestabstand  zur sozialhilferechtlichen  Grundsicherung

Der  Vorschlag  des  Bundesministeriums  des  Innern,  für  Bau  und  Heimat,  in  Umsetzung  der  Beschlüsse  des BVerfG  vom  4. Mai  2020  –  2  BvL  4/18  sowie  2  BvL  6/17  u. a.  –,  einen  regionalen  Ergänzungszuschlag  als  eigenständigen  Besoldungsbestandteil  zur  Gewährleistung  der  amtsangemessenen  Alimentation  in  der  Bundesbesoldung  einzuführen,  war  nicht  zu  finalisieren.  Daher  bleibt  die  bundesbesoldungsgesetzliche  Umsetzung  der  vorgenannten  Beschlüsse  des  BVerfG  den  parlamentarischen  Beratungen  des  Gesetzentwurfs  bzw.  einer  eigenständigen  Gesetzesinitiative der  Bundesregierung vorbehalten."


Aus BT-Drucksache 19/28677
Autor: SolSim
« am: 14. Juli 2021, 21:29:34 »

Warum sollte die Besoldungserhöhung für sich genommen verfassungswidrig sein?
Autor: Nachtmensch
« am: 14. Juli 2021, 19:09:33 »

Das Gesetz wurde verkündet.
War ja nicht anders zu erwarten und ich finde das sehr mutig ein Gesetz zu zeichnen, welches mit überwiegender Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig ist. Mich wundert nur das von den Verbänden das Schweigen im Walde herrscht.
Autor: LwPersFw
« am: 14. Juli 2021, 18:36:41 »

Das Gesetz wurde verkündet.

Autor: LwPersFw
« am: 02. Juli 2021, 21:58:51 »

Der aktuelle Stand

DIP-Link


Einige geplante Änderungen werden (wieder) nicht kommen ...
z.B. zum Familienzuschlag und Regionalen Ergänzungszuschlag


Autor: Nachtmensch
« am: 05. Juni 2021, 12:04:19 »

Spass beiseite: Das würde im Umkehrschluss ja auch bedeuten, dass die höheren Besoldungsgruppen angehoben werden müssten und dann wird das Ganze doch illusorisch.
Exakt dieses sagt der Beschluß vom BVerfG aus dem letzten Jahr aus. Die 17 Besoldungsgesetzgeber sind jetzt dabei zu tricksen um den Beschluß so billig wie möglich umzusetzen. Das beste Beispiel ist das Land Berlin. Jetzt erst kristallisiert sich die Tragweite des Beschlusses für die Länder und Bund heraus. Weitere Klagen sind bereits anhängig beim BVerfG. Über die letzten 20 Jahre wurde so gnadenlos gespart an der Besoldung das die Besoldungsgesetzgeber jetzt die Quittung bekommen.
Autor: Andi8111
« am: 05. Juni 2021, 11:54:21 »

Naja. Ich meine, klar verdienen die unteren Besoldungsgruppen weniger. Irgendwo muss sich ja auch die Ausbildung und der Dienstposten, bzw. das Amt abbilden. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das derart angehoben wird. Dann stehen aufm Mannschafterparkplatz nicht nur nagelneue Autos, sondern nur noch BWM und Mercedes, statt wie jetzt etwa ein Viertel... Spass beiseite: Das würde im Umkehrschluss ja auch bedeuten, dass die höheren Besoldungsgruppen angehoben werden müssten und dann wird das Ganze doch illusorisch.
Autor: Nachtmensch
« am: 05. Juni 2021, 11:25:53 »

Schaue dir den Link in meinem letzten Posting in diesem Thema an. Das ist ein sehr komplexe Gebilde und nicht leicht zu verstehen. Die Alimentation für ein vierköpfige Familie wird ins Verhältnis gesetzt zu einer vierköpfigen Familie die Sozialleistungen empfängt. Der Gesetzgeber brauchte einen Maßstab und nimmt zum Vergleich eben die vierköpfige Familie. Dieses ist aus der Historie entstanden, wie es damals vor ewigen Jahren immer gewesen ist. Der Vater geht arbeiten, die Mutter ist Hausfrau und dazu noch die beiden Kinder.
Autor: p4uLe83
« am: 05. Juni 2021, 08:30:57 »

Ich benötige da Verständnishilfe. Wie kann erst ein „zwingend notwendiges Grundgehalt“ von fast 4000€ dazu führen, dass ein Beamter erst dann hart4/ Grundsicherungsniveau erreichen würde? Ich verstehe den Text nicht, die Begründungen sind für mich hanebüchen. Verheiratete Beamte gegen eine vierköpfige Bedarfsgemeinschaft... haben sich die Verfasser verguckt und sehe eine Null Zuviel an den H4-Sätzen?
Autor: LwPersFw
« am: 05. Juni 2021, 07:56:44 »

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