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Zusammenfassung

Autor: Starter1
« am: 13. Oktober 2021, 12:55:35 »

DANKE!
Bin allerdings kein Jurist, aber der Hinweis auf Noten hat mir dann schon mal geholfen!
Autor: christoph1972
« am: 13. Oktober 2021, 12:46:40 »

Naja, bessere Noten in 2 Staatsexamen bedeutet nur frühere Einladung in ACFüKrBw.

Zwischendurch verlässt der Eine oder die Andere das Verfahren auch, weil andere Dienstherren vielleicht schneller einstellen oder man auf Grund von bisher unerkannten gesundheitlichen Problemen beim ärztlichen Assessment aussortiert wird.

Die Bundeswehr hat einen relativ hohen Bedarf an Beamten mit 2 juristischen Staatsexamen, weil auf Grund der Altersstruktur überdurchschnittlich viele DPen in den nächsten Jahren zu besetzen sind.
Autor: Starter1
« am: 13. Oktober 2021, 12:04:09 »

Richtig, hätte ich dazu schreiben sollen! Zivil für den höheren nicht-techn. Dienst
Autor: christoph1972
« am: 13. Oktober 2021, 11:38:49 »

Frage: Laufbahn?
Autor: Starter1
« am: 13. Oktober 2021, 09:13:18 »

Hallo zusammen,

ich habe ein paar grundsätzliche Fragen/ Gedanken zum Bewerbungsablauf. Natürlich erwarte ich nicht, hier die eine richtige Antwort zu erhalten, vielmehr interessiert mich eure Erfahrung /Kenntnisstand.

So wie ich es mitbekommen habe, werden nach einer Ausschreibung immer zuerst die "exzellenten" Bewerber eingeladen. Im späteren Verlauf, dann alle anderen geeigneten.
Ich frage mich, ob es nicht so sein kann, dass nach Einladung der hervorragenden Bewerber bereits alle Plätze voll sind und die anderen Bewerber dann nicht mehr eingeladen werden. Ist man, wenn man später eingeladen wird, grundsätzlich schlechter dran bzgl. der Chancen?
Ich befinde mich noch im Bewerbungsverfahren, habe auch einen Termin, aber auch die Info, dass schon Termine gelaufen sind mit "besseren" Bewerbern (soweit ja erstmal auf Papier).
Langsam verlässt mich irgendwie der Mut, da es ja auch nicht unzählige Stellen bei der BW gibt.
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