Autor: KlausP
« am: 09. Juli 2021, 21:22:16 »Naja, gibt Kameraden die deutlich älter als ich sind und eine stube in der Kaserne oder Kompanie haben.
Das mag sein. Mit vollendetem 25. Lebensjahr müssen Sie einen Antrag auf „Genehmigung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft“ stellen und dann wird der Kasernenkommandant pflichtgemäß entscheiden, ob genügend Unterkunftskapazität vorhanden ist.