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Zusammenfassung

Autor: Al Terego
« am: 26. März 2021, 12:27:57 »

Können Sie mir altem Sack mal verklickern, was Sie eigentlich mit der Anfrage bezwecken?
Das würde mich auch brennend interessieren.
+1
Autor: BulleMölders
« am: 26. März 2021, 09:47:15 »

Ich hab im Beamtenrecht nichts dazu gefunden
Werden Sie auch nicht, da Soldaten keine Beamten sind.
Desweiteren hat man die niedrigeren Dienstgrade ja verliehen
Was so auch nicht immer stimmt. Ich habe als OBtsm die Dienstgrade Mtr, G, HG, SG und OSG nie verliehen bekommen.
Können Sie mir altem Sack mal verklickern, was Sie eigentlich mit der Anfrage bezwecken?
Das würde mich auch brennend interessieren.
Autor: KlausP
« am: 26. März 2021, 09:32:49 »

Können Sie mir altem Sack mal verklickern, was Sie eigentlich mit der Anfrage bezwecken?
Autor: F_K
« am: 26. März 2021, 09:24:44 »

Der Dienstgrad ist KEIN Amt - daher ist das reine (Nicht-) Tragen eines Dienstgradabzeichens keine Amtsanmaßung.

Für Soldaten gibt es BEFEHLE den "richtigen" Dienstgrad zu tragen - mit dem Tragen eines "falschen" Dienstgrades liegt also eine Dienstpflichtverletzung vor, die entsprechend gewürdigt werden kann und sollte.
Autor: Wulfgard83
« am: 26. März 2021, 09:21:01 »

Hallo liebe Comunitie
Ich weiss das es Amtsanmaßung ist einen höheren Dienstgrad zu tragen als man hat.
Nun ist meine Frage ob es auch Amtsanmaßung ist wenn man seinen Dienstgrad  ich trägt (keine Schulterklappen aufziehen) oder einen niedrigeren aufzieht zum Bsp statt OSG HG.
Ich hab im Beamtenrecht nichts dazu gefunden sowie auch nicht auf Google. Im Gesetzt steht nur wer sich mit einem höheren Dienstgrad bemächtigt/ trägt. Desweiteren hat man die niedrigeren Dienstgrade ja verliehen bekommen somit wäre das im Sinne der Vorschriften keine Amtsanmaßung sondern eine Degradierung was aber wiederum auch nicht richtig ist da eine Dienstgradherabsetzung nur im Rahmen einer Disziplinarmaßnahme geschehen kann.
Also was ist nun richtig: Amtsanmaßung und somit disziplinare Ahndung oder egal da die Gesetzeslage nix hergibt.
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