Bundeswehrforum.de
Standorte => Standortforen => Kiel => Thema gestartet von: Marinesoldat am 20. September 2012, 16:40:57
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hey, kann mir jemand sagen ob ich auch mit dem flugzeug fliegen kann anstatt mit der bahn zu fahren !?
ich komme aus dem süd- westen von DE !!
und bekomme ich einen anteil ersetzt von der bw ?
Danke im voraus :)
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Verbieten kann dir das keiner.
Erstattet bekommst du aber nichts.
Als FWDL hast du ja freie Bahnfahrt zwischen Dienst- und Heimatort und als SaZ ist die Fahrt deine "Privatsache".
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Also ich hab auf Lehrgänge schon Leute gehabt, welche aus dem hohen Norden kamen und das Flugticket für die Reisebeihilfe einreichen konnten...
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Mir sind auch Lehrgänger aus dem Süddeutschen bekannt, die für Lehrgänge in an der TSH/FSHT in AC einen Flug bis CGN nahmen und dann eine MFG bis AC nutzten. Es muss schneller und / oder preiswerter gewesen sein als die DB oder das Auto.
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Die haben meinem Wissen nach nur den Annteil erstattet bekommen, den sie mit einer Bahnfahrt erhalten hätten..
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Die haben meinem Wissen nach nur den Annteil erstattet bekommen, den sie mit einer Bahnfahrt erhalten hätten..
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Richtig, es sei denn, sie hätten einen Billigflug gebucht und die Kosten dafür sind niedriger als die der Bahn. Dafür macht ja der ReFü bei jeder Fahrkostenerstattung einen Kostenvergleich.
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ja also meine fahrkarte kostet rund 160 €, für einen weg. wenn ich fliegen würde, wäre ich schneller als 10,5 stunden und hätte auch noch gespart..bzw. die bundeswehr die mir ja die heimfahrten bezahlt !
aber ich denke da wird man mir in der kaserne näheres sagen können !
und danke für die antworten :D