Bundeswehrforum.de
Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: havit1 am 08. Juni 2021, 11:34:00
-
Habe mich das gefragt da in den Bezügebeispielen immer die Kirchensteuer mit angerechnet wird. Klar sind das nur Beispiele aber würde das gerne wissen zumal ich keiner Kirche zugehörig bin und mich als SAZ beworben habe :)
Danke sehr
-
Man ist nur dann Kirchensteuerpflichtig, wenn man auch Mitglied in einer Kirche ist. Falls ja, wird die Kirchensteuer gleich vom Gehalt abgezogen, wenn nicht, dann nicht.
-
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) als abrechnende Stelle berücksichtigt die Merkmale gem. ElStAM-Datensatz. Im Fall einer Einstellungszusage bekommst Du ein Formblatt, wo Du Deine persönliche Steuer-ID aufschreibst. Darüber wird der Steuerabzug geregelt.
-
Und was viele auch nicht wissen: bei evangelischen Soldaten fließt 100% der Kirchensteuer in die Betreuungsmaßnahmen durch die Militärseelsorge der evangelischen Kirche, bei römisch-katholischen Soldaten sind es immerhin noch 50%. Man weiß also, wo das Geld bleibt (wenn man evangelisch ist).
Gruß Andi
-
Gibts hierzu ne Quelle?
-
Ein Kirchenaustritt lohnt sich aufjedenfall finanziell. Es ist immerhin 8%, bzw 9% der Lohnsteuer nochmal oben drauf, was beim Einstiegsgehalt A3 schon fast 30€ monatlich sind die man nicht zahlen müsste. Und mit dem Dienstalter wird die Kirchensteuer proportional mehr.
Da du aber eh kein Kirchenmitglied bist, wirst du auch nichts zahlen. Gut für einen Überblick ist der BVA-Bezuegerechner. Einfach mal googlen.