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Fragen und Antworten => Ausbildung und Ausrüstung => Thema gestartet von: Dosenkohl007 am 18. Juni 2021, 13:59:13

Titel: Trageerlaubnis für den Krempenhut
Beitrag von: Dosenkohl007 am 18. Juni 2021, 13:59:13
Servus Kameraden,

Unsere Vorgesetzten haben gesagt, dass das Tragen des Krempenhutes außerhalb der Kaserne verboten ist. Das ist zunächst einmal ein Befehl den ich befolgen muss. Nun habe ich selber aber mal in den Vorschriften gestöbert und dort kein explizites Verbot gefunden (Krempenhutes gehört zu der Abwandlung des Feldanzug es). Gerade jetzt in den Sommermonaten bietet er ja einen ausreichenden Sonnenschutz daher interessiert es mich wie es in anderen Einheiten gehandhabt wird (da man ja relativ selten mit dem Krempenhutes in der Öffentlichkeit sieht)

Danke für die Antworten
Titel: Antw:Trageerlaubnis für den Krempenhut
Beitrag von: F_K am 18. Juni 2021, 14:32:52
.. auch die Wollmütze, mod. ist eine Abwandlung des FAs.

Beide finde ich ausserhalb der Kaserne im "Zivilen" unangemessen - auch wenn es die Anzugordnung hergibt.

Wie gesagt, Du hast einen Befehl.
Titel: Antw:Trageerlaubnis für den Krempenhut
Beitrag von: Pericranium am 20. Juni 2021, 20:29:19
.. auch die Wollmütze, mod. ist eine Abwandlung des FAs.

Beide finde ich ausserhalb der Kaserne im "Zivilen" unangemessen - auch wenn es die Anzugordnung hergibt.

Wie gesagt, Du hast einen Befehl.
Ich wüsste nicht, was im Winter an der Wollmütze unangemessen sein sollte, wenn man damit im " Zivilen" rum läuft.
Titel: Antw:Trageerlaubnis für den Krempenhut
Beitrag von: F_K am 20. Juni 2021, 22:06:34
Die "Badekappe"?
Titel: Antw:Trageerlaubnis für den Krempenhut
Beitrag von: Pericranium am 20. Juni 2021, 22:33:42
Die "Badekappe"?

Also die grüne Fleece Wintermütze oder die schwarze Strickmütze meine ich.
Finde ich beides im Winter vollkommen legitim als Kopfbedeckung.
Titel: Antw:Trageerlaubnis für den Krempenhut
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 21. Juni 2021, 07:04:04
Aber nicht außerhalb der Kaserne. Einige bekommen ja schon Schnappatmung, wenn sie Soldaten mit Feldmütze zum FA sehen und nicht mit Barett.
Titel: Antw:Trageerlaubnis für den Krempenhut
Beitrag von: BulleMölders am 21. Juni 2021, 07:56:25
Und nun wieder zurück zum Thema und da gings es um den Krempenhut und nicht um irgendwelche anderen Kopfbedeckungen.
Titel: Antw:Trageerlaubnis für den Krempenhut
Beitrag von: Eisensoldat am 21. Juni 2021, 08:01:39
Mal abgesehen davon, dass ich nicht verstehe, wie jemand den Gipserhut freiwillig aufsetzen kann, ist es so wie von F-K erläutert. Auch wenn der Krempenhut eine Abwandlung des FA ist, kommt es immer darauf an, welche Abwandlung, wenn überhaupt, der Disziplinarvorgesetzte befiehlt. ISSO
Titel: Antw:Trageerlaubnis für den Krempenhut
Beitrag von: JensMP79 am 21. Juni 2021, 13:20:20
Zitat
Unsere Vorgesetzten haben gesagt, dass das Tragen des Krempenhutes außerhalb der Kaserne verboten ist. Das ist zunächst einmal ein Befehl den ich befolgen muss. Nun habe ich selber aber mal in den Vorschriften gestöbert und dort kein explizites Verbot gefunden (Krempenhutes gehört zu der Abwandlung des Feldanzug es).

Man darf nicht immer da aufhören zu lesen, wo man eine Stelle gefunden hat die einem paßt ;-)

Der DV Abweichungen von den grundsätzlichen Regelunger der "Anzugsordnung" befehlen. Und damit ist eigentlich schon alles gesagt.
Da spielt es auch keine Rolle wer wie was in anderen Einheiten befohlen hat.

Titel: Antw:Trageerlaubnis für den Krempenhut
Beitrag von: Andi am 21. Juni 2021, 16:36:12
Für seinen Dienstbetrieb darf er das. Außerhalb des Dienstes darf er das nur in den ganz engen Grenzen, die die Vorschrift vorsieht.
Titel: Antw:Trageerlaubnis für den Krempenhut
Beitrag von: schlammtreiber am 23. Juni 2021, 16:24:19
Mal ganz naiv gefragt, grundsätzlich darf ich doch nicht alles, was als Anzug/Abwandlung in der Vorschrift aufgeführt wird, einfach so auch außerhalb der Kaserne (etc) tragen, oder?

Ich meine, der Große Dienstanzug mit Helm findet sich auch dort, aber wäre wohl kaum das angemessene Outfit für die Heimfahrt?  ;D

Titel: Antw:Trageerlaubnis für den Krempenhut
Beitrag von: F_K am 23. Juni 2021, 18:08:36
FA ja nur auf dem Weg vom umd zum Dienst (umd Bahnfahrt), lediglich DA meistens.
Titel: Antw:Trageerlaubnis für den Krempenhut
Beitrag von: Jan96 am 23. Juni 2021, 19:42:25
Aber wie schlammtreiber schon andeutet: Es ist die Grundform gemeint. Oder stehts irgendwo anders? Ehrlich gemeinte Frage.
Titel: Antw:Trageerlaubnis für den Krempenhut
Beitrag von: F_K am 23. Juni 2021, 19:52:05
Ausserhalb von Formation / Dienst wählt der clevere Soldat (im Rahmen der Vorschrift) entsprechende Ergänzungen / Abwandelungen.
Titel: Antw:Trageerlaubnis für den Krempenhut
Beitrag von: Andi am 25. Juni 2021, 15:31:14
Ich meine, der Große Dienstanzug mit Helm findet sich auch dort, aber wäre wohl kaum das angemessene Outfit für die Heimfahrt?  ;D

Ist mir aber auch schon begegnet.

Der Große Dienstanzug ist aber ein schlechtes Beispiel, weil er den deutlichsten Einschränkungen unterliegt und vom Soldaten nur auf Anordnung getragen werden darf.
Ansonsten hat der Soldat außerhalb des Dienstes grundsätzlich alle Freiheiten, die die Ergänzungen und Abwandlungen hergeben. Und die können auch von Vorgesetzten nur in sehr engem Rahmen (z.B. Standortbefehl auf Grund der Sicherheitslage) eingeschränkt werden. Was aber auch nicht geht ist z.B. das pauschale "Aufheben" einer Pflicht zum Tragen einer Kopfbedeckung innerhalb einer Liegenschaft. Auch das geht nur auf Grund spezifischer zwingender Gründe in dem maximal notwendigen Bereich (z.B. Flugbetriebsbereich).
An die Anzugordnung haben sich alle Vorgesetzten zu halten. Das mussten schon TSK-Inspekteure lernen.

Gruß Andi
Titel: Antw:Trageerlaubnis für den Krempenhut
Beitrag von: Pericranium am 26. Juni 2021, 11:18:02
Ich meine, der Große Dienstanzug mit Helm findet sich auch dort, aber wäre wohl kaum das angemessene Outfit für die Heimfahrt?  ;D

Ist mir aber auch schon begegnet.

Der Große Dienstanzug ist aber ein schlechtes Beispiel, weil er den deutlichsten Einschränkungen unterliegt und vom Soldaten nur auf Anordnung getragen werden darf.
Ansonsten hat der Soldat außerhalb des Dienstes grundsätzlich alle Freiheiten, die die Ergänzungen und Abwandlungen hergeben. Und die können auch von Vorgesetzten nur in sehr engem Rahmen (z.B. Standortbefehl auf Grund der Sicherheitslage) eingeschränkt werden. Was aber auch nicht geht ist z.B. das pauschale "Aufheben" einer Pflicht zum Tragen einer Kopfbedeckung innerhalb einer Liegenschaft. Auch das geht nur auf Grund spezifischer zwingender Gründe in dem maximal notwendigen Bereich (z.B. Flugbetriebsbereich).
An die Anzugordnung haben sich alle Vorgesetzten zu halten. Das mussten schon TSK-Inspekteure lernen.

Gruß Andi

Man könnte ja mal dem Eberhard sagen, dass Flecktarn-Dienstgradschlaufen auch nicht erlaubt sind  ;)