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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: stud FwA am 12. Juli 2018, 21:00:30

Titel: kurze Frage zum Trennungsgeld..
Beitrag von: stud FwA am 12. Juli 2018, 21:00:30
Mal abgesehen von der Geschichte ob die Wohnung anerkannt ist, ob ich auf Lehrgang bin oder nicht, ist es doch  im Prinzip so, wenn ich das richtig verstanden habe:

Wohne ich zu weit weg, darf ich in der Woche in der Kaserne schlafen und darf dafür auch noch zahlen, da ich ja Wohnraum in Anspruch nehme.
Wohne ich nah genug dran kann ich pendeln und bekomme dafür Trennungsgeld.

Wo ist da der Sinn? Was will der Dienstherr damit bezwecken? Ich meine es kann doch nicht sein dass derjenige, der sein Leben nur am Wochenende nach Lust und Laune gestalten kann, schlechter gestellt ist als derjenige, für den das Ganze quasi nur ein 40 Stunden Job ist.

Will die Bw etwa dass die Soldaten nach Möglichkeit nicht mehr ständig kaserniert sind? Sollen Anreize geschaffen werden damit die Soldaten in die Nähe ihrer Stammeinheiten ziehen?
Was genau will der Dienstherr damit bewirken?
Oder gibt es da evtl noch irgendwelche anderen Zulagen, die hier zu beachten wären? Kasernierungsgeld, Entfernungsgeld oder sowas?
Titel: Antw:kurze Frage zum Trennungsgeld..
Beitrag von: KillBurn93 am 12. Juli 2018, 21:09:43
Falsche Wahrnehmung.
Wenn man unter 25 ist zahlt man für seine Unterkunft egal ob man TG bekommt oder nicht.
Ü25 wird einem als TG Empfänger kostenfrei eine Unterkunft gestellt oder ein Zuschuss zu einer entsprechenden Wohnung gezahlt.
Titel: Antw:kurze Frage zum Trennungsgeld..
Beitrag von: dunstig am 12. Juli 2018, 21:10:01
Ähm Unterschiede TG nach 3 und 6 wurden wirklich verstanden?

Gibt es bei TG nach 3 keine Unterkunft, bekommt man sogar eine Wohnung bezahlt. Noch dazu die knapp 8€ (12€ bei Verheirateten) pro Tag zusätzlich, usw. 
Titel: Antw:kurze Frage zum Trennungsgeld..
Beitrag von: Rollo83 am 13. Juli 2018, 08:03:54
Außerdem hat das hat das überhaupt nichts mit der Bundeswehr zu tun, das TG ist ja kein "Bundeswehrgesetz".

Titel: Antw:kurze Frage zum Trennungsgeld..
Beitrag von: KlausP am 13. Juli 2018, 08:21:53
Als Literatur empfehle ich Ihnen das Bundesreisekostengesetz, das Bundesumzugskostengesetz und die Trennungsgeldverordnung.
Titel: Antw:kurze Frage zum Trennungsgeld..
Beitrag von: Alexandell am 08. August 2018, 08:55:11
Falsche Wahrnehmung.
Wenn man unter 25 ist zahlt man für seine Unterkunft egal ob man TG bekommt oder nicht.
Ü25 wird einem als TG Empfänger kostenfrei eine Unterkunft gestellt oder ein Zuschuss zu einer entsprechenden Wohnung gezahlt.

Also ich bin 23 Jahre alt und habe mich von der "Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft" befreien lassen.
Titel: Antw:kurze Frage zum Trennungsgeld..
Beitrag von: LwPersFw am 08. August 2018, 10:51:11
Mal abgesehen von der Geschichte ob die Wohnung anerkannt ist, ob ich auf Lehrgang bin oder nicht, ist es doch  im Prinzip so, wenn ich das richtig verstanden habe:

Wohne ich zu weit weg, darf ich in der Woche in der Kaserne schlafen und darf dafür auch noch zahlen, da ich ja Wohnraum in Anspruch nehme.
Wohne ich nah genug dran kann ich pendeln und bekomme dafür Trennungsgeld.

Wo ist da der Sinn? Was will der Dienstherr damit bezwecken? Ich meine es kann doch nicht sein dass derjenige, der sein Leben nur am Wochenende nach Lust und Laune gestalten kann, schlechter gestellt ist als derjenige, für den das Ganze quasi nur ein 40 Stunden Job ist.

Will die Bw etwa dass die Soldaten nach Möglichkeit nicht mehr ständig kaserniert sind? Sollen Anreize geschaffen werden damit die Soldaten in die Nähe ihrer Stammeinheiten ziehen?
Was genau will der Dienstherr damit bewirken?
Oder gibt es da evtl noch irgendwelche anderen Zulagen, die hier zu beachten wären? Kasernierungsgeld, Entfernungsgeld oder sowas?


Grundsätzlich wurden die Regelungen des Bundesumzugskostengesetzes und der Trennungsgeldverordnung
für alle Bundesbeamten, SaZ/BS, Richter und Arbeitnehmer des Bundes geschaffen.

Dies sind keine "Sonderregelungen" für Soldaten !

Für die Beamten, SaZ/BS und Arbeitnehmer der Bw gibt es "nur" seit Dez 2003 die Besonderheit des "Strukturerlasses" zur UKV,
der im Prinzip das Wahlrecht zw. Zusage und Nicht-Zusage der UKV - für den berechtigten Personenkreis - einräumt.

D.h. aber nicht, dass die Grundprinzipien außer Kraft sind.

Und ein Wesensmerkmal des BUKG/der TGV ist : es sollen dienstlich bedingte Härten ausgeglichen werden.

D.h. z.B. das der Dienstherr eine Person versetzt.

Eine dienstlich bedingte Härte ist es aber nicht, wenn ein Bewerber, ohne eigenen Hausstand, sich für z.B. 12 Jahre verpflichtet
weit weg vom Wohnort vor Einstellung und dann erwartet, dass er für seine gesamte Dienstzeit eine Truppenunterkunft erhält.
Sei es kostenlos, oder gegen einen geringen Unkostenbeitrag.

Denn ... der Soldat kann sich am Standort des Stammtruppenteils, spätestens nach Abschluss der Ausbildung, einen eigenen Hausstand einrichten.

Wer dies nicht will, weil er seinen Lebensmittelpunkt bei den Eltern, bei den "alten" Freunden behalten will, darf sich eben nicht "heimatfern" einplanen lassen,
oder muss die daraus ggf. entstehenden Mehrkosten selbst tragen.

Und auch diejenigen, die über den Strukturerlass ab Einstellung zu TG-Empfängern werden können, müssen für sich selbst die Frage beantworten...
z.B. 12 Jahre Pendeln, oder umziehen. Denn um die Härte des Pendelns zu vermeiden, bietet die Bw die Option an umzuziehen und diesen Umzug voll zu bezahlen.

Dies gilt für mind. 80 % der Mannschaften und Uffz o.P. / m.P., sowie OffzMilFD, die nahezu die gesamte Dienstzeit an einem Standort bleiben.

Und wer OffzTrD wird, weiß auch vor Einstellung, dass er im Rahmen seines Verwendungsaufbaus häufigen Versetzungen, mit Ortswechsel, ausgesetzt sein wird.



Wie so oft ... der Arbeitgeber Bundeswehr bemüht sich den heutigen Lebenssituationen gerecht zu werden. Auch in diesem Bereich.
Und der Strukturerlass ist hier ein "Quantensprung" gewesen ! Gerade für den Bereich der Mannschaften und Uffz o.P. / m.P..
Aber es geht auch nicht alles! Und der Dienstherr ist auch nicht in der Pflicht, alles für alle zu ermöglichen.
Titel: Antw:kurze Frage zum Trennungsgeld..
Beitrag von: KlausP am 08. August 2018, 11:43:53
Falsche Wahrnehmung.
Wenn man unter 25 ist zahlt man für seine Unterkunft egal ob man TG bekommt oder nicht.
Ü25 wird einem als TG Empfänger kostenfrei eine Unterkunft gestellt oder ein Zuschuss zu einer entsprechenden Wohnung gezahlt.

Also ich bin 23 Jahre alt und habe mich von der "Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft" befreien lassen.

Was soll mir das jetzt sagen?