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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: fred92 am 28. März 2020, 10:43:31

Titel: DU-Verfahren möglich bei wiedergekehrtem ADHS?
Beitrag von: fred92 am 28. März 2020, 10:43:31
Hallo Kameraden!

Ich bin momentan in einer Zwickmühle und brauche wirklich dringend euren kameradschaftlichen Rat. Folgende Thematik: Anfang des Jahres 2020 hat mich eine bereits diagnostizierte, schwere Depression getroffen. Momentan wird vermutet, dass das mit meiner -freiwilligen- Versetzung und Umzug in ein neues Umfeld zusammenliegen könnte. Mir fehlen hier halt einfach meine Bezugspersonen, Freunde .. ein offenes Ohr. Das sind bis jetzt allerdings nur Mutmaßungen und keine wirklichen, ausgemachten Gründe für meinen aktuellen Zustand. Ich befinde mich momentan in der medikamentösen "Einstellung" und kann meine Vorgesetzten und meinen Truppenarzt hinter mir wissen, was schonmal ein sehr gutes Gefühl ist und nicht an jedem Standort verständlich. Das war´s zur Vorgeschichte, jetzt kommt das "Problem", bzw meine o.g. Zwickmühle:

Ich war vor 10 Jahren in Behandlung wegen diagnostiziertem ADHS. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass das KarrC bei der Einstellung im Jahr 2017 davon wusste. Schließlich wurde ich direkt beim ersten ärztlichen Gespräch auf meine Musterung im Jahr 2009 angesprochen, bei welcher das ADHS direkt zu T5 geführt hatte. Im Jahre 2017 war´s dann allerdings wohl kein Problem mehr.

Nun ist es ja so, das ADHS laut meinem Psychologen (selbst Oberfeldarzt d.R.) und auch aus Fachkreisen bestätigt wurde, das sich das ADHS im Erwachsenenalter verwächst und durch das Verwachsen die Symptome Andere sind. Mein Psychologe lies mich wissen, das ein Zusammenhang von meinem ADHS und der diagnostizierten schweren Depression gar nicht so unwahrscheinlich ist. Jetzt die Frage an die Sanis und Ärzte: Angenommen mein Psychologe diagnostiziert das ADHS "wieder" und würde eine medikamentive Behandlung mit Ritalin o.ä. vorschlagen: Wie muss ein Truppenarzt dann reagieren? Sollte es eurer Meinung nach direkt zu einem unausweichlichen DU-Verfahren kommen können, würde ich mich privat und ohne Medikamente behandeln lassen. Die UTV hinter mir zu wissen wäre mir aber deutlich lieber!

Ich danke euch im Voraus für jede erdenkliche Hilfe und verbleibe,

mit kameradschaftlichem Gruß.

Bleibt gesund!
Titel: Antw:DU-Verfahren möglich bei wiedergekehrtem ADHS?
Beitrag von: ulli76 am 28. März 2020, 10:48:05
Was hast du denn jetzt? ADHS oder Depression?

Eine Entlassung würde nicht aufgrund einer bestimmten Diagnose erfolgen, sondern aufgrund der Einschränkungen/mangelnden psychischen Belastbarkeit, die von der Krankheit verusacht sind.
Titel: Antw:DU-Verfahren möglich bei wiedergekehrtem ADHS?
Beitrag von: fred92 am 28. März 2020, 10:52:13
Danke für deine schnelle Antwort Ulli!
Nochmal zur Verdeutlichung:

Aktuelle diagnostiziert: Depression
Im Kindesalter diagnotiziert: ADHS

Der Zusammenhang mit dem ADHS erfolgte nach der Diagnose Depression, als ich meinem Doc davon erzählte, das ich das als Kind hatte.

Aktuelle Verwendung ist Stab. Ergo 90% Büroarbeit.
Titel: Antw:DU-Verfahren möglich bei wiedergekehrtem ADHS?
Beitrag von: F_K am 28. März 2020, 11:21:20
Wie langd bist Du Soldat? Welche Laufbahn / Dienstzeit?

Steht denn überhaupt ein DU Verfahren im Raum? Bist Du dienstfähig?
Titel: Antw:DU-Verfahren möglich bei wiedergekehrtem ADHS?
Beitrag von: fred92 am 28. März 2020, 11:23:38
Im Juni bin ich 3 Jahre lang Soldat und habe 2029 DZE. Mannschaftslaufbahn.
Ich bin mir relativ sicher, das ich dienstfähig für meinen DP wäre mit der dementsprechenden medikamentiven Behandlung. Das Antidepressivum stellt ja aktuell auch kein Problem dar. Die Frage ist nur, wie es sich mit Ritalin o.ä. verhalten würde.
Titel: Antw:DU-Verfahren möglich bei wiedergekehrtem ADHS?
Beitrag von: ulli76 am 28. März 2020, 11:43:10
Ich glaube, du hast da was falsch verstanden. Dem Psychologen ging es nicht drum ,dass du JETZT wieder ein ADHS bekommst, sondern dass die Depression JETZT mit dem ADHS in der Kindheit in Verbindung stehen kann (z.B. eine erhöhte Vulnerabilität für psych. Erkrankungen,schlechtere Ressourcen ide aktuelle Depression zu verarbeiten etc.).
Es kann auch mal sein, dass sich Symptome überschneiden. Oder eine Erkrnakung etwas andere Symptomeals typisch  bei der anderen verursacht.
Jetzt muss erstmal deine Depression behandelt wernde und dann schaut man ob sich mit dem ADHS was getan hat. Udn dann schaut man was mit der Tauglichkeit ist.
Titel: Antw:DU-Verfahren möglich bei wiedergekehrtem ADHS?
Beitrag von: fred92 am 28. März 2020, 11:47:46
Und nein , ein DU steht nicht im Raum. Mein Chef hat zu mir gemeint, ich soll mir die Zeit nehmen die ich brauche. Und meine Truppenärztin hat gesagt, das etwaige angestoßene DU-Verfahren in Fällen wie meinen "abgeschmettert" werden - also zumindest in der Kürze der Erkrankung, wie sie gerade vorliegt.

@ulli76

Ich hatte das schon richtig verstanden. Es geht mir lediglich um meine Zukunft und um das "was-wäre-wenn"-Szenario. Ich habe einfach Angst um mein Dienstverhältnis.
Titel: Antw:DU-Verfahren möglich bei wiedergekehrtem ADHS?
Beitrag von: Andi8111 am 29. März 2020, 18:48:13
Mannschaftssoldaten, die 90% Büroarbeit erledigen, sind oft auch nicht derart systemrelevant, dass ein längeres Fehlen im Dienst aufgrund von Krankheit auffallen würde. In meinem Bataillon hatte ich so um die 5 Kameraden, die mehrere Jahre Krank waren. Auf die Einleitung des DU wurde in jedem Fall wegen der "kurzen Restdienstzeit" (meist so um die 4-6 Jahre) verzichtet. Und ob man nach der Entlassung wegen DU nun dem Sozialamt, oder kHz geführt der Besoldungsstelle auf der Tasche liegt, macht keinen Unterschied. Bei der ärztlichen Versorgung im übrigen auch nicht...