Autor: Victoriawesche
« am: 31. Oktober 2018, 16:45:25 »Ja die Wohnung ist anerkannt deswegen meine Frage ob ich es voll oder anteilig bekomme
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
Trennungsgeld nach §3 bei auswärtigem Verbleiben gibt es auch ohne anerkannte Wohnung.
Ok... dachte bisher, dass scheidet wegen § 1 Abs. 3 TGV aus. Aber dann habe ich wieder was dazu gelernt.
Trennungsgeld nach §3 bei auswärtigem Verbleiben gibt es auch ohne anerkannte Wohnung.
Hallo zusammen,
seit Juli war ich insgesamt 3 Mal von meiner Stammeinheit (aktuell UniBwM) wegkommandiert. Der erste Zeitraum 02.07.2018-03.08.2018, der zweite 20.08.2018-07.09.2018, der dritte 10.09.2018-28.09.2018. Es handelt sich jeweils um verschiedene Lehrgänge.
Ich bin ledig, 28, keine anerkannte Wohnung.
Jetzt gibt es für mich einige Unklarheiten was den Trennungsgeldantrag/Reiseauslagen angeht. Muss ich für den ersten Zeitraum zwei TG-Anträge ausfüllen, da er sich über 2 Monate erstreckt?
Ja, du trägst dann im ersten Antrag Zeitraum 2.7. bis 31.7. und im zweiten Antrag 1.8. bis 3.8. ein
In der Kaserne, in der ich untergebracht war, gab es zwar eine Truppenküche, jedoch war ich bei einem zivilen Unternehmen beschäftigt und konnte dementsrechend nicht die Gemeinschaftsverpflegung in Anspruch nehmen. Dann war ich Selbstverpfleger?
Mein ReFü sagte mir, ich bekomme für jeden Zeitraum die Hin- und die Rückreise erstattet. Ist dafür das Formular "Reiseauslagenrechnung" das richtige?
Nein, das heisst glaube "Antrag für Reisekosten". Ich suche morgen die exakte Bezeichnung mit entsprechender Formularnummer raus
Wie sieht es mit Reisebeihilfe aus? Für den ersten Zeitraum müsste ich doch auch eine Heimfahrt zwischendrin bezahlt bekommen?
Reisebeihilfe erhälst du m.E. für die Lehrgänge unter einen Monat nicht. Tip: Wende dich doch bitte mal an das Travelmanagement Kiel 90-7400-5664 bzw. 5628 (meine Bearbeiterin) Die geben gerne kompetente Auskunft
Vielen Dank für Eure Hilfe hierbei.. Mein eigentlicher ReFü wird aktuell vertreten, leider bekommt man dort keine vernünftige Hilfestellung.
MkG
Jarhead
TG ohne anerkannte Wohnung?
Hallo zusammen,
seit Juli war ich insgesamt 3 Mal von meiner Stammeinheit (aktuell UniBwM) wegkommandiert. Der erste Zeitraum 02.07.2018-03.08.2018, der zweite 20.08.2018-07.09.2018, der dritte 10.09.2018-28.09.2018. Es handelt sich jeweils um verschiedene Lehrgänge.
Ich bin ledig, 28, keine anerkannte Wohnung.
Jetzt gibt es für mich einige Unklarheiten was den Trennungsgeldantrag/Reiseauslagen angeht. Muss ich für den ersten Zeitraum zwei TG-Anträge ausfüllen, da er sich über 2 Monate erstreckt?
Ja, du trägst dann im ersten Antrag Zeitraum 2.7. bis 31.7. und im zweiten Antrag 1.8. bis 3.8. ein
In der Kaserne, in der ich untergebracht war, gab es zwar eine Truppenküche, jedoch war ich bei einem zivilen Unternehmen beschäftigt und konnte dementsrechend nicht die Gemeinschaftsverpflegung in Anspruch nehmen. Dann war ich Selbstverpfleger?
Mein ReFü sagte mir, ich bekomme für jeden Zeitraum die Hin- und die Rückreise erstattet. Ist dafür das Formular "Reiseauslagenrechnung" das richtige?
Nein, das heisst glaube "Antrag für Reisekosten". Ich suche morgen die exakte Bezeichnung mit entsprechender Formularnummer raus
Wie sieht es mit Reisebeihilfe aus? Für den ersten Zeitraum müsste ich doch auch eine Heimfahrt zwischendrin bezahlt bekommen?
Reisebeihilfe erhälst du m.E. für die Lehrgänge unter einen Monat nicht. Tip: Wende dich doch bitte mal an das Travelmanagement Kiel 90-7400-5664 bzw. 5628 (meine Bearbeiterin) Die geben gerne kompetente Auskunft
Vielen Dank für Eure Hilfe hierbei.. Mein eigentlicher ReFü wird aktuell vertreten, leider bekommt man dort keine vernünftige Hilfestellung.
MkG
Jarhead