Autor: LwPersFw
« am: 02. April 2018, 17:50:02 »Die Wehrmacht und alle ihre Angehörigen, die bis zur Kapitulation...und darüber hinaus..."treu zum Führer gehalten haben", können grundsätzlich keine Tradition für eine demokratische Armee begründen.
Warum ?
Zitat aus dem Erlass
"Die Wehrmacht diente dem nationalsozialistischen Unrechtsregime und war in dessen Verbrechen schuldhaft verstrickt, die in ihrem Ausmaß, in ihrem Schrecken und im Grad ihrer staatlichen Organisation einzigartig in der Geschichte sind. Im Zweiten Weltkrieg wurde sie zu einem Instrument der rassenideologischen Kriegsführung."
Herr Woffsohn führt aus
Der Erlass verweist aber nicht nur auf die Angehörigen des Widerstands!
Zitat aus dem Erlass
"Die Aufnahme einzelner Angehöriger der Wehrmacht in das Traditionsgut der
Bundeswehr ist dagegen grundsätzlich möglich. Voraussetzung dafür ist immer
eine eingehende Einzelfallbetrachtung sowie ein sorgfältiges Abwägen. Dieses
Abwägen muss die Frage persönlicher Schuld berücksichtigen und eine
Leistung zur Bedingung machen, die vorbildlich oder sinnstiftend in die
Gegenwart wirkt, etwa die Beteiligung am militärischen Widerstand gegen das
NS-Regime oder besondere Verdienste um den Aufbau der Bundeswehr."
D.h. dies ist keine abschließende Aufzählung.
Wer aber diese Kriterien nicht erfüllt, kann keine Tradition begründen.
Warum ?
Zitat aus dem Erlass
"Die Wehrmacht diente dem nationalsozialistischen Unrechtsregime und war in dessen Verbrechen schuldhaft verstrickt, die in ihrem Ausmaß, in ihrem Schrecken und im Grad ihrer staatlichen Organisation einzigartig in der Geschichte sind. Im Zweiten Weltkrieg wurde sie zu einem Instrument der rassenideologischen Kriegsführung."
Herr Woffsohn führt aus
Zitat
Er sprach sich zudem dagegen aus, bei möglichen Vorbildern aus der Wehrmacht nur auf Widerstandskämpfer zu verweisen.
Der Erlass verweist aber nicht nur auf die Angehörigen des Widerstands!
Zitat aus dem Erlass
"Die Aufnahme einzelner Angehöriger der Wehrmacht in das Traditionsgut der
Bundeswehr ist dagegen grundsätzlich möglich. Voraussetzung dafür ist immer
eine eingehende Einzelfallbetrachtung sowie ein sorgfältiges Abwägen. Dieses
Abwägen muss die Frage persönlicher Schuld berücksichtigen und eine
Leistung zur Bedingung machen, die vorbildlich oder sinnstiftend in die
Gegenwart wirkt, etwa die Beteiligung am militärischen Widerstand gegen das
NS-Regime oder besondere Verdienste um den Aufbau der Bundeswehr."
D.h. dies ist keine abschließende Aufzählung.
Wer aber diese Kriterien nicht erfüllt, kann keine Tradition begründen.