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Autor: PzPiKp360
« am: 06. August 2018, 07:54:48 »

Dein Partner? Der Vater Deines und damit Eures Kindes?

Dann schon mal erwogen, zusammenzuziehen? Ihn bei Dir in der Wohnung aufzunehmen und das beim Einwohnermeldeamt zu melden?

Damit wäre dieser Punkt nämlich gelöst.

Und ja, meines bescheidenen Wissens nach benötigt man für eine Teilnahme bei der Bundeswehr einen festen Wohnsitz, hat wohl mit der obligatorischen Sicherheitsüberprüfung zu tun, man wird immerhin an Waffen und so was ausgebildet, hier ist ein entsprechender Fragebogen für eine SÜ1 (nicht von der Bundeswehr, sondern einer anderer Bundesbehörde, fix per Google gefunden, aber egal):

https://bmwi-sicherheitsforum.de/ghb/formulare/download/289,1465,0,1,0.html
Autor: Laila10
« am: 05. August 2018, 23:59:29 »

Hallo ihr lieben,

Mein Partner ist 25 Jahre alt, gelernter Verkäufer und ich erwarte im Dezember mit ihm ein Kind.
Vor kurzen verlor er erst seine Wohnung sodass er nirgends gemeldet ist. Manch Post kommt zu mir an.

Er wollte eigtl zur Bundeswehr übergehen um sich wieder eine Wohnung leisten zu können bzw auch für uns viel mehr sorgen zu können.

Vor kurzen fragte ich ihn wie es nun mit der Anmeldung der Bundeswehr aussieht und darauf meinte er nur so :"zu erst benötigt er eine Wohnung, sollsnge wie er keinen festen Sitz hat wird er nicht genommen".

Ist das wirklich so??

Ich kann es mir nicht vorstellen, da doch eine postalische Anschrift doch auch reichen müsste oder etwa nicht?
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