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Fragen und Antworten => Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung => Thema gestartet von: EdenHaz am 13. Juni 2018, 20:46:43
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Moin,
ich bin seit nunmehr 3 Jahren und ein paar Monaten bei der Bundeswehr, SAZ 8 und vom Dienstgrad SG. Nun ist es so, dass jetzt während meiner Dienstzeit in einem BWK Zöliakie bei mir diagnostiziert wurde. Diese Krankheit bedeutet wohl T6 und zieht eine DU mit sich, aber kann ich jetzt einfach so entlassen werden ?
Dazu sollte ich vielleicht sagen das ich 700 km von meinem Heimatort entfernt stationiert bin, was eine Glutenfreie Ernährung als Kasernenschläfer extrem schwierig macht bzw. über einen längeren Zeitraum unmöglich ist und das ich keine DU Versicherung habe.
Theoretisch wäre es doch aber möglich, dass ich als Heimschläfer eine Glutenfreie Ernährung sicherstellen könnte. Ich habe von meinen Vorgesetzten auch schon von einem ähnlichem Fall gehört, bei dem ein Soldat wegen einer ähnlichen Unverträglichkeit oder vielleicht auch derselben einfach nur Heimatnah versetzt worden ist.
Kennt jemand Präzedenzfälle ?
Danke im vorraus.
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Ähm Wohnung am Dienstort nehmen?
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Diese einfachen Lösungen werden meist durch übliche Umstände erschwert ;)
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Seit wann bedeutet denn D6 automatisch DU?
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Die VIer- Gradation bedeutet nicht, dass du entlassen wirst. Man wird aber ggf. einen anderen Dienstposten für dich finden müssen (hängt halt davon ab, was du jetzt machst).
Das mit der heimatnahen Versetzung wäre eh nur sinnvoll, wenn du eine Kaserne in der Nähe hättest, in die du täglich pendeln könntest.
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Laut Chef werde ich deswegen wohl zu 100% aus der Bundeswehr entlassen.
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Eigentlich wollte ich was zu der diesbezüglichen Kompetenz des Chefs schreiben. Ich lasse das lieber ... ::) Oder hat der in seinem erste Leben Medizin studiert?
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Immer diese Pauschalisierungen... Wenn ich nun alles geglaubt hätte, was man so über ehemalige NVA Soldaten so sagt...
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Aaah. Jetzt. Ein dummer Schnellschuss... es ging ja garnicht in die „SanOffz“ sind miese Vorgesetzte Richtung....
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Hab mich schon gewundert, nein, es ging um die medizinisch-fachliche Kompetenz des Chefs.
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Wenn der Kamerad in einem BWK ist könnte der Chef ja tatsächlich Arzt sein.
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Der Eingangsthread lässt das tatsächlich offen:
...jetzt während meiner Dienstzeit in einem BWK Zöliakie bei mir diagnostiziert wurde...
Variante 1: ...jetzt, während meiner Dienstzeit in einem BWK, Zöliakie bei mir ...
Variante 2: ...jetzt, während meiner Dienstzeit, in einem BWK Zöliakie bei mir...
Da sage noch einer, Satzzeichen seien unwichtig :).
Warten wir auf den nächsten Beitrag des TE.
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Aaalso- bei der Zöliakie gibt es 2 Probleme die die Tauglichkeit beeinflussen:
1. Die Symptome die dich zum Arzt geführt haben. Die erledigeb sich meist wenn sich die Darmzotten durch glutenfreie Ernährung wieder erholt haben.
2. Die Notwendigkeit der glutenfreien Ernährung. Da die Bundeswehr diese Ernährung nicht bereit stellen kannsr, musst du einen DP haben, auf dem du dich selbst verpflegen kannst.
Also fällt alles weg was mit längeren Abwesenheiten von der Zivilisation einher geht.
Und du musst die möglichkeit haben deine Lebensmittel zu lagern und zuzubereiten.
Ggf. kann ein Gespräch zwischen dir, deinem Chef und deinem Truppenarzt helfen um eine brauchbare Lösung zu finden.
Die BW hat ja kein Interesse, einen Mannschafter den sie irgendwie brauchen kann, zu entlassen.
Gibt halt verschiedene Möglichkeiten: Verbleib in Einheit und Standort- ggf anderes DP innerhalb der Einheit, zur Verfügungstellen einer Kochgelegenheit/ Kühlschrank, umzug an den Standort.
Verwendung woanders und tägliches Pendeln....
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@ StOPfr:
Satzzeichen können in der Tat Leben retten ;D :
"Komm, wir essen, Opa!" ist schon etwas anderes als "Komm, wir essen Opa!" :D !