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Autor: F_K
« am: 10. Oktober 2019, 11:09:27 »

@ Skydiver:

Es gibt einen entsprechenden "Umsetzerlehrgang", der zu besuchen ist (ist ja auch sinnvoll, weil militärisch z. B. mit Gepäck / Waffe gesprungen wird, was zivil nicht zulässig ist).

Bei dienstlichem Bedarf überhaupt kein Problem - einfach anfordern / buchen ..
Autor: SkydiverSeedorf
« am: 10. Oktober 2019, 10:51:54 »

Grüße euch,

ich habe mein Freifalllizenz 2012 zivil erworben und springe seitdem auch zivil. Ist es möglich die Springerlizenz ins Militärische überschreiben zu lassen?

Danke im vorraus

Mkg
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