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Fragen und Antworten => Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung => Thema gestartet von: Nutcho am 08. Dezember 2015, 16:48:33
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Hallo Kameraden,
zu meiner Situation: Saz 8, im 2. Dienstjahr, Fw AFD. Der Truppenarzt hat den Verdacht auf eine Schilddrüsenüberfunktion geäußert, da ich mit Beschwerden zu ihm kam(Schlafstörungen, Gewichtsabnahme) . Muss jetzt zum Facharzt. Nun meine Sorge: Werde ich wegen sowas Dienstunfähig erklärt oder müssen dafür schon schwerwiegendere Krankheiten vorliegen?
Grüße
Steffen
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Hallöchen. Während das abgeklärt wird und die Werte eingestellt werden, bist du vorrübergehend nicht verwendungsfähig. Wenn es einmal eingestellt ist und die Werte mehrmals nacheinander im grünen Bereich sind, bist du wieder verwendungsfähig mit Einschränkungen. Was für einer Verwendungsreihe gehörst du an?
Im übrigen kann man seinen Truppenarzt das auch fragen...
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Was bedeutet in dem Fall vorübergehend nicht verwendungsfähig? Bin ich dann KzH oder wie darf ich das verstehen? Ich kann meinem Dienst ja ganz normal nachgehen, bzw. den Lehrgängen ganz normal folgen.
Instandsetzung.
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Ja, es sieht so aus, dass bei dieser Art der Erkrankung der Betrieb normal weiterläuft. Neue BA 90/5 werden dann aber mit "vorrübergehend nicht verwendungsfähig" negativ beschieden.
Die behandelte und eingestellte Schilddrüsenüberfunktion schränkt deine Verwendung nicht ein.
Aber da es sich um eine Überfunktion handelt, muss man das Ergebnis der Untersuchungen vom Facharzt abwarten!
Diese Aussagen gelten alle natürlich nur ohne Gewähr.
Ich bitte dich deshalb, deinen Truppenarzt nach dem Ablauf zu fragen. Du kannst den Facharzt nach dem Termin auch löchern.
Diese Überfunktion kann nämlich viele Ursachen haben. Manche liegen nicht an der Schilddrüse, sondern an anderen Organen. Deshalb kann ich dir nichts wirkliches sagen..
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Falls es sich aber um eine normale Überfunktion handelt führt das nicht zur Dienstunfähigkeit oder? das ist doch was, was sich behandeln lässt.
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Es gibt sowas wie eine "normale" Überfunktion nicht.
Es können verschiedene Dinge sein, wovon manche unerfreulich sind und eine Dienstunfähigkeit verursachen und andere weniger unerfreulich, die das nicht tun. Genaues kann der Facharzt sagen.
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Falls die sich aber einstellen lässt, ist alles i.O. ?
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Wenn, dann ja.
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Ich muss in 3 Wochen zu einem Lehrgang. Kann ich da trotzdem ganz normal teilnehmen? Ich habe ja keine Einschränkungen.
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Ach Gottchen...
In drei Wochen sollte es abgeklärt sein, was du hast. Im Falle einer schwerwiegenderen Erkrankung kannst du nicht mehr auf einen Lehrgang gehen.
Warte das Ergebnis ab. Und: Frag deinen Truppenarzt!
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Ich hoffe eine einstellbare Überfunktion fällt nicht unter schwerwiegend..
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Kommt drauf an, welche Ursache das hat und welche Probleme sonst noch auftreten.
Und es kommt auf den Lehrgang an- sitzt du den ganzen Tag im Hörsaal ist das weniger ein Problem, als wenn du den ganzen Tag über die Heide rödelst.
Ob du damit untauglich bist, hängt von der zugrunde liegenden Krankheit und möglichen Folgen ab.