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Zusammenfassung

Autor: StOPfr
« am: 22. November 2016, 17:21:31 »

Themen heute:

   • Sicherheitsfirmen in Kriegsgebieten

   • Ausbildungseinsatz in Afghanistan


Sicherheitsfirmen in Kriegsgebieten

Auswärtiges/Antwort - 21.11.2016 (hib 682/2016)

Berlin: (hib/AHE) Der Bundesregierung liegen nach eigener Auskunft keine Erkenntnisse über die Aktivitäten privater deutscher Sicherheits- und Militärfirmen in Krisen- oder Kriegsgebieten vor. Sie habe auch keine Erkenntnisse zur Beschäftigung von Neonazis in solchen Firmen, heißt es in der Antwort (18/10219) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9912), die sich unter anderem nach der Rolle des Unternehmens Asgaard Security erkundigt hatte. Die Firma habe sich 2015 um einen Auftrag zum Schutz des Einsatzkontingentes der Bundeswehr in Erbil/Region Kurdistan Irak bemüht, diesen aber nicht erhalten, schreibt die Bundesregierung. "Auch zuvor hatte Asgaard Security keine Aufträge der Bundeswehr erhalten."

Quelle



Ausbildungseinsatz in Afghanistan

Auswärtiges/Antrag - 21.11.2016 (hib 683/2016)

Berlin: (hib/AHE) Deutschland soll sich weiterhin an der Ausbildung von Polizei- und Armeekräften in Afghanistan beteiligen. Wie die Bundesregierung in ihrem Antrag (18/10347) schreibt, sollen bis zu 980 Bundeswehrsoldaten für ein weiteres Jahre im Rahmen der Nato-Ausbildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmission "Resolute Support" entsendet werden können.

Auftrag der "Resolute Support"-Mission sei es nach wie vor, die afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte zu befähigen, ihrer Sicherheitsverantwortung nachzukommen. Dazu sollen sie vorrangig auf der ministeriellen und der nationalen institutionellen Ebene ausgebildet, beraten und unterstützt werden. "Das heißt, dass es keine unmittelbare Einbeziehung in Kampfhandlungen der afghanischen Sicherheitskräfte bei der Wahrnehmung ihrer Sicherheitsverantwortung gibt und die Mission unverändert nicht die Aufgabe hat, sich direkt an der Terror- oder der Drogenbekämpfung zu beteiligen", heißt es im Antrag weiter. Jedoch sollen Bundeswehrsoldaten "über die Sicherung des von der Nato eingesetzten Personals hinaus auch im zivilen Wiederaufbau eingesetztes Personal der internationalen Gemeinschaft im Notfall" und in Abstimmung mit der afghanischen Regierung unterstützen dürfen (sogenannter "in extremis support").

Mit ihrem fortgesetzten Engagement für Afghanistan verfolge die Staatengemeinschaft das Ziel, zum Wiederaufbau des Landes sowie einem dauerhaften Frieden beizutragen, schreibt die Bundesregierung in der Begründung ihres Antrags. Diese Unterstützung solle die internationale Partnerschaft und die regionale Zusammenarbeit stärken, die afghanische Regierungsführung verbessern, die Kapazitäten der afghanischen Sicherheitskräfte erhöhen, das Wirtschaftswachstum befördern sowie eine nachhaltige Entwicklung und einen besseren Schutz der Rechte aller afghanischen Bürger, allen voran der Frauen und Mädchen, gewährleisten. "Militante regierungsfeindliche Kräfte wie die Taliban wirken diesen Zielen weiterhin entgegen", heißt es im Antrag weiter. Bei den "afghanischen Sicherheitskräften und den afghanischen Sicherheitsinstitutionen" seien Fortschritte in der Ausübung ihrer Sicherheitsverantwortung erkennbar, "dennoch benötigen sie weiterhin der Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft".

Konkrete Aufgaben der Bundeswehr sind laut Antrag neben Unterstützung, Beratung und Ausbildung unter anderem auch "Sicherung, Schutz und gegebenenfalls Evakuierung und Bergung militärischer und ziviler Kräfte und Mittel der Mission Resolute Support sowie von Personal der internationalen Gemeinschaft und designierter Personen", weiterhin der Betrieb des militärischen Anteils Flugplatz Masar-e Sharif, der Verwundetenlufttransport und der taktische Lufttransport sowie der Rückbau militärischer Infrastruktur sowie personelle und materielle Rückverlegung. Die Bundeswehr soll zudem an der Führung der Mission mitwirken auch "durch Übernahme der Verantwortung als Rahmennation" und die Erstellung von Lagebildern im Bereich Masar-e Sharif im Norden Afghanistans.

Der Einsatz ist bis zum 31. Dezember 2017 befristet. Die einsatzbedingten Zusatzaufgaben werden auf rund 269 Millionen Euro beziffert.

Quelle
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