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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: LwPersFw am 13. April 2018, 12:33:32
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In diesem Thema soll die Entwicklung des folgenden Gesetzes verfolgt werden:
Artikelgesetz
Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr
Federführung : BMVg
Derzeitige Planung zur In Kraft Setzung : März/April 2019
Folgende Themenschwerpunkte werden dabei betrachtet:
+ Weiterentwicklung des soldatischen Rechts
+ Verbesserung der Leistungen bei beruflich bedingter Mobilität
+ Verbesserung des Versorgungsrechts SaZ allgemein
+ Verbesserung der sozialen Absicherung länger dienender SaZ
+ Änderungen in sonstigen Rechtsgebieten (z.B. USG)
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Gibt es da schon bischen mehr außer die Topics ?
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Nein, die Gesetze werden ja derzeit geschrieben und müssen dann ressortübergreifend abgestimmt werden.Die Entwürfe folgen aber den Empfehlungen der Arbeitsgruppen. Ob es dann auch alles so durchkommt bleibt zu hoffen, ist aber m.E. eher unwahrscheinlich, dass alle mil. Bedarfsforderungen 1:1 umgesetzt werden.
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https://www.bundesgesundheitsministerium.de/versichertenentlastungsgesetz.html
Passt zwar nicht haargenau hierher, aber ein wichtiger Punkt soll hier neu geregelt werden
SaZ sollen unabhängig vom Alter wieder in die GKV wechseln können, bisher war es ab 55 nicht mehr möglich
Für die Zeit der Übergangsgebührnisse gibt's noch einen Zuschuss zum Beitrag, dafür wird die Beihilfe für SaZ gestrichen...
Ob man jetzt noch eine Anwartschaft braucht, muss jeder selbst entscheiden...
Aber noch ist das nur der Entwurf und der Bundestag muss noch abstimmen, kein Entwurf kommt so raus wie er rein ist...
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https://www.bundesgesundheitsministerium.de/versichertenentlastungsgesetz.html
Passt zwar nicht haargenau hierher, aber ein wichtiger Punkt soll hier neu geregelt werden
SaZ sollen unabhängig vom Alter wieder in die GKV wechseln können, bisher war es ab 55 nicht mehr möglich
Für die Zeit der Übergangsgebührnisse gibt's noch einen Zuschuss zum Beitrag, dafür wird die Beihilfe für SaZ gestrichen...
Ob man jetzt noch eine Anwartschaft braucht, muss jeder selbst entscheiden...
Aber noch ist das nur der Entwurf und der Bundestag muss noch abstimmen, kein Entwurf kommt so raus wie er rein ist...
Dieses Thema wird auch hier behandelt...
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,55080.0.html
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Tut sich beim Artikelgesetz eigentlich etwas oder ist das wieder so ein Rohrkrepierer???
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Was ist denn auch ein "Rohrkrepierer" geworden? Da bin ich mal gespannt.
Hast du schon mal nachgeschaut, was ein Artikelgesetz ist? Das ist eine Fülle von Gesetzesänderungen. Und ja, die ressortübergreifenden Abstimmungen laufen.
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Aktuell angestrebter ... aber im parlamentarischen Verfahren jederzeit noch änderbarer - Zeitplan:
bis Ende Mai 2018 - Konzeptphase
Juni 2018 - Genehmigungsphase
Juli bis September 2018 - Ressortabstimmung/ Verbändebeteiligung
September 2018 - Kabinettbeschluss
bis Februar 2019 - Parlamentarisches Verfahren
März / April 2019 - Verkündung im Bundesgesetzblatt
Aber wie gesagt ... nichts ist so veränderbar wie eine Planung... erst recht bei einem Gesetzgebungsverfahren...
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Nach Informationen des DBwV ist das Gesetz noch in der Verbändebeteiligung/Ressortabstimmung.
Aktuell wird mit der In-Kraft-Setzung Ende 2. Quartal 2019 gerechnet...
Es wird heißen...
Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsBerStG)
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Im Netz ist nichts dazu zu finden. Ein Entwurf oder mehr Infos wären interessant...
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Beteiligungsgremien (das sind ja die Personalvertretungen) oder DBwV fragen.
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Und es bewegt sich doch was...
Der DBwV berichtet heute auf seiner Homepage, dass der Gesetzentwurf am 20.02.2019 durch das BMVg ins Bundeskabinett eingebracht wird...
Wir lassen uns überraschen, was anhand der zu erwartenden
schlechten Haushaltslage mit Lücken von 25 Mrd € davon übrig bleibt...
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Ich habe den heute hier eingestellten Entwurf des
Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) Federführung : BMI
nach "Finanzen" verschoben... da dies nicht Bestandteil des
Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsBerStG) Federführung: BMVg
ist und ich in "Finanzen" bereits ein Top-Thema dazu angelegt hatte.
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Der Entwurf des "Gesetzes zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr" wird heute ins Kabinett eingebracht.
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/von-der-leyen-will-bundeswehr-als-arbeitgeber-attraktiver-machen-16062464.html
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https://augengeradeaus.net/2019/02/mehr-geld-mehr-soziale-absicherung-mehr-reservisten-bundeswehr-will-personelle-einsatzbereitschaft-verbessern-zusammenfassung/#more-32896 (https://augengeradeaus.net/2019/02/mehr-geld-mehr-soziale-absicherung-mehr-reservisten-bundeswehr-will-personelle-einsatzbereitschaft-verbessern-zusammenfassung/#more-32896)
https://www.bmvg.de/de/aktuelles/soldat-sein-lohnt-sich-33214 (https://www.bmvg.de/de/aktuelles/soldat-sein-lohnt-sich-33214)
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Im Anhang der ENTWURF des Gesetzes.
Dieser geht nun in den Bundestag zur parlamentarischen Beratung.
Deshalb KÖNNEN sich ggf. noch Änderungen / Ergänzungen ergeben.
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Guten Tag,
Beinhaltet der neue Gesetzentwurf "BwEinsatzBerStG" , den Wegfall der Altersgrenze für Offz/Fw.
So eine Änderung sollte ja auch 2019 kommen?
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Irgendwann 2019 soll die neue SLV kommen, eher 2. Halbjahr. Hier soll die Altersgrenze für OffzTrDst und FwTrDst wegfallen, auch wenn die Altersgrenze weggefallen wird, gibt es weiterhin eine Bestenauslese.
Ob man mit Anfang 30 oder noch älter in eine der beiden Laufbahnen anfangen möchte, muss jeder für sich selber wissen.
Ich würde es nicht tun, dies ist aber meine vollkommen eigene Meinung.
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Guten Tag,
Beinhaltet der neue Gesetzentwurf "BwEinsatzBerStG" , den Wegfall der Altersgrenze für Offz/Fw.
So eine Änderung sollte ja auch 2019 kommen?
Oben ist doch der Entwurf eingebettet. Da hättest du auch nachlesen können, ob das enthalten ist.
Da hättest du festgestellt: nein.
Die Änderung der SLV ist nicht in diesem Artikelgesetz enthalten, sondern wird ein eigenständiger Entwurf werden.
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Hier findet sich der ENTWURF als PDF beim Bundesrat , Bundesrats-Drucksache 102/19
https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0102-19 (https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0102-19)
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Erstmal kommentarlos, just info:
Das „Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr“ (BwEinsatzBerStG) bringt umfassende Verbesserungen für Bundeswehrangehörige. Am Mittwoch wurde es von der Bundesregierung beschlossen. Der Bundestag muss dem Gesetzesvorhaben noch zustimmen.
"Unteroffiziere ohne Portepee können künftig auch Berufssoldaten werden. Die Unteroffiziere gehören im Dienstalltag zu den Stützen der Bundeswehr – ihnen soll die Möglichkeit gegeben werden, die Vorteile des Status des Berufssoldaten zu genießen und der Bundeswehr für ihr ganzes Berufsleben erhalten zu bleiben. "
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Guten Morgen,
ich habe soeben den Tagesbefehl des GI Zorn vom 27.02 gelesen.
Dieser klingt für mich soweit ganz positiv.
Doch ein Absatz verwirrt mich etwas bzw. wirft Fragen auf und zwar: „Hinzu kommt, dass Unteroffizieren des Fachdienstes ermöglicht werden soll, in den Status des Berufssoldaten zu wechseln. Damit können wir umfassend ausgebildeten Spezialisten eine attraktive Perspektive eröffnen und sie an die Bundeswehr binden etc.“
Was soll das genau heißen? Hat schon jemand davon was gehört ?
Soll es nun für diesen Personenkreis ein gesondertes Verfahren geben neben dem üblichen BS verfahren ?
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Selbstverständlich wird es für UoP ein eigenes Auswahlverfahren geben. Mit wem soll die Antragsteller denn sonst verglichen werden? Die Auswahlverfahren der Offiziere und der Feldwebel sind ja auch nicht identisch.
Wie das Ve fahren für UoP aussehen wird kann Ihnen aber hier mit Sicherheit niemand beantworten, weil es noch keinerlei rechtliche Grundlagen für so ein Auswahlverfahren gibt. Das kommt erst, wenn die neue SLV in Kraft gesetzt ist. Rechnen Sie also in 2019 nicht mehr damit.
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Vollkommen richtig, denn die gesetzl. Grundlage gibt es ja noch nicht. Anschl. müssen -grob gesagt- inhaltsgleiche Voraussetzungen und Verfahrenswege wie bei den Fw geschaffen werden. Könnte mir also gut vorstellen, dass es regelmäßige BU gibt, Potenzialfeststellungen etc.
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Link zur weiteren Verfolgung des Gesetzgebungsverfahrens
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2446/244651.html (http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2446/244651.html)
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Bundesrat Drucksache 102/19 (Beschluss)
12.04.19
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen Stärkung der
personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr (Bundeswehr-
Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz - BwEinsatzBerStG)
Der Bundesrat hat in seiner 976. Sitzung am 12. April 2019 gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.
Dies war die 1. Sitzung des BR zu diesem Gesetz.
Es folgen 3 Sitzungen im BT.
Abschließend die 2. Sitzung des BR... geplant für Ende Juni 19
Somit könnte ... wenn alles nach Plan läuft ... das Gesetz im Juli verkündet und wirksam werden.
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https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,65829.msg667267/boardseen.html#new (https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,65829.msg667267/boardseen.html#new)
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Dazu soll das Dienstrecht der Soldatinnen und Soldaten flexibilisiert werden. Sie sollen leichter Berufssoldaten werden können.
Was soll das heißen? Hat da schon wer genauere Infos ?
Und in der Rentenversicherung besser nachversichert was hat es damit auf sich ? Ich
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Dazu soll das Dienstrecht der Soldatinnen und Soldaten flexibilisiert werden. Sie sollen leichter Berufssoldaten werden können.
Was soll das heißen? Hat da schon wer genauere Infos ?
Das steht doch direkt im folgenden Satz. ::)
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das hab ich schon verstanden, allerdings interessiert mich mehr wie das ganze funktioniert und vor allem wer gehört zu diesen Spezialisten?
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"Das gilt laut Regierung vor allem für dringend benötigte Spezialisten in der Laufbahn der Fachunteroffiziere"
Ob das nun "genauere" Infos sind, lässt sich drüber streiten und ich denke den Satz wird er schon gelesen haben. Nur inhaltlich sagt der jetzt nicht so viel aus.
Außerdem kann man doch auch einfach auf Fragen antworten ohne Sätze wie: Das steht doch im folgenden Satz ;)
Schließlich ist das hier ja nun mal ein Forum. Und ich denke die Antwort hat Linzenzlos13 nun nicht weiter gebracht.
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Ich habe bisher auch noch keine genaueren Informationen gefunden.
Aber spätestens in der Übertragung werden Vorschläge eingebracht. Würde dir raten, einfach bis dahin zu warten. Oft genug hat man vorab Pläne zur Umsetzung gelesen und dann wurde es doch anders verhandelt.
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... Oft genug hat man vorab Pläne zur Umsetzung gelesen und dann wurde es doch anders verhandelt. ...
Ach was! ::) Alles, was dazu bisher auf dem Tisch liegt, sind Absichten und Vorschläge. Und da niemand weiß was davon die Beratungen im Bundestag "überlebt" und wie das dann letztendlich umgesetzt wird, ist das momentan alles Kaffeesatzleserei und bringt niemanden weiter. So ist das nun mal im Gesetzgebungsverfahren.
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das hab ich schon verstanden, allerdings interessiert mich mehr wie das ganze funktioniert und vor allem wer gehört zu diesen Spezialisten?
Das Verfahren wird sich mit Sicherheit an bewährten Verfahren anhängen. Ergo wird es wohl dann so ablaufen, wie bei den Fw.
"Das gilt laut Regierung vor allem für dringend benötigte Spezialisten in der Laufbahn der Fachunteroffiziere"
Ob das nun "genauere" Infos sind, lässt sich drüber streiten und ich denke den Satz wird er schon gelesen haben. Nur inhaltlich sagt der jetzt nicht so viel aus.
Außerdem kann man doch auch einfach auf Fragen antworten ohne Sätze wie: Das steht doch im folgenden Satz ;)
Schließlich ist das hier ja nun mal ein Forum. Und ich denke die Antwort hat Linzenzlos13 nun nicht weiter gebracht.
Dann muss man auch die Frage so formulieren, dass man auch darauf antworten kann, so wie nunmehr ja im Nachgang gemacht. Ich erkenne an, dass es durchaus auch eine Leistung darstellt, eine Frage im Detail zu formulieren. Wenn das nicht erfolgt, können die Antworten auch nur oberflächlich sein und die Intention des Fragestellers auch ggf. nicht treffen. Weiterhin möchte ich noch dazu anmerken, dass es nicht das erste Mal wäre, dass jemand den Text bloß überflogen hat und der Einfachheit eine allgemeine lapidare Frage rausgehauen hat, weil er gerne aus Faulheit von anderen eine Zusammenfassung haben wollte. Dass das hier nicht der Fall ist, zeigt ja die nunmehr ausformuliere Frage.
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Debatte im Deutschen Bundestag zum BwEinsatzBerStG
Ein echter Durchbruch darin ist die Einführung einer Rentenversicherungspflicht für die Übergangsgebührnisse von Zeitsoldaten, die aus dem aktiven Dienst ausscheiden. Ein wichtiger Schritt zur Vorbeugung gegen Altersarmut, den wir als SPD lange gefordert haben!
Habe das ganze gestern etwas mitverfolgt im Live Stream, allerdings verstehe ich nun nicht ganz was damit gemeint ist.
Vielleicht hat dazu ja jemand mehr Infos.
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Übergangsgebührnisse waren bisher nicht sozialabgabenpflichtig, dadurch konnte - wenn während des Bezugs keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt wurde - auch für diese Zeit nichts in die Rentenkasse eingezahlt werden. Nachversichert wird in der Rentenversicherung für SaZ nur die aktive Dienstzeit. Ein Loch in der Rentenversicherung von zwei Jahren und mehr kann schon massive Auswirkungen haben.
Gruß Andi
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Ein echter Durchbruch darin ist die Einführung einer Rentenversicherungspflicht für die Übergangsgebührnisse von Zeitsoldaten, die aus dem aktiven Dienst ausscheiden. Ein wichtiger Schritt zur Vorbeugung gegen Altersarmut, den wir als SPD lange gefordert haben!
Ist das ein Zitat von einer anderen Person (...den wir als SPD...)? Dann bitte der Person zuordnen und kenntlich machen!
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@ StOPfr:
Offensichtlich ... verteidigungspolitischer Sprecher der SPD.
@ Andi:
Gibt es Zahlen dazu? Die Möglichkeit der freiwilligen Zahlung von Beiträgen besteht ja immer ... und ob "Geld" in der Rentenkasse "optimal" angelegt ist, wird sicherlich unterschiedlich gesehen ...
(Bei Freiwilligkeit kann zumindest "preiswert" der Zeitraum als "gezahlt" markiert werden - und die ersparte Summe in andere Investments getätigt werden).
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Und wenn ich in der Zeit einer bereits gut dotierten sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehe, darf ich auf die Übergangsgebührnisse dennoch Rentenversicherungsbeiträge zahlen, statt diese sinnvollerweise anders anzulegen? Na ich bleibe gespannt, ob die SPD das alles so zu Ende gedacht hat.
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1. Das Ganze haben CDU und SPD zusammen beschlossen
2. Lest bitte erst was im Gesetzentwurf steht ... bevor darüber diskutiert wird...
"Zu Nummer 3
(§ 166 Absatz 1 Nummer 1c)
Mit dieser Ergänzung wird festgelegt, dass die nach dem Soldatenversorgungsgesetz gewährten Übergangsge-
bührnisse die beitragspflichtigen Einnahmen für diesen Personenkreis bilden. Durch die Definition der Über-
gangsgebührnisse im Soldatenversorgungsgesetz ist auch ein eventuell gezahlter Bildungszuschuss als beitrags-
pflichtige Einnahme zu berücksichtigen. Treffen Übergangsgebührnisse mit beitragspflichtigen Einnahmen aus
weiteren Versicherungsverhältnissen zusammen, werden die Übergangsgebührnisse nur in Höhe der Differenz
zwischen der (monatlichen) Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung und den weiteren
beitragspflichtigen Einnahmen aus den weiteren Versicherungsverhältnissen als beitragspflichtige Einnahme be-
rücksichtigt. Die Versicherten haben dem für die Zahlung der Übergangsgebührnisse zuständigen Bundesverwal-
tungsamt weitere beitragspflichtige Einnahmen aus weiteren Versicherungsverhältnissen zu melden, sofern die
Gesamteinnahmen die Beitragsbemessungsgrenze übersteigen. Das Bundesverwaltungsamt ermittelt auf dieser
Grundlage die maßgebliche beitragspflichtige Einnahme aus den Übergangsgebührnissen. Diese Regelung ist
sachgerecht, da der Bund – wie bei einer Nachversicherung – die Beiträge allein trägt.
Zu Nummer 4
(§ 170 Absatz 1 Nummer 1)
Mit dieser Ergänzung wird festgelegt, dass die Tragung der Beiträge zur Rentenversicherung auf Grundlage der
Übergangsgebührnisse durch den Bund erfolgt. Dies ist ein Ausdruck der nachsorgenden Fürsorge des Dienstherrn."
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Im Anhang ab PDF-Seite 51
"Ich rufe die Tagesordnungspunkte 5 a und 5 b auf – ich lese langsam vor, damit Sie schon die Plätze tauschen können –:
a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr (BundeswehrEinsatzbereitschaftsstärkungsgesetz – BwEinsatzBerStG)
Drucksache 19/9491
Überweisungsvorschlag:
Verteidigungsausschuss (f)
Ausschuss für Inneres und Heimat
Haushaltsausschuss mitberatend und gemäß § 96 der GO
b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Rüdiger Lucassen, Jan Ralf Nolte, Jens Kestner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD "§ 30c des Soldatengesetzes ersatzlos streichen – Wöchentliche Rahmendienstzeit in der Bundeswehr flexibilisieren"
Drucksache 19/9962
Überweisungsvorschlag:
Verteidigungsausschuss
Nach interfraktioneller Vereinbarung sind für diese Aussprache 60 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch dazu. Dann ist das so beschlossen.
Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, die an der Debatte teilnehmen, die Plätze einzunehmen. Die anderen bitte ich, den Raum zu verlassen oder Gespräche einzustellen.
(In den Reihen der CDU/CSU-Fraktion wird fotografiert)
– Würden Sie hier im Raum bitte nicht fotografieren. Das haben wir eigentlich vereinbart. Das gilt für alle. – Danke schön.
Ich eröffne die Aussprache und rufe als erste Rednerin die Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen auf....."
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Anhörung zur Stärkung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr
Der Verteidigungsausschuss befasst sich am Montag, 3. Juni 2019, in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr und einem Antrag der AfD-Fraktion, den Paragrafen 30c des Soldatengesetzes ersatzlos zu streichen und die wöchentliche Rahmendienstzeit in der Bundeswehr zu flexibilisieren.
Die Sitzung unter Vorsitz von Wolfgang Hellmich (SPD) beginnt um 15 Uhr und dauert drei Stunden.
Quelle (https://www.bundestag.de/#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMTkva3cyMy1wYS12ZXJ0ZWlkaWd1bmctNjQ0NTY4&mod=mod531790)
Am 6. Juni in 2. und 3. Lesung im Plenum des Deutschen Bundestages:
Bundeswehr soll als Arbeitgeber attraktiver werden / / Die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr soll verbessert werden.
Liveübertragung: Donnerstag, 6. Juni, 11.10 Uhr
Der Bundestag entscheidet am Donnerstag, 6. Juni 2019, über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr“ (19/9491 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/094/1909491.pdf)).
Quelle (https://www.bundestag.de/#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMTkva3cyMy1kZS1idW5kZXN3ZWhyLWVpbnNhdHpiZXJlaXRzY2hhZnQtNjQzMzA2&mod=mod493054)
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Hib-Meldung 641/2019 vom 3. Juni 2019 zum Thema:
Verbände begrüßen Gesetz trotz Kritik
Verteidigung/Anhörung - 03.06.2019 (hib 641/2019)
Berlin: (hib/AW) Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf des Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetzes (19/9491, siehe oben) stößt bei Verbänden und Interessenvertretungen der Soldaten prinzipiell auf Zustimmung. Kritisch werden hingegen die geplanten Änderungen bei der wöchentlichen Arbeitszeit bewertet.
Quelle (https://www.bundestag.de/#url=L3ByZXNzZS9oaWIvNjQ1NTcwLTY0NTU3MA==&mod=mod445722)
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Wen es interessiert... im Anhang das Plenarprotokoll 19/104.
u.a. darin
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 5 a und 5 b auf:
a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr
(Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz – BwEinsatzBerStG)
Drucksache 19/9491
Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses (12. Ausschuss)
Drucksache 19/10682
– Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
Drucksache 19/10696
b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses (12. Ausschuss) zu demAntrag der Abgeordneten Rüdiger Lucassen, Jan Ralf Nolte, Jens Kestner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD § 30c des Soldatengesetzes ersatzlos streichen – Wöchentliche Rahmendienstzeit in der Bundeswehr flexibilisieren
Drucksachen 19/9962, 19/10682
Zum Gesetzentwurf liegen ein Änderungsantrag und ein Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke vor.
Interfraktionell sind für die Aussprache 38 Minuten vereinbart. – Es gibt keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Der erste Redner ist der Kollege Henning Otte für die CDU/CSU-Fraktion. (...)
Ab Seite 12703 im Anhang
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Bundesrat Drucksache 257/19
07.06.19
Gesetzesbeschluss
des Deutschen Bundestages
Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr
(Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz - BwEinsatzBerStG)
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 104. Sitzung am 6. Juni 2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Verteidigungsausschusses – Drucksache 19/10682 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr
(Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz – BwEinsatzBerStG)
– Drucksache 19/9491 –
mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen."
Änderungen zum Gesetzentwurf "mit beigefügten Maßgaben" ... siehe Anhang
Damit ist das Gesetz, mit den hier im Anhang aufgeführten Änderungen, im Bundestag "durch".
Es kommt jetzt noch die 2. Lesung im Bundesrat.
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Bundesrat Drucksache 257/19 (Beschluss)
28.06.19
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr
(Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz - BwEinsatzBerStG)
Der Bundesrat hat in seiner 979. Sitzung am 28. Juni 2019 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 6. Juni 2019 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
Damit ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen.
Als nächstes erfolgt die Verkündung und In Kraft Setzung des Gesetzes.
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Artikel 34
Inkrafttreten , Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 6 am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Personalaktenverordnung Soldaten vom 31. August 1995 (BGBl. I S. 1159), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 15. März 2012 (BGBl. I S. 462) geändert worden ist, außer Kraft.
(2) Artikel 21 tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
(3) In Artikel 18 Nummer 7 tritt § 6 Absatz 1 Satz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes am 25. Juni 2019 in Kraft.
(4) In Artikel 18 Nummer 8 tritt § 7 Absatz 2 Satz 4 und Absatz 4 Satz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes am 1. Oktober 2019 in Kraft.
(5) Die Artikel 3, 16, 17, 19, 22, 24 Nummer 2, 3 und 4, 26, 28, 30 und 32 treten am 1. Januar 2020 in Kraft.
(6) Die Artikel 25, 27 und 29 mit Ausnahme von Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa treten am 1. Januar 2021 in Kraft.
In Artikel 18 Nummer 10 tritt § 11b Absatz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes am 1. Januar 2021 in Kraft.
Anmerkung:
Der letzte Satz "In Artikel 18..." betrifft die Lösung des Problems "9/10-Regel" im Rahmen der Krankenversicherung als Rentner.
Dabei gilt es aber auch zu beachten:
"„(2) § 11b Absatz 4 findet Anwendung auf ehemalige Soldaten auf Zeit, die ab dem 31. Dezember 2018 aus dem Dienstverhältnis ausgeschieden sind.“
Wer vor dem 31.12.2018 DZE hatte und von der 9/10-Regel betroffen ist >> § 106 SGB VI
(7) Am 31. Dezember 2019 treten außer Kraft:
1. das Wehrsoldgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. August 2008 (BGBl. I S. 1718), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2232) geändert worden ist,
2. die Wehrsoldempfängervergütungsverordnung vom 9. April 2015 (BGBl. I S. 613), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. Februar 2017 (BGBl. I S. 276) geändert worden ist,
3. die Wehrsoldempfängermehrarbeitsvergütungsverordnung vom 9. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2892) und
4. das Unterhaltssicherungsgesetz vom 29. Juni 2015 (BGBl. I S. 1061), das zuletzt durch Artikel 21 dieses Gesetzes geändert worden ist.
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Das Gesetz wurde heute verkündet.
Siehe Anhang.
Zum Inkrafttreten der einzelnen Regelungen >>> siehe den oben genannten Artikel 34 aus dem Gesetz.