Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: Aliki am 01. Dezember 2011, 22:30:33

Titel: Informationen vom Personalamt zu ROA SaZ 2/3
Beitrag von: Aliki am 01. Dezember 2011, 22:30:33
Hallo zusammen,

Ich wollte mich nun als ROA bewerben im Status FWDL. Dies sei laut P weiterhin auch als FWDL23 möglich, also wie bisher auch. Das habe ich auf schriftlicher Nachfrage erhalten.
Jetzt hatte ich mich diesbezüglich an meinen zuständigen Wehrdienstberater gewendet. Dieser allerdings ist fest der Meinung, dass es diese Möglichkeit der Ausbildung bisher nie gab und ihm das nicht bekannt ist.
Der FWD-Berater des KWEA hat davon auch noch nie gehört.
Die Mitteilung, dass Köln das aber so bestätigte, schien ihn nicht wirklich zu interessieren.
Lt. Ihm gab und wird es nur SaZ2/3 geben.
Jetzt meine Frage: Da ich natürlich auf ihn angewiesen bin, wie kann ich weiter vorgehen? Soll ich den Sachverhalt nach Köln bzw. ZNwG West senden?? Das Problem ist nur, das Personalamt hat mir zwar die Info gegeben, meinte aber für weitergehende Fragen soll ich mich an das KWEA wenden.
Ist für die Geschichte überhaupt der Wehrdienstberater zuständig oder der FWD-Berater?

Vielen Dank bereits!

Update siehe letzte Seite
Titel: Antw:Wehrdienstberater kann / will nicht weiterhelfen
Beitrag von: ulli76 am 01. Dezember 2011, 22:44:35
Ich kenne das auch nur, dass der ROA eine eigene Laufbahn mit Verpflichtung als SaZ 2 (oder inzwischen 3) ist.
Das hat mit dem FWDL aber nichts zu tun.

Was möglich ist, ist sich vom FWDL aus als ROA zu bewerben.

Hast du deinem WDB mal das Schreiben vom PersAmt gezeigt?
Titel: Antw:Wehrdienstberater kann / will nicht weiterhelfen
Beitrag von: KlausP am 01. Dezember 2011, 22:56:56
Zitat
Bei einer Bewerbung sollten Sie folgendes beachten:

Wenn Sie an einer Ausbildung zum Reserveoffizier im Wehrdienst beim Heer oder der Luftwaffe teilnehmen möchten, können Sie dies nur bei einer Einstellung zum 01.Juli (Heer), 01. August (Luftwaffe) oder zum 01. Oktober (Heer und Luftwaffe) eines Jahres erreichen. Sie müssen außerdem bereit sein, sich für eine Dienstzeit als Soldat auf Zeit für zwei Jahre (SaZ 2) oder als FWDL für mindestens 22 Monate (nur im Heer möglich) zu verpflichten.

Quelle: http://www.reservisten.bundeswehr.de/portal/a/resarb/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK94uyk-KLU4sSiJD0glZ-WVqVXUJSflpmTCuKnFpWl5hvqZeal5RflJpboF2Q7KgIAixFt4Q!!/ (http://www.reservisten.bundeswehr.de/portal/a/resarb/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK94uyk-KLU4sSiJD0glZ-WVqVXUJSflpmTCuKnFpWl5hvqZeal5RflJpboF2Q7KgIAixFt4Q!!/)
Titel: Antw:Wehrdienstberater kann / will nicht weiterhelfen
Beitrag von: Aliki am 01. Dezember 2011, 23:01:12
Also, die Person von Köln hat mir folgendes geschrieben:

Sehr geehrter Herr Aliki,

Mit Inkraftsetzung ist es möglich die ROA-Laufbahn auch als SaZ 3 zu durchlaufen. Dies ist jedoch keine Pflicht. D.h. sie können dann zwischen 2 und bis zu 3 Jahren wählen. Weiterhin ist es demnach auch möglich, die Ausbildung im Rahmen des FWDL23 zu absolvieren.
Für weiteres ......bitte an Karriereberater.
Beigefügt war ein Dokument, welches das selbe ist, das man auf der http://mil.bundeswehr-karriere.de/portal/a/milkarriere/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK93Myc7MSioszUolS9zIyiVDgnMSmzpLRIryi1OLWoLDU_LS2zCiiuX5DtqAgAkT2UHw!!/ (http://mil.bundeswehr-karriere.de/portal/a/milkarriere/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK93Myc7MSioszUolS9zIyiVDgnMSmzpLRIryi1OLWoLDU_LS2zCiiuX5DtqAgAkT2UHw!!/) herunterladen kann.

Dort ist aufgeführt:
,,Die Ausbildung zum Reserveoffizier können Sie nach gegenwärtigem Stand vollständig im Wehrdienst als Soldatin oder Soldat auf Zeit mit einer Verpflichtungszeit von mindestens zwei Jahren (SaZ 2), als freiwillig Wehrdienst Leistende oder Leistender (FWDL) in 23 Monaten oder außerhalb des Wehrdienstes (a.d.W.) in Übungen absolvieren.''

Meinem Karriereberater habe ich das gezeigt, sei aber nicht richtig nach seiner Meinung nach.
Ich weiß einfach nicht, was ich nun am Besten tun soll.

Titel: Antw:Wehrdienstberater kann / will nicht weiterhelfen
Beitrag von: ulli76 am 01. Dezember 2011, 23:04:38
Ruf doch einfach beim Personalamt an- also bei dem, von dem du das Schreiben hast- und schilder dem dein Problem.
Titel: Antw:Wehrdienstberater kann / will nicht weiterhelfen
Beitrag von: Aliki am 01. Dezember 2011, 23:11:15
Okay, vielen Dank. Das werde ich tun.
Habe jetzt meinem WDB erneut eine Mail gesendet mit der Bitte um Prüfung.
Sollte das nicht passieren, werde ich mich mal direkt dort melden.
Titel: Antw:Wehrdienstberater kann / will nicht weiterhelfen
Beitrag von: ulli76 am 01. Dezember 2011, 23:18:17
Mein Gedanke war eher, dass der vom PersAmt mal mit deinem WDB sprechen könnte.
Titel: Antw:Wehrdienstberater kann / will nicht weiterhelfen
Beitrag von: Aliki am 01. Dezember 2011, 23:23:06
Achso, das ist natürlich auch eine Möglichkeit.
Dann werde ich das anfangs nächster Woche tun.
Oder soll ich das ganze noch nicht angehen, da zum Dienstantritt ja noch gut 8 Monate sind ?!
Eignung besteht schon!
Titel: Antw:Neue Informationen zu ROA i.W.
Beitrag von: Aliki am 02. Dezember 2011, 17:04:52
Hallo, ich melde mich nun schneller als gedacht..

Ich dachte, ich durchstöbere mal wieder obligatorisch die Karriere Homepage und was steht da nun? 

Zitat
,,Die Ausbildung zum Reserveoffizier können Sie vollständig als Soldatin auf Zeit bzw. Soldat auf Zeit mit einer Verpflichtungszeit von bis zu drei Jahren bzw. im Dienstverhältnis als freiwillig Wehrdienstleistender (FWD) mit einer Dienstzeit von 23 Monaten (gilt nur für das Heer) absolvieren.''


Zitat
Bei einer Bewerbung sollten Sie folgendes beachten: Wenn Sie an einer Ausbildung zum Reserveoffizier im Wehrdienst teilnehmen möchten, können Sie dies nur bei einer Einstellung zum 01. Juli (Heer/Marine) oder zum 01. August u. 01. Oktober (Luftwaffe) eines Jahres erreichen.

Sie müssen zudem bereit sein, sich für eine Dienstzeit von bis zu drei Jahren als Soldat auf Zeit zu verpflichten oder den maximal möglichen Freiwilligen Wehrdienst von 23 Monaten (gilt nur für das Heer) zu leisten.

Ihre Bewerbung sollten Sie frühzeitig, spätestens aber bis zum 01. März vor dem gewünschten Diensteintritt abgeben. Für die Ausbildung zum Reserveoffizier im Rahmen von Übungen können Sie sich jederzeit bewerben, sofern Sie Angehöriger der Reserve sind, Freiwilligen Wehrdienst leisten oder Dienst als Soldat auf Zeit bis zu einer Dauer von 36 Monaten leisten.

Das Eignungsfeststellungsverfahren findet an der Offizierbewerberprüfzentrale (OPZ) in Köln statt.

Somit bietet sich wohl die Gelegenheit das Ganze als FWDL von 23 Monaten oder als SaZ 3 zu absolvieren!
Titel: Antw:Neue Informationen zu ROA i.W.
Beitrag von: KlausP am 02. Dezember 2011, 17:07:19
Ach watt! Genau DAS habe ich doch schon verlinkt!  ::) ;)
Titel: Antw:Neue Informationen zu ROA i.W.
Beitrag von: Aliki am 02. Dezember 2011, 17:09:24
hehe:)

Aber bei Ihrem verlinkten Zitat bezog sich das noch auf die alte Regelung mit SaZ2
Titel: Antw:Neue Informationen zu ROA i.W.
Beitrag von: KlausP am 02. Dezember 2011, 17:11:25
Na gut, übergeredet ...  :D
Titel: Antw:Neue Informationen zu ROA i.W.
Beitrag von: Aliki am 03. Dezember 2011, 21:58:06
Puuhhhh

gerade nochmal gut gegangen..:)

Wenn ich die Laufbahn als FWDL machen, entspricht die Bezahlung auch der, der FWDL, obwohl ich dann irgendwann Fähnrich bin und manche noch OG/HG?
Wie ist das Laufbahnrechtlich: Könnte man, wenn die 23 Monate vorbei sind vermutlich noch 1 Jahr weiter machen??
Titel: Antw:Neue Informationen zu ROA i.W.
Beitrag von: snake99 am 04. Dezember 2011, 14:35:19
Wenn ich die Laufbahn als FWDL machen, entspricht die Bezahlung auch der, der FWDL, obwohl ich dann irgendwann Fähnrich bin und manche noch OG/HG?
Wie ist das Laufbahnrechtlich: Könnte man, wenn die 23 Monate vorbei sind vermutlich noch 1 Jahr weiter machen??

Ich persönlich würde mich nicht als FWDL23 zum ROA ausbilden lassen, denn wenn ich richtig gerechnet habe, würden sie als FWDL finanziell schlechter dastehen, als ein SaZ (besonders wenn sie Fähnrich sind) ;)

Nein, nach Ablauf ihrer Dienstzeit als FWDL23 ist definitiv Schluss (Wiedereinstellung als SaZ im Rahmen eines neuen Bewerbungsverfahrens jedoch nicht ausgeschlossen). Wenn sie jedoch jetzt schon damit liebäugeln ggf. länger machen zu wollen, warum versuchen sie dann nicht direkt SaZ3 zu werden?
Titel: Antw:Neue Informationen zu ROA i.W.
Beitrag von: Aliki am 04. Dezember 2011, 16:00:42
Hmmmm...

Als FWDL erhalte ich ab dem 7. Dienstmonat ca. 1000€  +
    Besondere Zuwendung (Weihnachtsgeld) 19,20 € / Monat
    Entlassungsgeld 76,80 € / Monat

sowie

    Unentgeltliche truppenärztliche Versorgung
    Unentgeltliche Verpflegung
    Unentgeltliche Unterkunft
..und habe Anspruch auf Unterhaltssicherung.

Als SaZ erhalte ich 1.350 €

FWDL, weil ich noch Bewerbungsverfahren bei der Polizei am Laufen habe und sollte darauf eine Einstellung erfolgen, so habe ich als FWDL die Möglichkeit jederzeit das Wehrverhältnis zu beenden bzw. die Probezeit in Anspruch zu nehmen. Als SaZ nicht.
Das sind eigentlich die einzigen Gründe.
Titel: Antw:Neue Informationen zu ROA i.W.
Beitrag von: KlausP am 04. Dezember 2011, 16:09:25
Zitat
... habe ich als FWDL die Möglichkeit jederzeit das Wehrverhältnis zu beenden ...

Nur in den ersten 6 Monaten. Danach geht das nicht so einfach, auch nicht bei FWDL

Zitat
... bzw. die Probezeit in Anspruch zu nehmen. Als SaZ nicht. ...

Doch, innerhalb der ersten 6 Monate, siehe oben. Zur Sicherheit mit Widerrufsrecht unterschreiben.
Titel: Antw:Neue Informationen zu ROA i.W.
Beitrag von: Aliki am 04. Dezember 2011, 16:23:31
Tut mir leid Klaus, aber ich glaube Sie liegen falsch:

§ 42 Wehrpflichtgesetz

Sondervorschriften für Angehörige des Polizeivollzugsdienstes

"(1) Wehrpflichtige, die dem Vollzugsdienst der Polizei angehören oder für diesen durch schriftlichen Bescheid angenommen sind, werden für die Dauer ihrer Zugehörigkeit nicht zum Wehrdienst herangezogen.
(2) Die zuständigen Behörden sind verpflichtet, den Widerruf eines Annahmebescheides sowie das Ausscheiden aus dem Vollzugsdienst der Polizei dem zuständigen Kreiswehrersatzamt anzuzeigen. Das Gleiche gilt, wenn Wehrpflichtige trotz Annahmebescheides ihren Dienst im Vollzugsdienst der Polizei nicht antreten.
(3) Für die Heranziehung von Wehrpflichtigen, die im Vollzugsdienst der Polizei Dienst geleistet haben, gilt § 23 entsprechend."


das Ganze kam bereits hier zur Diskussion:

http://www.bundeswehrforum.de/forum/bewerbung-einstellung/abbruch-bei-der-bundeswehr-wegen-wechsel-zur-polizei/ (http://www.bundeswehrforum.de/forum/bewerbung-einstellung/abbruch-bei-der-bundeswehr-wegen-wechsel-zur-polizei/)

Zudem gibt es das Widerrufsrecht erst ab SaZ 4
Titel: Antw:Ausbildungsablauf ROA FWDL vs. SaZ
Beitrag von: Aliki am 04. Januar 2012, 20:29:00
Hallo zusammen,

hatte dem Personalamt noch einige Fragen zur Ausbildung als ROA gestellt.
Wen es interessiert...:)

Letztes Jahr konnte man den Bewerbern für SaZ 2 vor Dienstantritt angeblich nicht sagen, in welcher Truppengattung sie Dienst tun werden, was ich schon ziemlich seltsam fand, denn mit irgendeinem Barettabzeichen müssen doch alle ausgestattet sein.
- Wird dies nun anders sein? Sodass man nicht in eine Truppengattung kommt, welche nicht dem Wunsch entspricht oder nahe kommt und mehr oder weniger ,,die Katze im Sack'' kauft?
-> Sie werden auch weiterhin ohne Truppengattung eingestellt und nur vorläufig einer Truppengattung zugeordnet. Es wird jedoch versucht, je nach Bedarf der Streitkräfte und Eignung des Soldaten die Wünsche zu erfüllen.


- In dem Flyer den Sie mir zugesandt haben, ist die Möglichkeit als SaZ 2 und 3 aufgeführt, abhängig vom Ausbildungsgang. Welche Truppengattungen / Ausbildungsgänge sind damit gemeint? Könnte ich auch weiterhin in der TrG der FschJg SaZ 2 durchlaufen?
-> Ja, grundsätzlich sind alle Truppengattungen als SaZ 2 und Saz 3 möglich

Wie sieht denn der Ausbildungsverlauf für die 3-Jährigen aus? Worin besteht das zusätzliche 3. Jahr?
-> Nach den Offizierlehrgängen (OAL, OL 1 und OL 2) steht die truppengattungsspezifische Ausbildung an. Zur Zeit kann diese bei den FWDL und SaZ 2 nicht mehr garantiert werden. Der wesentliche Unterschied liegt darin begründet, das die SaZ 3 den OL 3 (Dauer ca. 1 Jahr) besuchen können und somit in Ihrer Truppengattung zu 100% ausgebildet werden.

- Wäre eine Verlängerung dann noch von SaZ 2 während des Dienstes auf ein weiteres Jahr möglich?
-> Eine Verlängerung ist selbstverständlich auch während der Dienstzeit möglich, jedoch sollte diese im ersten Jahr erfolgen, damit die Einsteuerung in den OL 3 sichergestellt werden kann.

Wäre eine Verlängerung auch von FWDL 23 auf SaZ 3 möglich?
Grundsätzlich ja.

-> Hat man Einfluss auf die Truppenschulen, an denen man die OL besucht?
In der Regel nicht. Dies wird jedoch zusammen mit dem Bewerber beim Einplanungsgespräch festgelegt.

-> Ist die Besoldung netto wie im Flyer angegeben anfangs bei 1550 € netto, abzüglich noch Unterkunft & Verpflegung oder wie in der Vergangenheit bei 1350 € ?
        Dies kann ich Ihnen nicht beantworten, da hierfür Ihre zuständige Wehrbereichsverwaltung zuständig ist.
Titel: Antw:Informationen vom Personalamt zu ROA SaZ 2/3
Beitrag von: Macanzie am 23. Mai 2012, 23:31:27
Sehr Informativ. Danke. Wie ist die aktuelle Lage in Punkto max. Alter bei Bewerbung? Noch immer 30?
Titel: Antw:Informationen vom Personalamt zu ROA SaZ 2/3
Beitrag von: Der Reservist am 07. April 2013, 17:50:07
Ist es richtig, dass der SaZ 2 am auslaufen ist? Wenn ja, wie lange wird sich dies noch hinziehen?


MkG
Titel: Antw:Informationen vom Personalamt zu ROA SaZ 2/3
Beitrag von: Aliki am 07. April 2013, 20:18:32
01.07.2014
Titel: Antw:Informationen vom Personalamt zu ROA SaZ 2/3
Beitrag von: Der Reservist am 08. April 2013, 08:00:18
Am 01.07.2014 letzter Durchgang oder schon SaZ 3?
Titel: Antw:Informationen vom Personalamt zu ROA SaZ 2/3
Beitrag von: Aliki am 08. April 2013, 15:19:15
Bereits SaZ 3
Titel: Antw:Informationen vom Personalamt zu ROA SaZ 2/3
Beitrag von: Sabi69 am 21. November 2014, 12:29:55
Hallo,

ich schließe mich hier mal der Auffassung vom Ulli an.

Auf jeden Fall würde ich dem Wehrdienstberater mal das Schreiben vorlegen, denn auch er kann sich nicht mal eben so über solche Sngaben hinweg setzen und seine eigenen Regeln kreieren.

Wenn er sich weiter stur stellt, würde ich nochmal bei der ausstellenden Behörde nachhaken, was Du jetzt tun kannst, um Deinen Wunsch auch gegen den offensichtlichen Willen und ohne die Unterstützung des Beraters umzusetzen.

Viele Glück und Dir weiter alles Gute!

Lieben Gruß
Sabi
Titel: Antw:Informationen vom Personalamt zu ROA SaZ 2/3
Beitrag von: KlausP am 21. November 2014, 12:31:50
Das der letzte Beitrag schon 1 1/2 Jahre alt ist ist Ihnen aber aufgefallen, oder?
Titel: Ausbildung zum Offizier als Reservistendienst Leistender
Beitrag von: LwPersFw am 30. Juli 2015, 19:54:41
Mal was Neues zum Thema ROA

Quelle: IntranetBw , 22.07.2015

Ausbildung zum Offizier als Reservistendienst Leistender

Seit diesem Jahr wird der Einstieg in die Laufbahn der Offiziere der Reserve des Truppendienstes,
auch für ungediente Bewerber, vereinfacht. Was nach wie vor bleibt, sind die Offiziersprüfung und
eine vorangestellte Ausbildung.

Mit Rücksichtnahme auf die Zielgruppe wird die Ausbildung in einzelnen Abschnitten (Modulen) und außerhalb
des Wehrdienstes (a. d. W.) durchgeführt.
Ungediente beginnen mit dem Lehrgang „Allgemeine streitkräftegemeinsame soldatische Ausbildung“ in der Regel
im Organisationsbereich ihrer Beorderungsdienststelle.
Die allgemeinmilitärische Laufbahnausbildung der Reserveoffiziersanwärter (ROA) a. d. W. erfolgt an den
Offiziersschulen der Teilstreitkräfte und der entsprechenden Ausbildungseinrichtungen des Zentralen Sanitätsdienstes
der Bundeswehr (ZSanDstBw).
Der Lehrgang umfasst drei Phasen zu je 10 Tagen, an denen die Teilnehmer anwesend sein müssen.
Ergänzt wird er durch webbasierte Lernprogramme.
Der Vorteil für die Anwärter liegt dabei in der räumlichen und zeitlichen Flexibilität.
Am Ende des gesamten Lernprozesses steht die Laufbahnprüfung.


Gemeinsame Ausbildung und Prägung durch die Teilstreitkraft

Die Module 1 und 2 sind für alle Soldaten inhaltlich einheitlich gestaltet.
Somit können beispielsweise ROA a. d. W. mit Heeresuniform aus Süddeutschland in diesen Lernabschnitten
auch an der Offiziersschule der Luftwaffe in Fürstenfeldbruck ausgebildet werden.
Das Modul 3 müssen sie dann an der Offiziersschule der jeweiligen Teilstreitkraft absolvieren, da dieser
Lernabschnitt bereits auf den jeweiligen Uniformträgerbereich zugeschnitten ist.
Um dem hohen Bewerberaufkommen zu entsprechen bietet auch die Streitkräftebasis, jedoch nur in diesem Jahr,
das Modul 1 ROA a. d. W. an. Die Teilnehmerauswahl erfolgte durch das Bundesamt für das Personalmanagement.


siehe auch die Anhänge (JPEG)
Titel: Reserveoffizier bei der Luftwaffe
Beitrag von: LwPersFw am 02. November 2016, 10:19:54
Hier eine aktuelle Übersicht zum Thema ROA bei der Luftwaffe (Stand: 21.10.16):

+ Laufbahn der Reserveoffiziere (ROA) im aktiven Dienstverhältnis

Allgemeinmilitärische Laufbahnausbildung an der Offizierschule der Luftwaffe (OSLw)
Militärfachliche Ausbildung (Regelausbildung)
Gesamtausbildungsdauer: Bis zu 2 Jahre (davon möglichst 6 Monate in der Truppe)

Schema der Laufbahnausbildung für Reserveoffiziere (AKTIVE)

> Bewerbung und Eignungsfeststellung [Assessmentcenter für Führungskräfte der Bundeswehr (vormals OPZ) vor Einberufung]
> Diensteintritt: 01.08. oder 01.10.
> Grundlagenausbildung (Luftwaffenausbildungsbataillon Germersheim/Roth, 3 Monate)
> Offizierlehrgang (Fürstenfeldbruck, 7 Monate)
> Militärfachliche Ausbildung (Verwendungsabhängig)
> Verwendung in der Truppe
> Führungstraining/Teileinheitsführerlehrgang (Fürstenfeldbruck, Wehrübung, 1 Monat)


+ Laufbahn der Reserveoffiziere (ROA) außerhalb des Wehrdienstes

Ohne teilstreitkraft-/organisationsbereichsspezifische Ergänzungen umfasst die Laufbahnausbildung
der Reserveoffiziere folgende Ausbildungsmodule:

> Allgemeine Streitkräftegemeinsame Soldatische Ausbildung (AllgSKgemSdtAusb)
> Offizierlehrgang für Reservisten (OL Res)

Schema der Laufbahnausbildung für Reserveoffiziere (nicht Aktiv)

> Innerhalb von 2 Jahren

    AllgSKgemSdtAusb Modul I (10 Ausbildungstage)
    AllgSKgemSdtAusb Modul II (10 Ausbildungstage)

> Offizierlehrgang für Reservisten (OL Res)

   + dabei innerhalb von 3 Jahren

   
Modul I - Innere Führung

Präsenzphase (Kick-Off)  / Reservistendienst / OSLw FFB
 
Telekooperationsphase / Internet

Präsenzphase (how does it go?) / Reservistendienst / OSLw FFB

Telekooperationsphase / Internet 

Präsenzphase mit LZ-Kontrolle  / Reservistendienst / OSLw FFB


Modul II - Wehrrecht

Präsenzphase (Kick-Off) / Reservistendienst / OSLw FFB
 
Telekooperationsphase / Internet 

Präsenzphase (how does it go?) / Reservistendienst / OSLw FFB
 
Telekooperationsphase / Internet 

Präsenzphase mit LZ-Kontrolle / Reservistendienst / OSLw
 

   + dabei innerhalb von 5 Jahren


Modul III - Führen im Einsatz

Präsenzphase (Kick-Off) / Reservistendienst / OSLw FFB
 
Telekooperationsphase / Internet 

Präsenzphase (how does it go?) / Reservistendienst / OSLw FFB
 
Telekooperationsphase / Internet 

Präsenzphase mit LZ-Kontrolle / Reservistendienst / OSLw FFB
 


Teilnahmevoraussetzung am OL Res ist der Abschluss der AllgSKgemSdtAusb oder eine abgeschlossene Grund-(lagen)Ausbildung.

Die aufeinander aufbauenden Module des OL Res können in ihrer Reihenfolge nicht verändert abgeleistet werden.

Mit dem Ausbildungsmodul OL Res III schließt die Laufbahnausbildung der ROA ab.

Als Fernausbildung umfasst jedes Modul des OL Res maximal 90 Ausbildungstage, wovon bis zu 80 tutoriell-begleitete
Ausbildungstage in Telekooperationsphasen und 10 Ausbildungstage präsenzpflichtig abzuleisten sind
(1 Ausbildungstag = 8,2 Zeitstunden).
Titel: Antw:Informationen vom Personalamt zu ROA SaZ 2/3
Beitrag von: marine-enzo am 22. März 2018, 10:04:55
@ LWPersBW

Vielen Dank für die ausführliche Beschreibung.
Wie verlaufen die  Module (I+II) zeitlich?

(Präsenzphase (Kick-Off)  / Telekooperationsphase / Präsenzphase / Telekooperationsphase
Präsenzphase mit LZ-Kontrolle / Reservistendienst)

also 10 Tage am Stück und danach/davor Internetphase?
oder jeweils 3+3+4 Tage voneiner getrennt?

Das ist wichtig bezüglich der Planung mit dem zivilen Arbeitgeber.

Danke und Gruß
Titel: Antw:Informationen vom Personalamt zu ROA SaZ 2/3
Beitrag von: LwPersFw am 31. März 2018, 12:09:17
@ LWPersBW

Vielen Dank für die ausführliche Beschreibung.
Wie verlaufen die  Module (I+II) zeitlich?

(Präsenzphase (Kick-Off)  / Telekooperationsphase / Präsenzphase / Telekooperationsphase
Präsenzphase mit LZ-Kontrolle / Reservistendienst)

also 10 Tage am Stück und danach/davor Internetphase?
oder jeweils 3+3+4 Tage voneiner getrennt?

Das ist wichtig bezüglich der Planung mit dem zivilen Arbeitgeber.

Danke und Gruß


Diese Frage kann ich nicht fundiert beantworten...

Aber die Luftwaffe führt Folgendes aus... und benennt Ansprechstellen... Dort würde ich meine konkreten Fragen stellen:


"Wie werde ich Reservist bei der Luftwaffe ---- ohne bisheriges Beorderungsverhältnis?

Wenn Sie noch nicht in einem Beorderungsverhältnis stehen, nehmen Sie Kontakt mit dem Personaloffizier bzw. dem Personalbearbeiter Reservistenangelegenheiten in der Dienststelle / dem Verband auf, in dem Sie gerne beordert werden möchten.

Sofern Sie noch keine räumlichen Vorstellungen haben, empfiehlt es sich mit dem mit Personalmanagementaufgaben betrautem Personal einer der Kommandobehörden der Luftwaffe in Kontakt zu treten.

Dann prüft man ihre bisherigen erworbenen zivilberuflichen Qualifikationen bzw. ihren militärischen Werdegang und die nachgewiesenen militärfachlichen Qualifikationen.

Im Anschluss, wird man versuchen, nach Ihren Vorstellungen, einen mit Ihnen abgestimmten Dienstposten der Truppenreserve zu identifizieren, der für eine Beorderung in Frage kommt.

Ein persönliches Gespräch vor Ort vereinfacht nicht nur diesen Vorgang, es dient auch dazu sich gegenseitig kennen zu lernen.

Ist ein Beorderungsdienstposten gefunden, der Ihren und den Vorstellungen der Dienststelle / des Verbandes entspricht, erteilen Sie Ihr schriftliches Einverständnis zur freiwilligen Beorderung.

Danach kann die Dienststelle / der Verband das Beorderungsverfahren über die zentral personalbearbeitende Stelle in Zusammenarbeit mit dem mit Aufgaben des Wehrersatzwesens betrautem Personal einleiten."



Fragen in Angelegenheiten des Personalmanagements von Reservistinnen und Reservisten (z.B. Beorderung) beantworten:

Kommando Luftwaffe (Kdo Lw)
Referat 3 I c
(Fachreferat Personalführung/Beorderung Reservisten im Kommando Luftwaffe)
Flughafenstraße 1
51147 Köln
Telefon: 02203/908 3148
Telefax: 02203/908 5554
Email: KdoLw3icTrDstPersBearbMilundZiv-Btlg-Vw@bundeswehr.org

Luftwaffentruppenkommando (LwTrKdo)
Dezernat A1b Reservisten
(Personalführung / Beorderung Reservisten im LwTrKdo)
Flughafenstr. 1
51147 Köln
Telefon: 02203/908 3328 o. 02203/908 5025
Telefax: 02203/908 5970
Email: LwTrKdoA1bReservisten@bundeswehr.org

Zentrum Luftoperationen (ZLO)
Dezernat A1a - PersRes
(Personalführung / Beorderung Reservisten ZLO)
Römerstraße 122
47546 Kalkar
Telefon: 02824/901141
Telefax: 02824/901199
Email: ZentrLuftOpA1ResAngel@bundeswehr.org

Titel: Antw:Informationen vom Personalamt zu ROA SaZ 2/3
Beitrag von: JLo am 23. September 2018, 00:31:43
@ LWPersBW

Vielen Dank für die ausführliche Beschreibung.
Wie verlaufen die  Module (I+II) zeitlich?

(Präsenzphase (Kick-Off)  / Telekooperationsphase / Präsenzphase / Telekooperationsphase
Präsenzphase mit LZ-Kontrolle / Reservistendienst)

also 10 Tage am Stück und danach/davor Internetphase?
oder jeweils 3+3+4 Tage voneiner getrennt?

Das ist wichtig bezüglich der Planung mit dem zivilen Arbeitgeber.

Danke und Gruß

Das sind 3+3+4 = 10 Tage in FFB
Titel: Antw:Informationen vom Personalamt zu ROA SaZ 2/3
Beitrag von: Ralf am 23. September 2018, 06:41:39
Bis auf das letzte Modul kann es durchaus auch an anderen Offizierschulen sein. Das letzte Modul ist dann ausdrücklich für die entsprechende TSK vorgesehen.
Titel: Antw:Informationen vom Personalamt zu ROA SaZ 2/3
Beitrag von: Pauluiu67 am 12. Dezember 2023, 11:52:59
Stimmt es, dass ROA SAZ 2 wegfällt?

Fände es sehr schade weil ich Vordienstzeit hab und ROA SAZ 3 nicht machen darf?
Titel: Antw:Informationen vom Personalamt zu ROA SaZ 2/3
Beitrag von: F_K am 12. Dezember 2023, 11:56:21
Quelle?
Titel: Antw:Informationen vom Personalamt zu ROA SaZ 2/3
Beitrag von: Pauluiu67 am 12. Dezember 2023, 11:59:24
Hörensagen von mehreren Soldaten, jeweils unabhängig von einander.
Titel: Antw:Informationen vom Personalamt zu ROA SaZ 2/3
Beitrag von: Ralf am 12. Dezember 2023, 12:06:18
Nein, fällt nicht weg.
Der Unterschied zwischen einem ROA 02 und 03 ist doch die Ausbildung und damit oftmals verbunden auch die Verwendung. Es wird weniger im Ausbildungsgang ROA 02 und dafür mehr 03 geben.
Die 02 oder 03 haben deswegen nichts mit der Dienstzeit in Bezug auf Vordienstzeiten zu tun. Zumal ich zum Thema "mit Vordienstzeiten" bereits neulich erst wieder etwas geschrieben hatte.
Titel: Antw:Informationen vom Personalamt zu ROA SaZ 2/3
Beitrag von: Pauluiu67 am 13. Dezember 2023, 14:11:02
Stimmt es, dass OA SAZ 6 kommen soll?
Titel: Antw:Informationen vom Personalamt zu ROA SaZ 2/3
Beitrag von: Ralf am 13. Dezember 2023, 14:18:34
ROA SaZ 06???
Titel: Antw:Informationen vom Personalamt zu ROA SaZ 2/3
Beitrag von: Pauluiu67 am 13. Dezember 2023, 14:48:20
Nein du hattest, ja gesagt du hast schon was zum Thema Vordienstzeit gepostet, also hab ich den Post gesucht und da sagtest du, dass ein Werdegang in Planung ist mit 5 6 Jahren Verpflichtungszeit ob man es dann ROA oder OA nennt weiß ich nicht
Titel: Antw:Informationen vom Personalamt zu ROA SaZ 2/3
Beitrag von: panzerjaeger am 13. Dezember 2023, 14:55:17
Zitat
Stimmt es, dass ROA SAZ 2 wegfällt?

Nein.
Es ist sogar nach meinen Informationen so, dass der ROA SaZ2 inhaltlich aufgewertet wird, da zukünftig wieder die Zugführer-ATN beinhaltet sein soll:

(https://scontent-fra5-1.xx.fbcdn.net/v/t39.30808-6/408272207_10227758995153079_4278623312626752673_n.jpg?_nc_cat=110&ccb=1-7&_nc_sid=c42490&_nc_ohc=-jyIoNaEEx8AX-tyd6V&_nc_ht=scontent-fra5-1.xx&oh=00_AfAqZrWFqzo8df_dHVAAxGGbBeFt8SBse9N6mLtufG-AwA&oe=657F1A15)
Titel: Antw:Informationen vom Personalamt zu ROA SaZ 2/3
Beitrag von: Pauluiu67 am 13. Dezember 2023, 14:59:16
Ah nice danke, also wird die Verwendungsmöglichkeiten auf den Heimatschutz ausgerichtet
Titel: Antw:Informationen vom Personalamt zu ROA SaZ 2/3
Beitrag von: indiana am 29. Januar 2024, 10:03:52
Kriegt man als ROA über die gesamte Zeit hinweg eine Unterkunft gestellt bzw. ist man während dieser Laufbahn unter Umständen gezwungen ein Mietverhältnis an Ort x einzugehen?
Titel: Antw:Informationen vom Personalamt zu ROA SaZ 2/3
Beitrag von: F_K am 29. Januar 2024, 10:29:31
In der Regel wird Gemeinschaftsunterkunft gestellt - man ist ja auch viel auf Lehrgängen, wo dies auch konzeptionell so vorgesehen ist.
Titel: Antw:Informationen vom Personalamt zu ROA SaZ 2/3
Beitrag von: indiana am 29. Januar 2024, 11:07:02
In der Regel wird Gemeinschaftsunterkunft gestellt - man ist ja auch viel auf Lehrgängen, wo dies auch konzeptionell so vorgesehen ist.

Auch für die Restverwendungszeit nach Ausbildung in der Stamm? Lese nur von teils überfüllten Stuben in den Kasernen aber für x Monate dann ein Mietverhältnis inkl. Umzug zu realisieren scheint mir nicht zweckmäßig
Titel: Antw:Informationen vom Personalamt zu ROA SaZ 2/3
Beitrag von: F_K am 29. Januar 2024, 11:24:17
@ Indiana:

Garantien gibt es keine - wie so oft im Leben.

Wer tatsächlich "echt umzieht", bekommt ja Trennungsgeld - in aller Regel werden Lösungen gefunden.