Autor: striker
« am: 26. Januar 2018, 23:56:30 »Den Einsatz für die Schießbrille bekommen auch Reservisten, unabhängig davon ob beordert oder nicht (die Brille selbst bekommen nur beorderte, der Rest muss mit Leihbrille schießen).
Zu beziehen sind die Brilleneinsätze über die Heilführsorge in SanVersZ. Einfach Brillenpass vom Fielmann mitbringen.
Schießbrille ist seit ca. 1 Jahr auch beim Schießen in DVag Vorschrift.
Zusätzlich brauchen beorderte Reservisten ab dem 1. Juli 2018 die Pflichtvorsorge Lärm (G20) vom Betriebsarzt. Hier zeitig kümmern, insbesondere falls man weit vom Beorderungstruppenteil entfernt wohnt. An einem heimatnahen Standort einen Termin beim Betriebsarzt zu bekommen ist teilweise gar nicht so einfach.
Zu beziehen sind die Brilleneinsätze über die Heilführsorge in SanVersZ. Einfach Brillenpass vom Fielmann mitbringen.
Schießbrille ist seit ca. 1 Jahr auch beim Schießen in DVag Vorschrift.
Zusätzlich brauchen beorderte Reservisten ab dem 1. Juli 2018 die Pflichtvorsorge Lärm (G20) vom Betriebsarzt. Hier zeitig kümmern, insbesondere falls man weit vom Beorderungstruppenteil entfernt wohnt. An einem heimatnahen Standort einen Termin beim Betriebsarzt zu bekommen ist teilweise gar nicht so einfach.