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Politik und Zeitgeschehen => Aus Presse und Medien => Thema gestartet von: bayern bazi am 12. Juni 2015, 16:18:33

Titel: Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
Beitrag von: bayern bazi am 12. Juni 2015, 16:18:33
bei augen geradeaus (http://augengeradeaus.net/2015/06/das-heer-macht-schluss-mit-50-shades-of-grey/?utm_source=twitterfeed&utm_medium=facebook) gerade gefunden


Ab 01. Januar 2019 ist nur noch die Dienstjacke, basaltgrau (RAL 7012) zu tragen.


da bin ich mal gespannt ;)
Titel: Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
Beitrag von: Roadrunner1987 am 12. Juni 2015, 17:59:55
Na das guck ich mir an werde 2018 Selbsteinkleider
Titel: Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
Beitrag von: dunstig am 12. Juni 2015, 18:20:19
Jetzt muss man es nur noch hinbekommen, ein einheitliches blau bei den Hemden zu beschaffen. War immer eine Freude, wenn 500 OA bei einem Vortrag an der OSLw die Jacke abgelegt haben und 600 verschiedene Blautöne zum Vorschein kamen. ;D
Titel: Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
Beitrag von: Minzgrün am 12. Juni 2015, 21:53:05
Aha.... Grau ???

Dann sind wir mal gespannt, wie euch grau so steht  :P
Titel: Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
Beitrag von: miguhamburg1 am 13. Juni 2015, 12:26:28
Meine Güte, ich weiß überhaupt nicht, was für ein Gewese um eine schlicht formale Vorgabe, die seit Jahrzehnten besteht, immer noch gemacht wird! Es kann doch nun wirklich nicht so schwer sein, sich einfach eine vorschriftsgerechte DA-Jacke als Selbsteinkleider zu beschaffen, wie es JEDE/R Selbsteinkleider/in im Rahmen des ganzen Papierkrams bei Eintritt der Berechtigung unterschrieben hat.
Titel: Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
Beitrag von: IdZ am 13. Juni 2015, 12:57:14
Meine Güte, ich weiß überhaupt nicht, was für ein Gewese um eine schlicht formale Vorgabe, die seit Jahrzehnten besteht, immer noch gemacht wird! Es kann doch nun wirklich nicht so schwer sein, sich einfach eine vorschriftsgerechte DA-Jacke als Selbsteinkleider zu beschaffen, wie es JEDE/R Selbsteinkleider/in im Rahmen des ganzen Papierkrams bei Eintritt der Berechtigung unterschrieben hat.

Sollte man denken. Aber wie ja bekannt ist, brichts ja schon beim Vier-Sterne-General, was auch nicht sein darf. Nur kann ich da auch jüngere Kameraden verstehen, die dann nach dem Motto "wenn der das macht" handeln...einfach mal durchgreifen jetzt - hoffentlich.
Titel: Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
Beitrag von: miguhamburg1 am 13. Juni 2015, 14:47:00
Nur weil irgendwelche Vorgesetzte mit anderen Grautönen zu sehen sind, heißt es doch nicht, dass ich selbst gegen die entsprechende Vorschrift verstoße, oder? Das Argument finde ich nun wirklich ziemlich dünn.

Und, nein, ich kann es nicht verstehen, dass man sich als Heeresuniformträger im Status Teil-/Selbsteinkleider weigert, eine vorschriftengerechte DA-Jacke zu kaufen und bei entsprechenden Anlässen auch zu tragen.
Titel: Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
Beitrag von: wolverine am 13. Juni 2015, 14:51:04
War es nicht so, dass die LHD gar nicht den geforderten Grauton angeboten hat? Ichnutze das Zeug von der Kleiderkammer und damit sollte es passen.
Ok, meine Uniform ist nicht maßgeschneidert, was auch der geringen Tragezeit im Jahr geschuldet ist. Sollte ich mir einmal eine beschaffen, lasse ich sie im geforderten Grauton schneidern und gut ist.
Titel: Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
Beitrag von: Ralf am 13. Juni 2015, 15:18:50
Seit geraumer Zeit hängen in den Regalen beide Farbtöne. Und wenn die Größe nicht vorrätig ist, wird sie relativ schnell beschafft.
Titel: Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
Beitrag von: IdZ am 13. Juni 2015, 15:48:47
Gibt es nicht sogar drei beliebte Grautöne? Die "normale" wie man sie von der LHBw bekommt und dann einmal eine sehr viel hellere und eine dunklere bei LHD.
Titel: Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
Beitrag von: miguhamburg1 am 13. Juni 2015, 22:59:09
Das Problem bei Selbsteinkleidern ist, dass sie sich nur einmal entscheiden können, die von der LHBw leihweise empfangene Bekleidung zu übernehmen. Später sind sie darauf angewiesen, entweder die bei der LHD vorrätigen Bekleidungsstücke zu kaufen oder sich ihren DA schneidern zu lassen.

Die frühere Kleiderkasse und die LHD bieten seit geraumer Zeit DA-Jacken für HUT an, die dem vorschriftsmäßigen Grauton entsprechen. Es ist also seit mindestens Mitte der 1980er Jahre kein Problem gewesen, eine vorschriftsmäßige Jacke zu kaufen, um seiner eingegangenen Verpflichtung als Selbsteinkleider nachzukommen. Wer sein Geld für eine ZUSÄTZLICHE Jacke in hellerem/dunkleren Grau ausgeben wollte, konnte das ja immer tun. Nur für diesen Aufschrei der Kameraden, die keine vorschriftsmäßige DA-Jacke haben, konnte ich nie nachvollziehen.
Titel: Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
Beitrag von: TL-Leser am 23. Juni 2015, 17:27:10
Hallo Forum,

das ist ja schön, dass der Herr Heeres-Inspekteur mal eben mit einem Federstrich das Beschaffungswesen neu ordnet.

Denn Basaltgrau nach RAL 7012 (CIE-LAB Farbraum 44,34/-1,77/-1,71) ist bisher nur in der TL 8405-0175 für das Wachbataillon gelistet (hierzu gab es im Forum ja schon eine Diskussion, hinsichtlich der Farben des DA Wachbattailon und DA Heer allg.)

Die TL 8405-0129 für die Jacke Hellgrau (mehr steht in der TL nämlich nicht drin), aber die TL für den zu liefernden Stoff 8305-0185 (Stoff Serge hellgrau nach CIE-LAB 43,9/-0,3/-2,0) weisst hier entsprechende Details auf und somit auch einen farblichen (und auch vom Dienstherr gewollten) Unterschied.

Somit sollen also alle HUT demnächst die Sonderfarbe des Wachbataillon/Stabsmusikkorps tragen, inkl. der bisher dienstlich belieferten Soldaten, die ja danach ALLE umgekleidet werden müssen, da diese ja dann alle falsche Farben tragen!

Ich hoffe jemand aus dem zuständigen Referat liest hier mal mit und merkt, was er hier für einen Schwachfug UND Kosten verursachen wird.

An der seit Jahren bestehenden Befehlslage, dass auch Selbsteinkleider eine Jacke in Hellgrau (dienstlicher Farbton) zu besitzen haben und für Antreten auch anzuziehen haben (wenn das alle Selbsteinkleider einfach täten, bräuchte man die Weisung nicht, einfach mal den bestehenden Befehl befolgen und durchsetzen), an dieser Diskussion will ich mich hier nicht weiter beteiligen.

Mit farbigen Grüßen

TL-Leser
Titel: Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
Beitrag von: Thufir am 24. Juni 2015, 21:02:48
Nur weil irgendwelche Vorgesetzte mit anderen Grautönen zu sehen sind, heißt es doch nicht, dass ich selbst gegen die entsprechende Vorschrift verstoße, oder? Das Argument finde ich nun wirklich ziemlich dünn.

Und, nein, ich kann es nicht verstehen, dass man sich als Heeresuniformträger im Status Teil-/Selbsteinkleider weigert, eine vorschriftengerechte DA-Jacke zu kaufen und bei entsprechenden Anlässen auch zu tragen.

..und ein etwas älteres Posting:

Liebe beiden Vorposter,

Beides ist falsch, was Sie andeuten beziehungsweise zu dieser Frage schreiben: Sie haben sich als (Teil-) Selbsteinkleider Uniformteile zu beschaffen, die "in Form und Farbe" den dienstlich Bereitgestellten entsprechen (ZDv 37/10). Wo Sie dies tun, bleibt Ihnen überlassen. Die ehemalige "Kleiderkasse für die Bundeswehr", heute LH Dienstbekleidungs GmbH ist als Unternehmen damit beauftragt, für die Teil- und Selbsteinkleider diese Dienstbekleidung vorzuhalten und anzubieten. Mir ist schon bewusst, dass diese Teile nicht in Form und Farbe hundertprozentig den dienstlich Bereitgestellten entsprechen. Dennoch ist ihr Tragen zulässig, weil die LHD für den Einkauf von Dienstanzügen, Mänteln, Kopfbedeckungen, Gürtel, Koppel, Schuhen, Strümpfen dazu vom Dienstherrn als Einkaufsstätte so vorgesehen ist.


Lieber Miguihamburg,

zwischen ihrer Akzeptanz, wenn nicht Verständnis für einen Träger "abweichender" Dienstanzüge "Tragen zulässig... weil LHD" (Ihre Aussage von 2011) und ihrer ausdrücklichen Missbilligung einer solchen Handlungsweise "Weigerung, eine (sic!) vorschriftengerechte DA-Jacke zu kaufen .. und tragen" (Ihre Aussage 2015) sehe ich einen gewissen Widerspruch. Der läßt sich meiner Meinung auch nicht dadurch auflösen, dass "entsprechende Anlässe" definiert werden zu denen man einen vorschriftengerechten Dienstanzug zu tragen hat, und im normalen Dienstbetrieb genügt der nicht vorschriftengerechte Dienstanzug.


Thufir
Titel: Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
Beitrag von: miguhamburg1 am 25. Juni 2015, 13:04:28
@ TL-Leser,

was Sie schreben, ist schlicht Bullshit. Denn die für das WachBtl beschafften Uniformteile des Heeres basieren exakt auf derselben TL wie die von der LHBw beschafften Bekleidungsstücke, die auch die restlichen Heeresunifrmträger ausgegeben werden, soweit sie nicht (Teil) sSelbstenkleider sind. Da gibt es überhaupt keinen Unterschied. Im Übrigen werden diese Stücke nicht nur an die Soldaten der von Ihnen genannten Truppenteile ausgegeben, sondern auch an alle anderen mit Heeresuniformen ausgerüsteten Musikkorps (mit Ausnahme des GebMusK).

@ Thufir: Ich sehe überhaupt keinen Wderspruch: Erstens aufgrund dessen, dass es beim Einfärben von Stoff auch bei Verwendung exakt derselben Farbe zu Abwechungen kommen kann. Dies erklärt eben auch geringe Abweichungen bei verschiedenen Herstellungslosen. Im Grunde genommen verschwimmen diese Unterschiede allerdings, wenn man auf größere Entfernung auf derart Gekleidete schaut.

Dasselbe gilt auch für die bei der alten Kleiderkasse oder seit des Übergangs bei der LHD beschafften Bekleidungsstücke. Seit mindestens 20 Jahren (nämlich nach dem "Poeppel-Erlass") verkaufen diese Organisationen für die Heeresuniformträger dem "offiziellen Farbton" sehr ähnliche DA-Jacken. Auch für die gilt das zuvor Gesagte bezüglich geringfügiger Farbabweichungen.

Dass diese Organisationen früher für Selbstenkleider auch hellgraue DA-Jacken anboten, erschloss sich mir nie, und ich habe auch derartige Jacken nie gekauft, weil mir das Geld dafür zu schade war. Aber, die Vorschriftenlage war eindeutig: Jeder (Teil_) Selbsteinkleider hatte eine DA-Jacke im offiziellen Farbton bereit zu halten.

Einen Widerspruch sehe ich auch überhaupt nicht hinsichtlich der - offenbar vom Dienstherrn gewollten Unterschiede hinsichtlich der Stoffqualität oder der Ausstattung. Denn auch die Kragenspiegel für Offiziere entsprechen in Form und Ausführung nicht den für Mannschaften und Unteroffizieren ...
Titel: Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
Beitrag von: Abteilix am 25. Juni 2015, 17:44:00
@ miguhamburg1 um 13:04:28:
Weitestgehende Zustimmung zu Ihrem Beitrag.
Nur der Verweis auf die unterschiedlichen Kragenspiegel ist mir nicht so recht klar. Gibt es neben den m.E. unverbindlichen früheren und derzeitigen Katalog-Artikelbeschreibungen (z.B. "Metallgespinst für Offiziere" o.ä.) irgendwelche verbindliche Festlegungen, welche Fertigungsqualität bei Barettabzeichen oder Kragenspiegeln Mannschaften, Unteroffiziere oder Offiziere tragen dürfen oder müssen? Ich jedenfalls wüsste keine.
Titel: Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
Beitrag von: F_K am 25. Juni 2015, 17:54:18
@ abteilix:

Einfach mal die Vorschrift lesen, da steht es explizit. Da braucht es keine TL für, die es auch gibt.
Titel: Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
Beitrag von: Abteilix am 25. Juni 2015, 18:47:18
Werter F_K,
die Unterschiede in der Ausführung sind mir klar. Mir ging es um die Fertigungsqualität. Da sind mir in den 38 Jahren meiner Dienstzeit keine belastbaren Vorschriften bekannt geworden. Als ich 1980 Feldwebel wurde, hatte ich mir - weil in meinem Verband (FlaBtl 10) so üblich - für meine zwote Jacke handgestickte Kragenspiegel bei der Kleiderkasse gekauft. Aber eben nicht die Offz-Version aus Metallgespinst. Ebenso ein handgesticktes Ärmelabzeichen der KpfUstTr 10. PzDiv. Auch hierfür gab es m.W. keine Bestimmungen. Mag aber sein, dass sich dies inzwischen geändert hat.
Titel: Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
Beitrag von: F_K am 25. Juni 2015, 19:04:27
Für das Gespinst gibt es eine TL, dies wird auch woanders genutzt.
Titel: Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
Beitrag von: SCPO am 25. Juni 2015, 19:56:21
Ich bin immer wieder überrascht, wie wichtig den Kameraden vom Heer die korrekte Uniform ist. Erinnert mich immer an: "Wer nichts kann, kann Anzug."
Titel: Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
Beitrag von: F_K am 25. Juni 2015, 20:48:52
... Wer sich nicht mal anziehen kann, ist auch sonst für nichts zu gebrauchen!

... Und was bringen solche Vorurteile in der Praxis?
Titel: Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
Beitrag von: IdZ am 25. Juni 2015, 22:24:02
Ich bin immer wieder überrascht, wie wichtig den Kameraden vom Heer die korrekte Uniform ist. Erinnert mich immer an: "Wer nichts kann, kann Anzug."

Nein. Wer nichts kann, kann Luftwaffe.

Es ist ja nicht gerade kleinlich, wenn es verschiedene Uniformen gibt der Farbe nach. Das kann einfach nicht sein.
Titel: Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
Beitrag von: Ralf am 26. Juni 2015, 04:25:08
Zitat
Nein. Wer nichts kann, kann Luftwaffe.
So lässt es sich am besten von eigenen Unzulänglichkeiten ablenken. Immerhin kriegen wir das ja hin mit der Jackenfarbe  ::)
Titel: Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
Beitrag von: IdZ am 26. Juni 2015, 07:22:31
Zitat
Nein. Wer nichts kann, kann Luftwaffe.
So lässt es sich am besten von eigenen Unzulänglichkeiten ablenken. Immerhin kriegen wir das ja hin mit der Jackenfarbe  ::)

Ich weiß. War auch nur eine Trotzreaktion auf den vorherhigen Kommentar >:(
Titel: Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
Beitrag von: Niederbayer am 26. Juni 2015, 09:12:41
Zitat
Nein. Wer nichts kann, kann Luftwaffe.
So lässt es sich am besten von eigenen Unzulänglichkeiten ablenken. Immerhin kriegen wir das ja hin mit der Jackenfarbe  ::)

Ich weiß. War auch nur eine Trotzreaktion auf den vorherhigen Kommentar >:(

Hat ihn bestimmt sehr getroffen, als Marinesoldat.
Titel: Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
Beitrag von: IdZ am 26. Juni 2015, 10:04:50
Hab ja nicht gesagt, das er Lw ist ;)
Aber wenn ein alberner TSK-Spruch, dann Luftwaffe.
Titel: Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
Beitrag von: BulleMölders am 26. Juni 2015, 12:24:00
So und nun kommet ihr alle mal wieder zum eigentlichen Thema zurück.
Titel: Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
Beitrag von: TL-Leser am 08. Juli 2015, 08:08:29
So Liebes Forum,

ich hole den Fred noch mal hoch, da ich den @miguhamburg "Bullshit" nicht auf mir sitzen lasse!

Nach meine Recherchen werden zur Zeit DA-Jacken mit der Versorgungsnummer 8405-12-151-xxxx ausgegeben (u.a. Schule f. Feldjäger und LHBw Hannover). Diese VN entspricht der TL 8405-0129 für die DA Jacke Heer Hellgrau.

Es wird also wie von miguhamburg behauptet zur Zeit NICHT bereits die DA-Jacke in Basaltgrau ausgeliefert.

Dies kann jeder mit dienstlich gelieferter DA-Jacke ja jetzt anhand der o.g. VN überprüfen.

Die VN für die DA-Jacke Wachbtl/StMK (Basaltgrau) lautet: 8405-12-334-xxxx, hier kann ja dann mal ein Protter seinen Beitrag leisten und diese Annahme bestätigen.

Somit, denke ich, ist meine Behauptung gestützt und die von miguhamburg widerlegt.

Ich bleibe also bei meiner These, das hier unnötig Kosten und Verwaltungsaufwände betrieben werden.

Und für den unfeinen Ton des Herrn miguhamburg wäre mal ein "´tschuldigung" angemessen.

Ich wünsche einen Atomfreien Tag.

TL-Leser
Titel: Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
Beitrag von: DesKaisersneueKleider am 05. August 2018, 16:54:56
Jetzt wird es langsam spannend bis zum 01.01.2019 ist es nicht mehr solange. Wer einmal sehen möchte was RAL 7012 Basaltgrau ist, kann dies hier tun.

https://www.schlueter-uniformen.de/produkt/heer/uniform-heer/

Die Farbabweichung zum dienstlich gelieferten DA ist doch schon erheblich, dennoch ist der DA nach der Weisung korrekt und müsste ab dem 01.01.2019 von jedem Angehörigen des Heeres eigentlich so getragen werden.

Hier der Auszug aus BWBekleidung:
 "Uniformjacke Heer

Detailverbesserungen der Jacken:
- neue Schulterklappenlösung
- verbesserte Passform, z.B. durch Wiener Naht hinten
- verschließbare Handy - Innentasche unten
- ab jetzt in handelsüblichen Konfektionsgrößen erhältlich

Innovatives neues Material:
- Granité, moderneres, leichtes Gewebe, angenehm zu Tragen
- mehr Bequemlichkeit durch 2%Elasthan
- Fleck- und wasserabweisende Flour-Carbon Ausrüstung
- pflegeleicht und langlebig
- rasche Knittererholung

Material: 54% Polyester, 44% Wolle, 2% Elasthan
Farbe: grau"

Ich bin gespannt, von Einheitlichkeit bei Antreten kann auch in Zukunft keine Rede sein.
Titel: Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
Beitrag von: F_K am 05. August 2018, 17:09:13
Naja, ich habe meinen DA noch aus einem anderen Jahrtausend (dienstlich geliefert) ... mit allen Folgen für die Farbe.

Aha Effekt bei Abgabe der Bekleidung nach Einsatz: (ich habe ALLES mitgenommen, was ich als Delta für den Einsatz bekommen hatte):

"Wie, sie haben den Berghaus nicht mit? Dann brechen wir jetzt die Abgabe ab! - und einen Springerhelm haben sie auch noch?"

Nach Rücksprache mit dem Leiter durfte ich dann doch abgeben. Berghaus ist jetzt wohl ein Mangelartikel, wird aber nicht nachbeschafft!
(Wird nur noch für Einsatz ausgegeben ...)

Ausgabe neuer Kampfschuh, genau ein (!) Paar, nur nach Aufforderung, bis vielleicht 2019 ...

(Nein, keine Klage von meiner Seite, ich habe genug Ausrüstung / Stiefel - es geht mir nur um die Feststellung der Lage).

Soviel zur zügigen Umsetzung des  neuen Kampfschuhkonzeptes.
Titel: Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
Beitrag von: Pericranium am 05. August 2018, 17:12:02
Jesus Maria, wer gibt denn bitte 600€ für einen Dienstanzug aus?  :o
Titel: Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
Beitrag von: OMLT am 06. August 2018, 10:28:42
Jesus Maria, wer gibt denn bitte 600€ für einen Dienstanzug aus?  :o

"Deutschland dienen mit Stil" kostet eben  ;D ;D ;D
Titel: Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
Beitrag von: Rollo83 am 06. August 2018, 11:13:55
Stabsoffiziere, die werden doch so hoch besoldet da jucken keine 600€.
Titel: Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
Beitrag von: F_K am 06. August 2018, 11:23:46
@ Rollo:

So ein armer StOffz d. R. als RDL muss von 28 Euro pro Tag noch Essen zahlen - da wird es schon mit der Kaltschale knapp -  deshalb habe ich meine Pferdedecke aus grauer Vorzeit, von Fw auf Fhr umgebaut, ...

Daher passt die Farbe nun nicht mehr - bekomme ich nun von BWB eine Aufforderung zum Tausch?
Titel: Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
Beitrag von: Eisensoldat am 06. August 2018, 12:17:08
Als RDL musst Du auf das für Dich zuständige Ausstattungssoll gucken, wenn da DA drauf ist, dann kriegst Du den fiskalisch. Du bist ja da auch als Offizier kein Selbsteinkleider.
Da kannst Du dir also das "richtige" Grau ertauschen.
mkg
Eisensoldat
Titel: Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
Beitrag von: F_K am 06. August 2018, 12:21:55
@ Eisensoldat:

Die Weisungslage ist schon klar - aber hat die BWB ausreichend DA in neuem Grau?

Ist ja nicht nur meine Jacke, sondern vermutlich so 50.000 Jacken ... inklusive des Umnähaufwandes ....
Titel: Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
Beitrag von: Rollo83 am 06. August 2018, 12:37:31
Ich kenn mich mit dem ganzen "Bekleidungsmanagement" echt überhaupt nicht aus.
Muss ich echt zugeben das bei mir dort erhebliche Wissenslücken bestehen.
Ich habe einen DA und das ist der DA den ich zu meinem Dienstantritt bekommen habe.
Titel: Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
Beitrag von: Eisensoldat am 06. August 2018, 12:44:20
Der hat wahrscheinlich das richtige grau. Die falsche Farbe hatten vor allem die Selbstbeschaften, die schon fast so ein Cremeweiß waren.
-E-
Titel: Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
Beitrag von: Ralf am 06. August 2018, 12:44:47
Zitat
den ich zu meinem Dienstantritt bekommen habe.
Als Offz bist du doch Selbsteinkleider und musst deine Jacke abgeben.
Titel: Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
Beitrag von: Andi am 06. August 2018, 13:13:22
Jetzt wird es langsam spannend bis zum 01.01.2019 ist es nicht mehr solange. Wer einmal sehen möchte was RAL 7012 Basaltgrau ist, kann dies hier tun.

https://www.schlueter-uniformen.de/produkt/heer/uniform-heer/

Da schaue ich ehrlich gesagt lieber in eine RAL-Übersicht.

Die Farbabweichung zum dienstlich gelieferten DA ist doch schon erheblich,

Eine Farbabweichung würde es höchstens geben, wenn die verlinkte Firma sich nicht an die Vorgaben hält. Die Vorgaben ergeben sich auch nicht aus der Weisung des Inspekteur Heer, sondern aus der TL 8405-0129 "Jacke, hellgrau und blaugrau" in Verbindung mit der TL 8305-0185 "Leichtes Anzugtuch (Serge)".
Für die Heerestuchjacke sind darin folgende CIELab-Farbwerte als Vorgaben gemacht:
Bw-Farb-Bezeichnung              L*               a*               b*
Hellgrau                                43,9            -0,3             -2,0

Die zulässigen Toleranzen betragen jeweils:
-1,0 ≤ ΔL* ≤ +0,5
-0,2 ≤ Δa* ≤ +0,2
-0,2 ≤ Δb* ≤ +0,2

Das mag RAL 7012 Basaltgrau entsprechen, ist aber irrelevant, da die TL hier verlässlich den Willen des Dienstherren ausdrückt.

dennoch ist der DA nach der Weisung korrekt und müsste ab dem 01.01.2019 von jedem Angehörigen des Heeres eigentlich so getragen werden.

Nein, das gezeigte Modell entspricht nicht der TL, da der Schnitt am Rücken nicht den Vorgaben entspricht. Auch die "neue Schulterklappenlösung" ist TL-widrig.

Gruß Andi
Titel: Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
Beitrag von: Rollo83 am 06. August 2018, 13:27:02
@ Ralf

Ich kann dir nur den Ist Zustand sagen und bei mir im Schrank hängt der Dienstanzug den ich zu meinem Dienstantritt bekommen habe und ja ich bin Selbsteinkleider.
Titel: Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
Beitrag von: Andi am 06. August 2018, 13:34:27
Zitat
den ich zu meinem Dienstantritt bekommen habe.
Als Offz bist du doch Selbsteinkleider und musst deine Jacke abgeben.

Man kann sie ja auch übernehmen.
Titel: Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
Beitrag von: DeltaEcho am 06. August 2018, 13:44:59
Hast du eine Quelle für deine Aussage Andi? Also für "die Vorgaben ergeben sich nicht aus der Weisung des Inspekteur Heer..."

Die Kombination die du hier aufzählst "mag Balsatgrau entsprechen", nach meinem Verständnis muss es das auch, schließlich ist RAL 7012 befohlen worden.

Aber ich werde auch mal den Schneider meines Vertraues fragen.

Wer diesen Thread von Anfang an gelsen hat, es ist nicht das erste Mal, dass hier über die RAL diskutiert wird.
Titel: Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
Beitrag von: Andi am 06. August 2018, 14:29:21
Ja, die Quellen habe ich sogar benannt.  :)
Titel: Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
Beitrag von: Rollo83 am 06. August 2018, 16:26:53
Korrekt, Andi hat es gesagt, man kann den Dienstanzug übernehmen.

Natürlich nicht kostenlos, hier werden verminderte Beiträge von dem Bekleidungszuschuss ( wie auch immer man das in der militärischen Sprache nennt) abgezogen.