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Zusammenfassung

Autor: ulli76
« am: 22. September 2017, 16:42:20 »

So isses. Man ist damit grundsätzlich untauglich. Es ist aber als Ausnahmegenehmigung dass ein Angehöriger der Wehrverwaltung damit als Soldat in den Einsatz geht.
Autor: F_K
« am: 22. September 2017, 14:52:07 »

Nur zur Doku:

Gelenkprothesen ergeben eine Gesundheitsziffer 59 VI -> Untauglich.

(wie Ralf schreibt, kann ein Soldat mit entsprechender, dringend benötigter Ausbildung AUSNAHMWEISE nach Ausnahmegenehmigung bei entsprechendem Dienstposten in den Einsatz gehen - eine "Neueinstellung" (die wäre bei einem Zivilisten notwendig) wird so nicht erfolgen).
Autor: Gast/22092017
« am: 22. September 2017, 14:27:12 »

Allen Beteiligten vielen Dank für die Infos!

Schönes Wochenende!
Autor: F_K
« am: 22. September 2017, 13:21:53 »

@ Gast:

Eben. 

Zivilisten (auch Zivilbeschäftigte der BW) werden in aller Regel als SOLDATEN (Reservisten während einer Reservedienstleistung) in den Auslandseinsatz geführt.

Dazu müssen die "Zivilisten" gemustert werden - ich gehe da auch von "Untauglichkeit" aus - daher ist es nicht möglich, die ASA oder den Einsatz zu absolvieren.
Autor: Gast/22092017
« am: 22. September 2017, 12:54:42 »

Hallo KlausP,
nein ich bin Zivilbeschäftigter bei der Bundeswehr.
Autor: KlausP
« am: 22. September 2017, 12:45:05 »

Sind Sie Soldat? Falls nicht dürfte es meiner Meinung nach schon an der Wehrdienstfähigkeit scheitern.
Autor: Ralf
« am: 22. September 2017, 11:43:15 »

Es gibt solche und solche Einsätze. Und es gibt solche und solche Verwendungen im Einsatz.
Man kann auch mit einem Herzschrittmacher in den Einsatz. Aber halt nicht "einfach so".
Ausnahmegenehmigungen für die jeweilige Situation hin erteilt immer der entscheidende TrArzt.
Autor: Gast/22092017
« am: 22. September 2017, 11:37:03 »

Guten Tag,
kann man trotz eines künstlichen Kniegelenks in den Auslandseinsatz gehen? Oder ist man dann nicht tauglich?

Schon jetzt vielen Dank!
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