Autor: ulli76
« am: 22. September 2017, 16:42:20 »So isses. Man ist damit grundsätzlich untauglich. Es ist aber als Ausnahmegenehmigung dass ein Angehöriger der Wehrverwaltung damit als Soldat in den Einsatz geht.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen