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Fragen und Antworten => Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung => Thema gestartet von: Gast/22092017 am 22. September 2017, 11:37:03
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Guten Tag,
kann man trotz eines künstlichen Kniegelenks in den Auslandseinsatz gehen? Oder ist man dann nicht tauglich?
Schon jetzt vielen Dank!
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Es gibt solche und solche Einsätze. Und es gibt solche und solche Verwendungen im Einsatz.
Man kann auch mit einem Herzschrittmacher in den Einsatz. Aber halt nicht "einfach so".
Ausnahmegenehmigungen für die jeweilige Situation hin erteilt immer der entscheidende TrArzt.
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Sind Sie Soldat? Falls nicht dürfte es meiner Meinung nach schon an der Wehrdienstfähigkeit scheitern.
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Hallo KlausP,
nein ich bin Zivilbeschäftigter bei der Bundeswehr.
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@ Gast:
Eben.
Zivilisten (auch Zivilbeschäftigte der BW) werden in aller Regel als SOLDATEN (Reservisten während einer Reservedienstleistung) in den Auslandseinsatz geführt.
Dazu müssen die "Zivilisten" gemustert werden - ich gehe da auch von "Untauglichkeit" aus - daher ist es nicht möglich, die ASA oder den Einsatz zu absolvieren.
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Allen Beteiligten vielen Dank für die Infos!
Schönes Wochenende!
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Nur zur Doku:
Gelenkprothesen ergeben eine Gesundheitsziffer 59 VI -> Untauglich.
(wie Ralf schreibt, kann ein Soldat mit entsprechender, dringend benötigter Ausbildung AUSNAHMWEISE nach Ausnahmegenehmigung bei entsprechendem Dienstposten in den Einsatz gehen - eine "Neueinstellung" (die wäre bei einem Zivilisten notwendig) wird so nicht erfolgen).
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So isses. Man ist damit grundsätzlich untauglich. Es ist aber als Ausnahmegenehmigung dass ein Angehöriger der Wehrverwaltung damit als Soldat in den Einsatz geht.