Autor: HG z.S.
« am: 13. Juni 2013, 14:00:41 »Nennen wir das Ding doch einfach Schirmmütze...
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
mit KapitänsmützeDas halte ich aber für ein Gerücht, da werden sich die Herrn Offiziere aber bedanken, wenn ein Mannschafter mit einem Keksrand an der Schirmmütze (so nennt sich das Ding nämlich) rumläuft.
Zitat@F_K: Ich finde keine Stelle, in der steht, dass das Tragen von Schiffchen befohlen werden muss. Die Aussage, dass es untersagt werden kann (z.B. zwecks Einheitlichkeit), ist davon unberührt.
Ich verstehe das Statement nicht.
Wenn ein MUT in einer Heereseinheit Dienst verrichtet - und dann im Dienstplan steht "FA Grundform" - dann trägt er Feldmütze.
... so einfach ist die Welt.
Der den Vorschriften unterliegende Personenkreis hat Zugang zu den aktuellsten Ausgaben.Das ist nur halb richtig, denn für Reservisten mit UTE (oder während einer DVag) gilt die ZDv 37/10 auch, trotzdem wüsste ich nicht, wo ich (internen) Zugriff darauf bekäme.@ HG z. See: Laut wikipedia dürftest Du die ZDV 37/10 unter http://www.dmb-lv-westfalen.de/z1.pdf finden.Wie ich schrieb: "[Ich] weiß bei denen, die im Netz rumgeistern, immer nicht, ob sie wirklich aktuell sind..."
Das gilt auch bei Links aus der Wikipedia. Stand 2008 klingt für mich zumindest nicht aktuell. Ist sie es denn? Außer klugen Sprüchen kam bis dato zumindest noch keine konkrete Antwort auf meine Frage... mit Ausnahme von Tango, der die betreffende Stelle spontan zitierte - danke dafür!
@F_K: Ich finde keine Stelle, in der steht, dass das Tragen von Schiffchen befohlen werden muss. Die Aussage, dass es untersagt werden kann (z.B. zwecks Einheitlichkeit), ist davon unberührt.
@F_K: Ich finde keine Stelle, in der steht, dass das Tragen von Schiffchen befohlen werden muss. Die Aussage, dass es untersagt werden kann (z.B. zwecks Einheitlichkeit), ist davon unberührt.
Der den Vorschriften unterliegende Personenkreis hat Zugang zu den aktuellsten Ausgaben.Das ist nur halb richtig, denn für Reservisten mit UTE (oder während einer DVag) gilt die ZDv 37/10 auch, trotzdem wüsste ich nicht, wo ich (internen) Zugriff darauf bekäme.
@ HG z. See: Laut wikipedia dürftest Du die ZDV 37/10 unter http://www.dmb-lv-westfalen.de/z1.pdf finden.Wie ich schrieb: "[Ich] weiß bei denen, die im Netz rumgeistern, immer nicht, ob sie wirklich aktuell sind..."
@ Tango:
... dann lies mal Dienstpläne - in denen die ich KENNE, steht z. B. bei "Anzug - Feldanzug, Grundform, ggf. mit Barett"
Nicht ohne Grund sind auch eigentlich "banale" Dienstvorschriften VS-nfD.Nicht alle Vorschriften sind VS. Und die Anzugordnung bestimmt nicht.
Der den Vorschriften unterliegende Personenkreis hat Zugang zu den aktuellsten Ausgaben. Wer nicht dazu gehört, braucht auch keine. Nicht ohne Grund sind auch eigentlich "banale" Dienstvorschriften VS-nfD.
Lies die Vorschrift - die Ziffern zu Ergänzungen / Abwandlungen haben sich seit Jahren nicht geändert.Ich zitiere mich dazu gerne nochmal selber:
Ich habe keine hier und weiß bei denen, die im Netz rumgeistern, immer nicht, ob sie wirklich aktuell sind...Kurz: Ich wäre Dir dankbar, wenn Du die entsprechenden Punkte der ZDv 37/10 für mich zitieren könntest, damit ich sie lesen kann. Wenn Du stattdessen einen Link auf eine ausreichend aktuelle ZDv 37/10 hast, wäre das auch eine alternative.
... und ich neige dazu, zu behaupten, dass Schiffchen und Gefechtshelm dann doch nicht dasselbe ist...