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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Dias am 26. Februar 2018, 10:58:37

Titel: Kann man UKV ablehnen?
Beitrag von: Dias am 26. Februar 2018, 10:58:37
Hallo zukünftige Kameraden,

kurz zu meiner Person:
33 Jahre
Verheiratet
2 Kinder
Wohnung/Haus anerkannt

ich werde zum 02.07.2018 meinen Dienst zum SAZ12 antreten, mir wurde per Schreiben zugesagt, dass meine Wohnung(Haus) umzugskostenrechtlich berücksichtig werden kann.

Meine Stammeinheit ist ca. 70 km von meinem Wohnort entfernt, ich würde gerne jeden Tag Heim fahren. Kann ich die UKV noch ablehnen und wenn ja, wie muss ich das machen?

Vielen Dank
Titel: Antw:Kann man UKV ablehnen?
Beitrag von: KlausP am 26. Februar 2018, 11:00:12
Was steht denn wörtlich im Bezug zur UKV in dem Schreiben?
Titel: Antw:Kann man UKV ablehnen?
Beitrag von: KlausP am 26. Februar 2018, 11:05:07
Noch vergessen: Was ist das für ein Schreiben?
Titel: Antw:Kann man UKV ablehnen?
Beitrag von: Dias am 26. Februar 2018, 11:15:58
Wortwörtlich steht drin:
"
Bestätigung und Berücksichtigung einer Wohnung i.S. des Paragraphen 10 Abs. 3 Bundesumzugskostengesetz aus Anlass der Wiedereinstellung "
"Im Fall einer Einstellung/Wiedereinstellung in die Bundeswehr kommt es auf die Lage der Wohnungum Dienstort nicht an.
Die o.a. Wohnung kann anlässlich der Einstellung/Wiedereinstellung in die Bundeswehr umzugskostenrechtlich berücksichtigt werden."
Titel: Antw:Kann man UKV ablehnen?
Beitrag von: Ralf am 26. Februar 2018, 11:20:23
Wichtig ist, ob mit der Einstellungsaufforderung die UKV zugesagt/ nicht zugesagt wird. Sollte das "nicht zugesagt" stehen, ist alles gut.
Titel: Antw:Kann man UKV ablehnen?
Beitrag von: Dias am 26. Februar 2018, 11:28:41
Wichtig ist, ob mit der Einstellungsaufforderung die UKV zugesagt/ nicht zugesagt wird. Sollte das "nicht zugesagt" stehen, ist alles gut.

Dieses Schreiben, aus welchem ich oben zitiert habe, war mit der Einstellungszusage gekommen.
Wo würde denn stehen, dass es nicht zugesagt wird? Habe selbst nichts gefunden.

Danke für eure Antworten
Titel: Antw:Kann man UKV ablehnen?
Beitrag von: KlausP am 26. Februar 2018, 11:31:49
Diese Einstellungszusage ist doch noch gar nicht die "Aufforderung zum Dienstantritt". Und genau die meint Ralf. Da steht dann drin, dass "Ihnen als Verheiratetem die Umzugskostenvergütung aus Anlaß der Einstellung nicht zugesagt" wird.
Titel: Antw:Kann man UKV ablehnen?
Beitrag von: Dias am 26. Februar 2018, 11:37:41
Diese Einstellungszusage ist doch noch gar nicht die "Aufforderung zum Dienstantritt". Und genau die meint Ralf. Da steht dann drin, dass "Ihnen als Verheiratetem die Umzugskostenvergütung aus Anlaß der Einstellung nicht zugesagt" wird.

Hallo KlausP,

das Schreiben lag meiner Aufforderung zum Dienstantritt bei. Vielleicht habe ich es überlesen, ich schaue nochmal. Bin aber ziemlich sicher, dass UKV-technisch nur dieses Blatt dabei war.
Titel: Antw:Kann man UKV ablehnen?
Beitrag von: KlausP am 26. Februar 2018, 11:41:32
Das ist ja auch kein gesondertes Blatt, das steht in der Aufforderung.
Titel: Antw:Kann man UKV ablehnen?
Beitrag von: Dias am 26. Februar 2018, 11:50:13
Das ist ja auch kein gesondertes Blatt, das steht in der Aufforderung.

Vielen Dank KlausP,

habe es nun gefunden, "die UKV wird zunächst nicht zugesagt".

Das heißt also, ich kann auf Antrag TG bekommen, dies müsste dann der Rechnungsführer entscheiden, da 70 km entfernt? Ist das richtig?
Titel: Antw:Kann man UKV ablehnen?
Beitrag von: KlausP am 26. Februar 2018, 11:56:12
Sag ich doch.  :)

TG wird monatlich immer im Nachinein beantragt. Der ReFü bearbeitet den Antrag und reicht ihn zur Entscheidung weiter.

Sie müssen später bei jeder Versetzung oder Kommandierung darauf achten, dass die UKV weiterhin nicht zugesagt wird.
Titel: Antw:Kann man UKV ablehnen?
Beitrag von: Dias am 26. Februar 2018, 11:57:55
Super, ich danke euch. Habt mir sehr geholfen.  :)
Titel: Antw:Kann man UKV ablehnen?
Beitrag von: Tasty am 26. Februar 2018, 17:59:10
Das heißt also, ich kann auf Antrag TG bekommen, dies müsste dann der Rechnungsführer entscheiden, da 70 km entfernt? Ist das richtig?

Wenn Deine Wohnung anerkannt und berücksichtigungsfähig ist und die UKV nicht zugesagt wurde, bekommst Du auf Antrag TG, ja.
Der ReFü hat da aber nichts zu entscheiden sondern Deinen Antrag nur zu bearbeiten.