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Zusammenfassung

Autor: ulli76
« am: 20. März 2021, 17:46:44 »

Die Ziffer kann nicht raus, weil die Vorschrift das nicht hergibt.
Autor: Barko
« am: 20. März 2021, 17:08:49 »

Also,

Wo fange hier an.....Ich war in der situation auch mal einen anfall gehabt zuhaben, einmalig. deswegen auch keine medikamente. das einzige was ich bekommen habe war ein inoffzielles fahrverbot über ein halbes jahr.

Ich habe mich wieder beworben und auch den anfall gemeldet. ich bekamm eine sperrziffer reingedrückt (das heißt, dass ich für einige verwendungsreihen gesperrt bin). jedoch bekam ich auch eine überweisung zum facharzt der mich dann nochmal untersucht hat. dieser sagte nach den untersuchen:" ich darf ich ihnen das genaue ergebniss nicht mitteilen, aber sie haben keinen höheres risiko einen anfall zubekommen als ich"

Auf grund des ergebnisses, bin jetzt bei der bundeswehr. Leider immer noch mit sperrziffer, weil es halt schwer einen arzt zu finden der mir diese ziffer rausnimmt. (warum und wieso, da möchte ich nichts sagen sonst rege ich mich nur wieder auf)

Zusammendfassend kann ich ihnen nur stark raten:

  • bewerben sie sich (sie haben nix zu verlieren)
  • seien sie ehrlich, weil in einen neuen job mit ner lüge starten...ähmmmm suboptimal
  • seien sich vorher im klaren darüber was sich machen wollen (Verwendung etc.)
  • bereiten sie sich gut vor (alle nötigen dokumente dabei haben was ihre krankheit angeht, aber auch auf den test ansich)

viel glück
Autor: carru
« am: 24. Februar 2021, 15:28:13 »

Es ist eine IVer Gradiation, keine VIer

Völlig unerheblich ob IV, V oder VI Gradation. Schauen sie in die A1-831/0-4000 Dienstvorschrift zur Wehrmedizinischen Begutachtung. Dort finden Sie unter Verwendungsausschlüsse das jede IV, V oder VI Gradation beim Offizier einen Ausschluss für alle Verwendungsbereiche bedeutet. Und da Sie keine besonderen fachlichen Qualifikationen mitbringen wird auch keine Ausnahmeregelung gemacht. Es steht Ihnen jedoch trotzdem frei sich zu bewerben und sich selbst davon zu überzeugen.
Autor: haengiboom
« am: 24. Februar 2021, 00:31:58 »

Mit einer VIer Gradation wird das grundsätzlich nichts mit einer Einstellung.
Es gibt ja auch keinen Grund für eine Ausnahmegenehmigung.
Es ist eine IVer Gradiation, keine VIer
Autor: haengiboom
« am: 24. Februar 2021, 00:30:45 »

Und das alles wegen einer beschi***nen Krankheit, welche Jahre her ist, wo auf dem Ärztlichen Befund komplett ausgeheilt steht. :/
Autor: F_K
« am: 23. Februar 2021, 20:57:49 »

Liebe Ulli,

Bitte auf die 90 % meiner Aussage schauen (mit Fokus auf Zielgruppe Abiturient) und nicht auf Details ...
Autor: ulli76
« am: 23. Februar 2021, 20:54:59 »

Als Notarzt würde das auch nichts werden. Vielleicht als DER Traumatherapeut oder so.
Autor: F_K
« am: 23. Februar 2021, 20:41:16 »

Sachlich:

Diese Qualifikation (ein Abitur) bringen fast alle 10.000te Bewrber OA mit - und die meisten sind gesund.

Fachlich herausragend ist gemeint als approbierter Notarzt, studierter IT Nerd oder ähnliches ...
Autor: haengiboom
« am: 23. Februar 2021, 20:33:12 »

Nein, das heißt, dass Sie mit dieser medizinischen Vorgeschichte überhaupt keine Chance haben, die medizinischen Untersuchungen für Luftfahrzeugführer zu überstehen! Sie werden kein Pilot bei der Bundeswehr!
das war ja auch nie mein Plan, ich komme mit einem Abitur von einem Gymnasium, habe gute Noten (2,0 durchschnitt) und habe eine sehr gute Teamfähigkeit und ein gutes Verantwortungsbewusstsein.
Ich wollte Führungskraft der Panzergrenadiere werden.
Autor: KlausP
« am: 23. Februar 2021, 20:08:14 »

Das heißt, ich müsste bei den Eignungstests in Köln sehr gut abschneiden, sodass ein etwaiges Interesse an meiner Person ist, oder wie muss ich das jetzt verstehen?

Was, bitte, haben Sie der Bundeswehr fachlich Herausragendes zu bieten, dass die für Sie eine Ausnahmeentscheidung herbeiführen sollte? Welche Abschlüsse bringen Sie mit, die die Bw dringend benötigt?
Autor: Ralf
« am: 23. Februar 2021, 20:00:55 »

Mit einer VIer Gradation wird das grundsätzlich nichts mit einer Einstellung.
Es gibt ja auch keinen Grund für eine Ausnahmegenehmigung.
Autor: Tommie
« am: 23. Februar 2021, 19:53:21 »

Nein, das heißt, dass Sie mit dieser medizinischen Vorgeschichte überhaupt keine Chance haben, die medizinischen Untersuchungen für Luftfahrzeugführer zu überstehen! Sie werden kein Pilot bei der Bundeswehr!
Autor: haengiboom
« am: 23. Februar 2021, 19:48:57 »

Das heißt, ich müsste bei den Eignungstests in Köln sehr gut abschneiden, sodass ein etwaiges Interesse an meiner Person ist, oder wie muss ich das jetzt verstehen?
Autor: Ralf
« am: 23. Februar 2021, 17:45:17 »

Danke, da hat das Fehlen eines Buchstabens zu einem Missverständnis geführt.
Autor: Eisensoldat
« am: 23. Februar 2021, 16:20:26 »

ich glaube nicht dass es mit ausgeheilter Epilepsie (mit Absencen) Chancen gibt , Luftfahrzeugfuherer zu werden
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