Autor: miguhamburg1
« am: 03. September 2018, 19:44:42 »So, um jetzt mal die Übersicht zu behalten:
Die Personalführung der Bundeswehr arbeitet seit geraumer Zeit nur mit den von @ Ralf und @ LwPersFw aufgeführten Bezeichnungen, wie Ltr Bw, Kdr/stvKdr SK, EinhFhr SK, KpFw SK etc. Diese Begriffe werden in allen personalrelevanten Unterlagen, PersOrg, SollOrg etc. verwendet.
Davon unabhängig werden im in- und externen Sprachgebrauch weiterhin die bekannten Dienstpostenbezeichnungen wie Stabsabteilungsleiter, Regimentskommandeur, Kompaniechef, Kompaniefeldwebel etc. genutzt, unter anderem im in- wie externen Schriftverkehr.
Da diese Dienststellungsbezeichnungen personengebunden sind, muss es folglich für Vertreter im Amt eine einwandfreie Unterscheidung geben. Und die ist dann je nach Nomenklatur der "Regimentsführer" oder Staffelführer - und die werden vom Kommandeur für längere Abwesenheiten des Dienstposteninhabers festgelegt und befohlen - unter anderem auch um den zeitweisen Übergang der Disziplinarverantwortung eindeutig zu regeln. Diese Vertreter können die stv Kdre oder KEO sein, müssen es aber nicht. So kann zum Beispiel ein Btl auch vom S 3 StOffz bei längerer Abwesenheit des Kdr geführt werden, weil der stv Kdr vakant ist. Oder der ZgFhr 1 einer Kompanie wird als Kompanieführer vertreten, weil er deutlich erfahrener und dienstgradälter ist, als der Oberleutnant KEO.
Die Personalführung der Bundeswehr arbeitet seit geraumer Zeit nur mit den von @ Ralf und @ LwPersFw aufgeführten Bezeichnungen, wie Ltr Bw, Kdr/stvKdr SK, EinhFhr SK, KpFw SK etc. Diese Begriffe werden in allen personalrelevanten Unterlagen, PersOrg, SollOrg etc. verwendet.
Davon unabhängig werden im in- und externen Sprachgebrauch weiterhin die bekannten Dienstpostenbezeichnungen wie Stabsabteilungsleiter, Regimentskommandeur, Kompaniechef, Kompaniefeldwebel etc. genutzt, unter anderem im in- wie externen Schriftverkehr.
Da diese Dienststellungsbezeichnungen personengebunden sind, muss es folglich für Vertreter im Amt eine einwandfreie Unterscheidung geben. Und die ist dann je nach Nomenklatur der "Regimentsführer" oder Staffelführer - und die werden vom Kommandeur für längere Abwesenheiten des Dienstposteninhabers festgelegt und befohlen - unter anderem auch um den zeitweisen Übergang der Disziplinarverantwortung eindeutig zu regeln. Diese Vertreter können die stv Kdre oder KEO sein, müssen es aber nicht. So kann zum Beispiel ein Btl auch vom S 3 StOffz bei längerer Abwesenheit des Kdr geführt werden, weil der stv Kdr vakant ist. Oder der ZgFhr 1 einer Kompanie wird als Kompanieführer vertreten, weil er deutlich erfahrener und dienstgradälter ist, als der Oberleutnant KEO.