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Autor: SGBunny
« am: 25. Januar 2018, 14:07:47 »

https://www.bundeswehrkarriere.de/karriere/feldwebel-truppendienst/86838

Da dann "Einkommen" als erster grober Anhalt.

Oder https://www.bundeswehrkarriere.de/faq , dort dann "Rund um den Bund->Wie viel verdiene ich?" mit einem Link auf die aktuelle Besoldungstabelle.
Autor: KlausP
« am: 25. Januar 2018, 13:14:48 »

Eigentlich beantwortet sich das von selbst, weil Soldaten nun mal keine Beamten sind. Folglich sind Ubteroffizier-, Feldwebel- und Offizieranwärter auch keine Beamtenanwärter.
Autor: dunstig
« am: 25. Januar 2018, 10:27:44 »

Die Bundeswehr besoldet ab Tag 1 gemäß dem entsprechenden Dienstgrad. Steigt man im untersten Dienstgrad ein, so ist dies A3 mit der Erfahrungsstufe 1.
Autor: FabianS
« am: 25. Januar 2018, 10:24:23 »

Hallo zukünftige Kameraden,

ich bin nach meiner Musterung letztes Jahr zum Feldwebelanwärter zugelassen worden.

Ich bekomme allerdings durch das Internet nicht raus, ob ich nun ein "Ausbildungsgehalt" bekomme oder doch nach der Beamtenbesoldung in den verschiedenen aufsteigenden  Stufen besoldet werde.
Ich freue mich, wenn mir einer von euch eine Hilfestellung geben kann.

Ich bedanke mich im Voraus und wünsche einen schönen Tag.
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