Autor: Al Terego
« am: 23. Mai 2020, 09:44:10 »... Ich bin damals davon ausgegangen das wenn ich diese nicht nutze ich nix bezahle so naiv wie ich war bzw das der Spieß mich ja befreit haben muss weil ich jeden Tag nach Hause darf ... ;(
Jeder Soldat, der keine Ausgangsbeschränkung oder ähnliches hat darf nach Dienst nach Hause. Mit der Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft hat dies nichts zu tun.
Wichtig ist für Dich der Zeitpunkt ab dem Du die Befreiung erhalten hast. Alles davor ist erledigt.