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Fragen und Antworten => Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung => Thema gestartet von: RudelWusel am 07. Januar 2017, 18:37:43

Titel: Schwerer Krankheitsfall im Ausland, mögliche Rückholung?
Beitrag von: RudelWusel am 07. Januar 2017, 18:37:43
Moin,

Meine Freundin, SanOA, befindet sich derzeit für ihr PJ in Tansania. Nun hat sie sich dort über die Feiertage mit (v.a.) Malaria Tropica angesteckt. Im dortigen KH ist sie zwar medikamentös mit Artemisin und Cotrimoxazol versorgt worden, hatte aber nur kurz besserung gezeigt.
Sie hat eine Reisekrankenversicherung, die zwar die Behandlung vor Ort zahlt, allerdings wünscht der Ärztliche Berater der Versicherung die Rückreise mit Behandlung in DE. Eine Rückholung würde nicht übernommen werden, privat zahlen würde sich auf mehr als 40.000 Euro belaufen. Die reguläre Rückreise ist für den 14.01. geplant, allerdings stellt sich die Frage, ob das der Gesundheitszustand zulässt. Aktuell wird sie in ein besseres Krankenhaus nach Kenia verlegt.

Jetzt die Frage:

Besteht die Möglichkeit, dass die BW eine solche Rückholung organisiert, durchführt und/oder zumindest bezahlt?

Selbstverständlich werde ich am Montag im SanZentrum anrufen, möchte bloß schon vorher eventuelle Infos sammeln.

Vielen Dank,

Rudel
Titel: Antw:Schwerer Krankheitsfall im Ausland, mögliche Rückholung?
Beitrag von: ulli76 am 07. Januar 2017, 19:24:45
Nein, die Bundeswehr wird das weder organisieren noch bezahlen. Ein guter SanBereich kann aber durchaus anderweitig Hilfe leisten.
ADAC plus Mitglied oder so ist sie nicht? Und nochmal genau in die Versicherungsunterlagen schauen wegen Rückholung.

Die Bundeswehr kann nur in Ländern unterstützen in denen sie selber vor Ort ist -aber auch das ist begrenzt, wenn z.B. kein eigener Transportraum zur Verfügung steht. Ansonsten erst ab der Landesgrenze. Manchmal kann man mit verbündeten Nationen was deichseln was innereuropäischen Landtransport angeht. Lufttransport ist so gut wie unmöglich.

Im Zweifel wird sie in den sauren Apfel beissen müssen und den Transport selber zahlen müssen. Als SanOA wird sie das in absehbarer Zeit wieder abbezahlt bekommen. Vielleicht besser als in einem afrikanischen Krankenhaus zu liegen.
Titel: Antw:Schwerer Krankheitsfall im Ausland, mögliche Rückholung?
Beitrag von: justice005 am 07. Januar 2017, 20:42:40
Was hat die Freundin denn für einen Status? Ist sie dienstlich dort, also im Auftrag der Bundeswehr? Ist sie dorthin kommandiert? Sie ist doch sicher nicht privat dort unten?

Titel: Antw:Schwerer Krankheitsfall im Ausland, mögliche Rückholung?
Beitrag von: RudelWusel am 07. Januar 2017, 20:58:53
Hallo, Danke schonmal.

Die ADAC plus Mitgliedschaft habe ich tatsächlich vergessen, danke für den Hinweis!

Jetzt warten wir mal die nächste Untersuchung vom Arzt morgen ab. Wenn alles glatt läuft, bleiben wir dabei, dass der regulär gebuchte Rückflug genutzt wird. Ich wollte mich nur schon im Vorfeld informieren, auf was wir achten müssen, sobald es ihr wirklich noch schlechter gehen sollte und es nicht mehr vertretbar wäre, sie die Woche noch warten zu lassen.


Wenn sie wieder im Lande ist, wird sie sehr wahrscheinlich stationär irgendwo aufgenommen. Muss das ein BwK sein, oder wäre ein ziviles mit entsprechender Fachabteilung auch möglich?

@justice005: ohne Kommandierung. Auch wenn das Studium über die Bundeswehr läuft.

Danke,

Rudel
Titel: Antw:Schwerer Krankheitsfall im Ausland, mögliche Rückholung?
Beitrag von: Andi8111 am 07. Januar 2017, 21:09:40
PJ fällt in die Beurlaubung, da gibt es keine Kommandierungen. Ich hoffe, Sie hat die Reise angezeigt...
Titel: Antw:Schwerer Krankheitsfall im Ausland, mögliche Rückholung?
Beitrag von: RudelWusel am 07. Januar 2017, 22:00:02
Hat sie, keine Sorge!

Jetzt mal abwarten, am Montag weiß ich mehr. Vielen Dank!
Titel: Antw:Schwerer Krankheitsfall im Ausland, mögliche Rückholung?
Beitrag von: ulli76 am 07. Januar 2017, 23:01:43
In welches Krankenhaus sie kommt fällt wieder in den Verantwortungsbereich des zuständigen SanBereichs. Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. So hat die Bundeswehr eine enge Kooperation zwischen BWK Hamburg und Bernhard-Nocht-Institut (das ist das Hamburger Tropeninstitut mit großer Expertise)- das bietet sich z.B. an, wenn das geographisch Sinn macht.

Bin ja schon ein bisschen raus aber zivile Krankenhausaufenthalte müssten immernoch genehmigungspflichtig sein. Die Kostenübernahme muss im Vorfeld geklärt werden.

Ebenso muss man sich über den Transport zwischen Flughafen und Krankenhaus Gedanken machen.

Bei all diesen Fragen kann aber der SanBereich helfen.

Dann sollte noch geklärt werden, ob sie aus Infektionsschutzsicht überhaupt fliegen kann- dabei kann ggf. die deutsche Botschaft oder der zuständige Arzt der Versicherung unterstützen. Gerade bei Tropenkrankheiten muss man da vorsichtig sein. Nicht dass sie am Ende am Flughafen festhängt.
Titel: Antw:Schwerer Krankheitsfall im Ausland, mögliche Rückholung?
Beitrag von: Papierberg am 08. Januar 2017, 09:10:49
Wegen all dieser Fragen könnte es sinnvoll sein, den LSO des Streitkräfteamtes zu kontaktieren, der für deutsche Soldaten im Ausland eine koordinierende Funktion einnimmt.
Titel: Antw:Schwerer Krankheitsfall im Ausland, mögliche Rückholung?
Beitrag von: ulli76 am 08. Januar 2017, 11:17:52
Das ist eine gute Idee. Wenn das nicht der SanBereich eh schon macht.
Ansonsten fällt mir noch der jeweilige Militärattache an den Botschaften ein. Die können auch unterstützen.

An dem Beispiel sieht man aber auch wie wichtig es ist, dass auf Auslandskrankenversicherung incl. Rückholoption geachtet wird. ich hab in meiner Dienstzeit ein paar Fälle gehabt, wo das echt schief gelaufen ist. Das geht schon beim Skiurlaub in Österreich oder der Schweiz los, wo der Soldat sich plötzlich mit gebrochenem Haxn in einer teuren Sportklinik wiederfindet und nicht nach Deutschland kommt, weil wir eben nicht mal so mit nem KrKw über die Grenze fahren und ihn abholen können.
ADAC plus Mitgliedschaft ist z.B. eine Möglichkeit. Die fliegen wirklich jeden internationalen Flughafen an. Ein Kamerad hat sich mal den Spass gemacht und wegen Kabul gefragt- ja auch der wird angeflogen.

Genauso habe ich aber auch schon erlebt, wie die Bundeswehr einiges in Amtshilfe möglich macht. Das hängt aber in der Regel an eigenen Transport- und Versorgungsmöglichkeiten.
Titel: Antw:Schwerer Krankheitsfall im Ausland, mögliche Rückholung?
Beitrag von: F_K am 08. Januar 2017, 11:39:09
Offtopicfrage:

Ich dachte, das PJ ist Teil der praktischen Ausbildung zum Arzt - sollte man nicht da hingehen, wo man maximal lernen kann - also ein hohes Niveau der Versorgung hat?
Titel: Antw:Schwerer Krankheitsfall im Ausland, mögliche Rückholung?
Beitrag von: Andi8111 am 08. Januar 2017, 11:56:17
Das ist dem Grunde nach richtig. Aber als zukünftiger Sanitätsoffizier zu lernen, wie man unter widrigsten Umständen arbeiten muss, ist ja auch nicht so verkehrt ;)
Titel: Antw:Schwerer Krankheitsfall im Ausland, mögliche Rückholung?
Beitrag von: F_K am 08. Januar 2017, 12:11:01
OK, dem Grunde nach verstanden.

Wobei ZSan ja selbst im Einsatz ein Versorgungsniveau wie "zu Hause" anbietet - lediglich nach einem Gefecht "anfangst" etwas anders.
(Das wäre dann z. B. in LA zu vermitteln - die Behandlung von Schussverletzungen).
Titel: Antw:Schwerer Krankheitsfall im Ausland, mögliche Rückholung?
Beitrag von: Ralf am 08. Januar 2017, 12:26:33
Das ist halt -wie öfters- ein zweischneidiges Schwert: muss ich das Risiko eingehen, dort ein PJ zu machen? Ist nichts anderes als die Anträge auf Teilnahme an den EK-Lehrgängen auf freiwilliger Basis. Auch das kann schief gehen.
U.U. verbaut man sich damit die komplette Zukunft.
Titel: Antw:Schwerer Krankheitsfall im Ausland, mögliche Rückholung?
Beitrag von: ulli76 am 08. Januar 2017, 14:04:46
Die Ableistung von Ausbildungsabschnitten im Ausland ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft- z.B. bisher kein Verzug im Studium, der Auslandsaufenthalt darf das Studium nicht verzögern, ein SLP in der Landes- oder dortigen Ausbildungssprache ist gefordert.

Ansonsten haben Auslandsaufenthalte durchaus positive Aspekte: Sie erweitern den Horizont, fördern Sprachkenntnisse, man lernt andere Krankheitsbilder und Versorgungsstrukturen kennen, teilweise darf man in anderen Ländern als Student mehr Maßnahmen durchführen bzw. ist selbständiger für die Patientenversorgung verantwortlich.

Z.B. werden auch gezielt Weiterbildungen in Johannesburg für angehende Chirurgen gefördert, weil dort z.B. viel mehr Schusswunden vorkommen und man deutlich mehr traumatologische Erfahrung unter speziellen Bedingungen sammeln kann. Des weiteren gibt/gab es eine Kooperation mit einem Krankenhaus an der Elfenbeinküste.
Titel: Antw:Schwerer Krankheitsfall im Ausland, mögliche Rückholung?
Beitrag von: StOPfr am 08. Januar 2017, 14:24:45
Die Begründung von ulli für Ausbildungsabschnitte von angehenden Medizinern im Ausland kann ich gut nachvollziehen. Für mich macht das Sinn, denn es gibt an "exotischen" Plätzen sicher mehr, andere und ungewöhnlichere Krankheitsbilder, als wir uns das in Mitteleuropa vorstellen können.
Darauf, dass Auslandsaufenthalte grundsätzlich, unter Beachtung gewisser Risiken, zu begrüßen sind, kann man sich sicher schnell verständigen.     
Titel: Antw:Schwerer Krankheitsfall im Ausland, mögliche Rückholung?
Beitrag von: RudelWusel am 09. Januar 2017, 23:50:56
Danke für die Hinweise bis hierhin! Aktuell laufen in dem Kh die ganzen Tests, Malaria konnte mittlerweile ausgeschlossen werden. Der zuständige PersFw ist auch informiert worden. Jetzt heißt es abwarten, was sich letztendlich herausstellt. Ich bedanke mich herzlich für die Hinweise und Tipps!
OT: bzgl PJ in Afrika: der große Vorteil ist, man lernt gerade in so einem "Buschkrankenhaus" abseits der großen Hauptstadt das Arbeiten in der Lage. Dort kann man nicht einfach Mal den nächsten Chefarzt anrufen, oder den zweiten Chirurgen aus der Bereitschaft holen. Wenns blöd läuft, ist man auch dort als PJler groß in der Verantwortung für den Patienten. Für manchen sei das zu viel für direkt nach dem Studium, aber andere brauchen eben diesen Kick und die Herausforderung ;)

Von meiner Seite kann der Thread für dieses Thema geschlossen werden, es sei denn, die Kameraden wollen an dieser Stelle weiter darüber diskutieren.
Titel: Antw:Schwerer Krankheitsfall im Ausland, mögliche Rückholung?
Beitrag von: bayern bazi am 10. Januar 2017, 08:42:53
danke für die Mitteilung

wäre auch nett wenn du uns über den fortlauf der Aktion /Gesundheitszustand / Ansprechpartner im Ausland / Zahlung ecc weiter auf dem laufenden halten könntest

und richt eine gute Besserung aus ;)
Titel: Antw:Schwerer Krankheitsfall im Ausland, mögliche Rückholung?
Beitrag von: Andi am 10. Januar 2017, 19:52:18
Ich bin etwas erstaunt, dass das Logischste nicht geraten wurde: Sofort den Disziplinarvorgesetzten informieren. Das ist bei SanOA sowieso immer ein Leitender Sanitätsstabsoffizier - und ja, auch wenn der Soldat beurlaubt ist hat der Dienstherr eine Fürsorgepflicht. Und StratAirMedEvac ist schon aus nichtigeren Gründen geflogen worden - heißt ja nicht, das die Bundeswehr die Kosten nicht in Teilen auch einfordert, aber melden macht nunmal frei und belastet Vorgesetzte.
Beim Militärattaché hätte sie sich rein logisch schon bei/vor der Einreise melden sollen - ist ja keine Freizeittour, die sie da macht, auch wenn sie zum Studium beurlaubt ist -, die wissen gerade in Entwicklungsländern oder instabilen Ländern ganz gerne, wenn "eigene Kräfte" im Land sind. Kann ja durchaus mal vorkommen, dass indentifizierte Soldaten sich plötzlich nachrichtendienstlichen Interessen ausgesetzt sehen. Und nur wenn der von einem weiß kann er auch helfen.

Gruß Andi
Titel: Antw:Schwerer Krankheitsfall im Ausland, mögliche Rückholung?
Beitrag von: LwPersFw am 10. Januar 2017, 22:14:03
Der Dienstherr muss (sollte) ja bei der Planung des PJ eingebunden gewesen sein...denn:

"Während der Beurlaubung besteht das Soldatenverhältnis fort.
Die SanOA unterliegenden Regelungen des Soldatengesetzes sowie den hierzu erlassenen
Rechtsverordnungen und unterstehen weiterhin der militärischen Verfügungs- und Disziplinarbefugnis.

Erhalten SanOA durch den Betreuungsoffizier oder die Disziplinarvorgesetzten der Betreuungseinheit den Befehl zu einer Dienstleistung (z. B. Teilnahme an einem Semestertreffen), so ist dieser Befehl verbindlich und muss befolgt werden."

Auch gilt ja trotz Beurlaubung der Anspruch auf utV.

Die entscheidende Frage hier ist ja : Ist dies ein privater oder dienstlicher Aufenthalt im Ausland ?
Titel: Antw:Schwerer Krankheitsfall im Ausland, mögliche Rückholung?
Beitrag von: RudelWusel am 10. Januar 2017, 22:21:29
Ich darf übrigens gute Nachrichten überbringen, die Behandlung mit Breitband-Antibiotika zeigt gute Wirkung und sie ist auf dem Weg der Besserung.

Ich habe die Tage jetzt sehr gute Erfahrungen mit der Versicherung gemacht; die hatten innerhalb eines Tages ein Krankenhaus mit europäischen Standard, einen Ambulanzflug von Daressalam nach Nairobi und den KTW in eben dieses KH organisiert und bezahlt. Der Aufenthalt mit Diagnostik und den ganzen dazu gehörigen Brimbrorium ebenfalls. Einziger kleiner Schwachpunkt: die Begleitung muss leider für den Aufenthalt selber aufkommen.

@Andi: Selbstverständlich war von Vornherein der Dienstherr informiert, wo es hingeht, was sie dort macht und warum. (Schon allein, da die ganzen benötigten Impfungen und Voruntersuchungen ja auch gezhalt wurden)
Ich war auch die ganze Zeit mit ihr und ihrer Begleitung in Kontakt, weswegen ich auch nie eine taktische Evakuierung in irgendeiner Art in Betracht gezogen habe; das war zu keinem Zeitpunkt weder medizinisch noch sicherheitstechnisch indiziert. Meine Frage bezog sich allein darauf, inwiefern der Bund bei einer möglichen Rückholung unterstützen könnte. Und auch wenn ich als Angehöriger daheim natürlich ob der subjektiven Hilflosigkeit schier durchdrehen könnte, muss man nicht wegen einer Infektion gleich die Fallis Pferde scheu machen ;)

@LwPersFw: PJ, solange nicht an einem BwK, ist mWn immer privat.


LG,

Rudel


Titel: Antw:Schwerer Krankheitsfall im Ausland, mögliche Rückholung?
Beitrag von: ulli76 am 10. Januar 2017, 22:35:44
Ja, der Aufenthalt gilt als privat.
Die Ausbildung im Ausland kann zwar genehmigt werden und die Bundesweh nimmt natürlich auch gerrne die Vorteile mit, allerdings liegt der Auslandsaufenthalt nicht im Interesse des Dienstherrn. Das Interesse des Dienstherrn ist verzugslose Ausbildung und dafür ist der Auslandsaufenthalt nicht erfoderlich. Die Beurlaubung zum Studium wird dafür auch nicht unterbrochen.

Etwas anderes ist es, wenn man nach der Beurlaubung zu Weiterbildungszwecken in´s Ausland geschickt wird.

Aber Andi hat da wirklich Recht- bei Problemen immer den DV informieren und spätestens bei Einreise mit dem Militärattache in Verbindung setzen. Es gibt auch die Möglichkeit, sich bei längeren Auslandsaufenthalten bei der Botschaft zu registrieren als Sicherheitsmaßnahme.
Titel: SanOA Ausbildung Ausland
Beitrag von: LwPersFw am 03. April 2018, 11:35:37
Ich hole dieses Thema nochmal hoch, da die entscheidende Vorschrift aktuell überarbeitet wurde.

Wer also als SanOA während des Studiums einen Auslandsaufenthalt plant ... vorher dort lesen !

ZDv A-1341/3 , Version 2, Stand 01.04.2018

"Einstellung, rechtliche Stellung, Ausbildung, Betreuung und Fürsorge der Sanitätsoffizier-Anwärterinnen und Sanitätsoffizier-Anwärter"


Zählt das dann als privater Aufenthalt... ist der SanOA z.B. schriftlich zu belehren, dass:

+
Ein dienstliches Interesse an der Absolvierung eines Teils der Ausbildung im Auslandbesteht grundsätzlich nicht besteht.

+
Die Ausbildung im Ausland einem privaten Aufenthalt entspricht.
Abfindungsansprüche (Reisekosten, Trennungsgeld etc.) nicht geltend gemacht werden können.

+
Vor Antritt der Auslandsreise dem Betreuungstruppenteil durch den SanOA zu melden ist, dass

- die im Ausland absolvierte Ausbildung anerkannt wird und nicht zu Verzögerungen im weiteren Studienverlauf führt.
- der SanOA weiterhin an der bisherigen Universität eingeschrieben bleibt.

+
Der Auslandsaufenthalt nicht mit einem Studienortwechsel bzw. Wechsel des Betreuungstruppenteils verbunden sein darf.

+
Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung für die Dauer des Auslandsaufenthaltes empfohlen wird.


Und die Vorschrift führt weiterhin zu solchen privaten Aufenthalten aus:

"Derartige Auslandsaufenthalte sind in der Betreuungsdienststelle im Vorfeld zu melden, selbstständig zu organisieren und durchzuführen.
In diesem Zusammenhang entstehende Kosten werden durch den Dienstherrn nicht erstattet."
Titel: Antw:SanOA Ausbildung Ausland
Beitrag von: BSG1966 am 03. April 2018, 12:47:31
Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung für die Dauer des Auslandsaufenthaltes empfohlen wird.

Ich denke allerdings, um da keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, dass es hier um eine Reisekrankenversicherung/Auslandskrankenversicherung und nicht um eine "private Krankenversicherung" geht.

Und diese sollte jeder Soldat (eigentlich sogar jeder Mensch!) abschließen, wenn er auf Reisen geht!!
Titel: Antw:Schwerer Krankheitsfall im Ausland, mögliche Rückholung?
Beitrag von: dunstig am 03. April 2018, 12:55:39
Naja, aber gerade für berufliche Aufenthalte oder Aufenthalte im Rahmen eines Studiums greift die normale Auslandskrankenversicherung oft nicht, da diese meist auf 30 Tage begrenzt ist oder nur private Urlaubsreisen abdeckt.

Ich musste damals zusätzlich zur utv noch eine private Krankenversicherung für bestimmte Leistungen im Ausland abschließen, da der Umfang der utv für die aufnehmende Universität nicht ausreichend war und meine Standard-Auslandsversicheurng auf Grund der Dauer nicht gegriffen hat.
Titel: Antw:SanOA Ausbildung Ausland
Beitrag von: LwPersFw am 03. April 2018, 17:21:32
Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung für die Dauer des Auslandsaufenthaltes empfohlen wird.

Ich denke allerdings, um da keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, dass es hier um eine Reisekrankenversicherung/Auslandskrankenversicherung und nicht um eine "private Krankenversicherung" geht.

Und diese sollte jeder Soldat (eigentlich sogar jeder Mensch!) abschließen, wenn er auf Reisen geht!!

Wie man es auch immer nennt...

Es sollte (muss) eine Krankenversicherung sein, die alle ggf. im Ausland anfallenden Kosten abdeckt.

Und da reden wir im schlimmsten Fall über hohe 6-stellige Beträge...

...wenn man z.B. schwerst verunfallt...nicht transportfähig ist...und wochenlang auf der Intensiv liegt...vll. noch mehrfach operiert werden muss...in den USA...

Aber ... dies muss jeder für sich selbst entscheiden.
Titel: Antw:Schwerer Krankheitsfall im Ausland, mögliche Rückholung?
Beitrag von: BSG1966 am 03. April 2018, 17:26:34
Und um das (kurz Offtopic, sorry) noch zu ergänzen:

wer im Urlaub tauchen geht sollte prüfen, nicht auch eine Tauchversicherung (Anbieter gibt's auf den Suchmaschinen) abzuschließen, da die Behandlung von Tauchunfällen und vor allem die Rückführung nach D (die häufig nicht mit nem normalen Flugzeug erfolgen kann) von den meisten Auslandskrankenversicherungen nicht übernommen wird!