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Zusammenfassung

Autor: Horst200
« am: 16. Juli 2018, 16:02:46 »

Also irgendwas passt hier nicht zusammen.
Autor: InteressierterRes
« am: 16. Juli 2018, 15:09:39 »

Nunja, Pfullendorf ist nunmal kein Murmelspiel. Warum waren die Füße in Leidenschaft gezogen? Stiefel zu groß oder drückten sie?
Warum keine Zulassung zu Schießübungen? Das ist das erste Mal in meinen über 30 Jahren, wo ich sowas höre.
Autor: miT
« am: 16. Juli 2018, 12:19:15 »

Wenn das so ist, sind ggf einige andere Maßstäbe zu setzen.
Autor: holla_die_waldfee
« am: 16. Juli 2018, 11:46:54 »



Wie schonmal erwähnt passt das vom TE angedeutete Ausbildungskonzept zur SpezAusbKp 209. Ist jetzt aber alles nur Rätselraten.

Entsprechend dem gewählten Nick des TE und der Personensuche, ist das schon sehr wahrscheinlich...
[emoji6]

Gesendet von meinem SM-G950F mit Tapatalk

Autor: 200/3
« am: 16. Juli 2018, 08:31:47 »

Wie schonmal erwähnt passt das vom TE angedeutete Ausbildungskonzept zur SpezAusbKp 209. Ist jetzt aber alles nur Rätselraten.
Fakt ist: es wird niemandem eine charakterliche Nichteignung attestiert, bloß weil er mal 'nen Haltebolzen am G36 nicht auf Anhieb reinkriegt. Da bräuchte es wohl schon mehrere/ständige schwere Sicherheitsverstöße in Kombination mit Unbelehrbarkeit/Uneinsichtigkeit/Unausbildbarkeit. Und dann bringt auch ein Weitermachen/Neuanfangen als Mannschafter nix.
Autor: Rollo83
« am: 16. Juli 2018, 07:28:40 »

Ich bin KEIN einfach strukturierter PzGren und trotzdem versteh ich den ganzen Sachverhalt auch nicht so richtig.

Er schreibt auch etwas von einem "neuen Konzept". Der FAL oder FA-Btl sind jetzt auch nicht so neu? Gibt es noch eine ganz neue Ausbildungsform.

Weswegen wurde die erste GA/FAL nicht bestanden? Wurde die GA/FAL komplett abgebrochen oder wurden nur Teile nicht bestanden?
Weswegen durfte in der zweiten GA/FAL nicht am scharfen Schuss teilgenommen werden? Weil das Zerlegen und Zusammensetzten nicht geklappt hat?
Wachausbildung nicht bestanden? Passiert definitiv mehreren Rekruten/Anwärtern. Wird nachgeholt und gut ist.

Als hier muss der TE doch noch mal vernünftig aufdröseln was jetzt hier Sache ist.
Autor: F_K
« am: 15. Juli 2018, 19:54:39 »

Soweit habe ich auch gelesen - aber eben nicht verstanden.

Ein kurzer "medizinischer" Ausfall führt meines Erachtens nicht dazu, das ein FAL nicht bestanden wird.
Spätestens bei der Wiederholung sollte es kein Problem sein ...
Autor: ulli76
« am: 15. Juli 2018, 19:39:08 »

Gehen wir mal davon aus, dass mit GA FAL gemeint ist. Er sagt zu schlechte Leistungen bei der Wachausbildung und bei der schießvorbereitenden Ausbildung. Und noch irgendwas mit dem Ausfall wegen seinem Haxn.
Autor: F_K
« am: 15. Juli 2018, 19:00:28 »

Ich bin ja ein einfach strukturierter PzGren - aber ich habe nicht verstanden, warum jetzt 2 GAs nicht erfolgreich waren.

Machen FA keinen FAL statt GA?

Kann der TE bitte mal abschreiben, was ihm ausgehändigt worden ist?
Autor: ulli76
« am: 15. Juli 2018, 16:30:19 »

Aaaalso- Du hast eine erste GA gemacht und da haben dir einige Teile gefehlt wegen??? dem Ausfall wegen deinen Füßen? Im Mai wurde deswegen schon einmal ein PEG mit dir geführt.

Jetzt darfst du die GA wiederholen, deine Leistungen im Umgang mit der Waffe sind aber so unterirdisch, dass man dich nicht zum scharfen Schuss zulassen will, weswegen man jetzt ein zweites PEG mit dir geführt hat, weil inzwischen die Entlassung droht.

Waren die Vorwürfe was den Umgang mit den Waffen geht, denn ungerechtfertigt? Oder was genau willst du jetzt in deiner Stellungnahme schreiben?

Mein Tip: Geh heute nochmal in dich und lass dir morgen einen Termin bei dem Oberleutnant geben, der das PEG mit dir geführt hat.
Und eier da bitte nicht rum, sondern frag nach, was du tun musst, damit man dich nicht entlässt. Ist die Entlassung unausweichlich, solltest du dir so schnell wie möglich einen Termin beim Sozialdienst geben lassen.
Autor: 200/3
« am: 15. Juli 2018, 15:33:11 »

Gehen Sie bitte einmal tief in sich und überlegen Sie ganz genau, ob Ihr Versagen bei der Wach-und Waffenausbildung tatsächlich der einzige Grund ist, dass Ihnen nun eine Nichteignung attestiert werden soll...
Ich gehe, wie bereits gesagt, davon aus, dass da noch mehr dran hängt.
Autor: Koepfer
« am: 15. Juli 2018, 14:55:22 »

Das haben Sie aber wohl nicht getan beim ersten Versuch. Erst jetzt wenn es an die Existenz geht. Und auch da ist nicht so recht klar wie Sie Ihre Leistung eigendlich einschätzen sondern nur, dass Sie nicht auf die Straße wollen und alles ungerecht ist.

Das mit dem ersten Versuch mag sein, weil ich nie aufhören werde zu kämpfen wofür ich lebe. Das Recht und die Freiheit tapfer zu Verteidigen liegt mir am Herzen.
Autor: miT
« am: 15. Juli 2018, 14:47:29 »

Das haben Sie aber wohl nicht getan beim ersten Versuch. Erst jetzt wenn es an die Existenz geht. Und auch da ist nicht so recht klar wie Sie Ihre Leistung eigendlich einschätzen sondern nur, dass Sie nicht auf die Straße wollen und alles ungerecht ist. 
Autor: Koepfer
« am: 15. Juli 2018, 14:35:07 »

.....selber so zu sehen....

Weinerliches Verhalten hat meiner Meinung nach noch nie zu etwas geführt. Deswegen will ich weder beklagen noch beschweren. Rechtens ist den Sachverhalt richtig zu stellen.
Autor: Koepfer
« am: 15. Juli 2018, 14:26:34 »

Zitat
Du wirst den Entlassungsantrag auch noch bekommen und dann dort Stellung dazu nehmen müssen. Du kannst trotzdem zu deinem letzten Gespräch was nachreichen, falls das nicht ausreicht, was du dort zur Kenntnis genommen hast oder Dinge drin standen, die nicht stimmen.

Dinge die konträr verlaufen müsen ergänzt werden. Danke für die Info.

Zitat
Ich habe ein ,,Vermerk über ein Personalentwicklungsgespräch im Auftrag der personalbearbeitenden Stelle´´
Was eine Anhörung ist, weiß ich nicht.
Welchen Grund hatte denn das PEG? Irgend einen Anlass muss ja die PersFhrg gehabt haben das anzuordnen. Bei einem einmaligen Nichtbestehen macht man das eigentlich nicht.

Auch der Grund ist mir nicht bekannt. Vielleicht allg. Erhebung des Leistungsstands wegen PEG vom 07.05.2018
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