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Gesundheitsakte

Begonnen von Peteronkel, 12. Februar 2014, 22:50:31

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Peteronkel

Hallo an alle San Spezis


Frage: Wer hat Zugang zu meiner Gakte?? Wer darf diese anfordern ohne mein Wissen? Darf jedes Amt diese Akte Anfordern? oder nur mit meiner Einwilligung?? Darf ich einen Blick in diese GAkte werfen oder nur in einen bestimmten Teil der Akte. Steht dort etwas drin was ich nicht zu wissen habe ??
ABC /Se Onkel

miguhamburg1

Je nach Status der ärztliche Dienst in den KC und/oder der Truppenarzt und die von ihm beauftragten Soldaten, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist. Sie haben das Recht auf Einsictnahme in Ihre gesamte Gesundheitsakte, müssen dies aber beantragen. Die G-Akte ist ein Dokument der Bundeswehr, welche Amt sollte die denn bekommen?

Andi

Zitat von: Peteronkel am 12. Februar 2014, 22:50:31
Wer hat Zugang zu meiner Gakte??

Fast jede Versicherung die du abschließt (Standartvertragsklausel), wenn dein Gesundheitszustand dafür relevant ist.
the rest is silence...

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Peteronkel

Jede Versicherung bekommt Einsicht in meine GAkte.?? Ist ja unglaublich.

Ohne mein Einverständnis wandert diese also durch Deutschland. Wenn schon jede Versicherung diese bekommt dann ja auch jedes Amt oder jede öffentliche Institution welche nur die Akte anfordern brauch.
Heißt, das Versorgungsamt weis was in meiner GAkte steht ohne das ich was davon weis.
ABC /Se Onkel

F_K

@ PeterOnkel:

Du hast Andi wohl nicht richtig verstanden.

WENN Du eine Versicherung abschließt, wo es auch um Gesundheitsfragen gehst, DANN entbindest Du alle Deine behandelnden Ärzte von Ihrer Schweigepflicht - dazu gehören dann auch die Ärzte der BW, die Zugriff auf die G  Akte haben.

Also alles mit DEINEM EINVERSTÄNDNIS - gleiches gilt für Versorgungsansprüche - da wird man auch die Ärzte von der Schweigepflicht entbinden.

Jetzt verstanden?

Andi

Lesen und verstehen ist nicht so deins, oder?

Zitat von: Peteronkel am 13. Februar 2014, 08:42:31
Jede Versicherung bekommt Einsicht in meine GAkte.?? Ist ja unglaublich.

Nein, nicht jede, sondern:
Zitat von: Andi am 13. Februar 2014, 06:06:20
Fast jede Versicherung die du abschließt (Standartvertragsklausel), wenn dein Gesundheitszustand dafür relevant ist.

Zitat von: Peteronkel am 13. Februar 2014, 08:42:31
Ohne mein Einverständnis wandert diese also durch Deutschland.

Ich weiß nicht wie das bei dir so ist, aber wenn ich einen Vertrag unterschreibe ist damit normalerweise auch mein Einverständnis zum Vertragsinhalt gegeben...

Zitat von: Peteronkel am 13. Februar 2014, 08:42:31
Wenn schon jede Versicherung diese bekommt dann ja auch jedes Amt oder jede öffentliche Institution welche nur die Akte anfordern brauch.
Heißt, das Versorgungsamt weis was in meiner GAkte steht ohne das ich was davon weis.

Natürlich! Und die Aliens, der Papst, die NSA und der ADAC. Also alles extrem vertrauenswürdige Institutionen. ;D
Vielleicht liest du dir noch mal die Antworten hier durch und kommst dann zu einem anderen Schluss.

Gruß Andi
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Abt.Fw

Zitat von: Andi am 13. Februar 2014, 06:06:20
Zitat von: Peteronkel am 12. Februar 2014, 22:50:31
Wer hat Zugang zu meiner Gakte??

Fast jede Versicherung die du abschließt (Standartvertragsklausel), wenn dein Gesundheitszustand dafür relevant ist.

Wobei man unterscheiden muss zwischen Einsicht und Auskunft. Die G-Akte ist VS/NfD und die Versicherung die ein Auskunftsrecht hat, bekommt nur auf Antrag (inkl. urschriftlicher Befreiung der Schweigepflicht) einen ärztlichen Bericht bzw. eine ärztliche Auskunft. Die gesamte G-Akte darf (sollte) niemals an Versicherungen ausgehändigt werden. Regulär geht die G-Akte nur im Schutzumschlag zu Dienstzwecken aus dem San Bereich und darf nur von Ärzten oder durch ärztliches Personal (inkl. Helfer) geöffnet werden. (Theorie!!!)

Sollte sich in den letzten 10 Jahren nicht geändert haben ?!?

Abt.Fw


[/quote] VS/NfD [/quote]

Ist natürlich nicht VS/NfD, aber sie ist vertraulich!

Bevor einige Begriffsbestimmungen aufkommen!  ;)

ulli76

Versicheungen, der ärztliche Dienst von Behörden etc(z.B. bei Bewerbung bei der Polizei oder Geuerwehr) bekommen zwar nicht die Akte an sich( die bekommen noch nicht einmal zivile Kliniken und Ärzte bei einer Überweisung) . Aber nach Entbindung von der Schweigepflicht darf der Truppenarzt Auskunft über den Inhalt geben.

Was die Weitergabe innerhalb der Bundeswehr angeht,kommt es auf den Zweck der Einsicht in die Akte an. Für manche ist die Entbindung erforderlich, für manche nicht.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

@ Abtw:

Weder "VS", noch "Vertraulich" oder "Geheim".

Sondern einfach "Arztsache". So auch auf den Aufklebern zu lesen, die da drauf stehen - schon lange keine mehr in der Hand gehabt, oder?

Abt.Fw

Zitat von: F_K am 13. Februar 2014, 12:36:57
@ Abtw:

Weder "VS", noch "Vertraulich" oder "Geheim".

Sondern einfach "Arztsache". So auch auf den Aufklebern zu lesen, die da drauf stehen - schon lange keine mehr in der Hand gehabt, oder?

Genau diese Begriffsbestimmung wollte ich mit meinem 2. Post vermeiden, aber Sie haben sowohl als auch recht!  :D

F_K

ZitatUm sich klar in Wort ... zu äußern, bedarf der Redner selbst Klarheit und Gewissheit, damit er es überhaupt kommunizieren kann. Meist liegt es nicht an der Begrenztheit von Sprache, als vielmehr an der eigenen Unklarheit oder Unsicherheit, die einen unverstanden fühlen lässt.

Problem erkannt?   8)

Abt.Fw

Meine Goldwaage ist leider mit dem "haarspalterischen Schlauschwein" durchgebrannt! Muss mal sehen ob ich ein Sophistik-Seminar besuchen werde!  ;D

F_K

Lieber Abt.Fw:

.. dann gerne auch etwas handfester für Dich: Du hast den Sachverhalt nicht durchdrungen und deshalb werden von Dir einfach falsche Begriffe benutzt.

Das hat nichts mit "Goldwaage" und "Haarspalterei" zu tun.

Andi

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