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Quereinstieg SaZ 4 StUffz / Feldwebel

Begonnen von CaptainMolotow, 27. Februar 2023, 19:50:10

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CaptainMolotow

Guten Tag zusammen,
ich beschäftige mich gerade damit, welchen Wehrdienst und welche Laufbahn am besten in meine Lebensplanung passt. Da hat mir ein Bekannter empfohlen, mich für eine Verwendung zu entscheiden, in der mein erlernter Beruf und/oder meine Fortbildung verwertbar ist. Dann könnte ich laut ihm in die Uffz Laufbahn oder sogar in die Feldwebellaufbahn, mit einer Mindestverpflichtungsdauer von nur 4 Jahren und mit einem höheren Dienstgrad einsteigen.

Ist das aktuell noch möglich? Davon habe ich sonst noch nie etwas gehört. So eine 4-jährige Laufbahn würde mir von der Lebensplanung her sehr gut passen.

Ralf

Die Regelverpflichtungszeiten bei den Fw mit einem verwertbaren Beruf liegen bei 13 Jahren.
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CaptainMolotow

Regelverpflichtungszeit heißt immer mindestens 13 oder gibt es da diese Ausnahmen?
Das Selbe gilt für die Uffz Laufbahn (Regelverpflichtungszeit 8 Jahre)?

Er kam 2012/2013 zur Bw als direkteinstieg mit dem Dienstgrad StUffz und SaZ 4 bei der Marine als Mechaniker.

KlausP

Vor 10 Jahren war das ja auch noch anders. Inzwischen haben sich die Bedarfsträgeranforderungen deutlich geändert.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Die Regelverpflichtungszeit bei den FachUffz liegt bspw. beim Heer und der Marine bei 12 Jahren.
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CaptainMolotow

Ich habe mal etwas recherchiert. Das schein wohl noch aktuell zu sein. Zumindest für die Marine.
Geregelt unter ,,Ergänzungen zum Berufungserlass für die Marine".

KlausP

Dann bewerben Sie sich einfach für 4 Jahre und Sie werden sehen, was dabei raus kommt. Wenn keine Stelle für Düse Verpflichtungszeit ausgeschrieben ist werden Sie nicht eingestellt, egal, was Sie irgendwo lesen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Zitat von: CaptainMolotow am 28. Februar 2023, 08:40:14
Ich habe mal etwas recherchiert. Das schein wohl noch aktuell zu sein. Zumindest für die Marine.
Geregelt unter ,,Ergänzungen zum Berufungserlass für die Marine".
Genau und da steht eben Regelverpflichtungszeit 12 Jahre.
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thelasofus

4 Jahre ist ja schon eine Zeit her, als das noch üblich war.

Wir hatten da damals einige die als Uffz/StUffz einstiegen und "nur" 4 Jahre gemacht haben.

Allerdings muss man ja sehen wenn 12 Jahre die Regel sind, dann müßte man hier statt 1 nun 3 über die Zeit verteilt suchen, einstellen und ausbilden. Wenn man 4 Jahre zulassen würde, das wird sich vermutlich nicht rechnen.

Dennnoch man kann sich ja was wünschen. Erstmal muss man aber überhaupt die Eignung haben und eine mögliche Stelle überhaupt frei sein.

CaptainMolotow

Die Eignung habe ich bereits. Ich werde es beim Einplaner einfach mal ansprechen.

slider

Eine Unterschreitung der Regelverpflichtungszeiten wird im Allgemeinen nur dann durchgeführt, wenn es um sehr spezielle Bedarfe geht, die man einfach nicht anders gedeckt bekommt (z.B. Mediziner, Informatiker, speziellere Ingenieure). Das betrifft seltenst Bewerber mit Lehrberufen.

thelasofus

ZitatDie Eignung habe ich bereits. Ich werde es beim Einplaner einfach mal ansprechen.

Wenn die Eignung schon da ist, warum wurde dann nicht gleich beim Einplaner gefragt statt die Schleife über das Forum zu drehen?

Der Einplaner ist doch die logische Station nach dem ganzen AC.

HerrObermaat

Guten Tag Kameradinnen und Kameraden,

ich bin derzeit als Obermaat (StUffz) mit einer Verpflichtungszeit von vier Jahren (SaZ 4) bei der Marine tätig.

Entsprechend der geltenden Vorschriften ist diese Konstellation grundsätzlich möglich – auch wenn dies nicht immer allen Einplanern bekannt ist.

Lasst euch daher nicht verunsichern: Es ist möglich!  8)

PzHurra

Grundsätzlich legt der Einplaner gar nichts fest, sondern der PersFhr der die Stelle ausschreibt. Und wenn die Marine das macht, heißt das für einen anderen Bewerber oder Stelle noch lange nicht, dass es geht.

Und wenn doch das "Böse" KarrC alles nur macht, um den Bewerber zu ärgern, frage ich mich, weshalb Sie bei so einem Arbeitgeber anfangen möchten...

LwPersFw

Zitat von: HerrObermaat am 14. April 2025, 14:06:57Guten Tag Kameradinnen und Kameraden,

ich bin derzeit als Obermaat (StUffz) mit einer Verpflichtungszeit von vier Jahren (SaZ 4) bei der Marine tätig.

Entsprechend der geltenden Vorschriften ist diese Konstellation grundsätzlich möglich – auch wenn dies nicht immer allen Einplanern bekannt ist.


Die Bedarfsträger geben eine Regelverpflichtungszeit vor.

Davon kann der Einplaner im Einzelfall bis zur Mindestverpflichtungszeit abweichen.

Und hier ist noch zu differenzieren ob eine ZAW absolviert werden muss, oder nicht.

Ziel für den Einplaner soll aber primär die Regelverpflichtungszeit sein.



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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