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UVB Bund & Bahn - Abläufe / Verfahren / Leistungserbringung

Begonnen von LwPersFw, 08. Januar 2025, 07:26:44

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LotseBert

#15
Bezug nehmend auf den wichtigen Beitrag von @LwPersFw

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?msg=756291


möchte ich noch auf etwas Wichtiges hinweisen.

Bei anerkannter WDB zum Zeitpunkt zur Beendigung des Wehrdienstverhältnisses wird wie in dem Beitrag von @LwPersFw richtig ausgeführt eine Kopie der G-Akte mit Eintragungen der letzten 2 Jahre an die UVB übermittelt.

Hier gibt es aber noch etwas wichtiges zu beachten!

Mit der Kopie der G-Akte wird auch ein (sehr wichtiges) Formular/Vordruck vom Truppenarzt ausgefüllt und an die UVB übermittelt.

Es handelt sich um das Formular:

Überlassung medizinische Dokumentation an die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB)


Hinweis:

Formular kann abgerufen werden über die Sharepointseite des Kommando Regionale Sanitätsunterstützung
Startseite Humanmedizin/ Wehrdienstbeschädigung-Schwerbehinderung/ Wehrdienstbeschädigung


In diesem Formular werden nochmal alle für die UVB relevanten Sachverhalte der letzten 2 Jahre explizit abgefragt.

Es wird auch für jeden abgefragten Sachverhalt eine Empfehlung/Stellungnahme des Truppenarztes zur Weiterbehandlung nach Ausscheiden verlangt.

Weiter wird abgefragt welche Arzneimittel, Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel erforderlich waren und ob diese weiterhin erforderlich sind.

Es wird auch abgefragt ob und in welchem Umfang Informationen zu einer schädigungsbedingten Pflegebedürftigkeit vorliegen.

Die Aufzählung ist nicht abschließend. Es werden viele Sachverhalte abgefragt.

Ich würde jedem Betroffenen mit anerkannter WDB nahe legen, frühzeitig vor Beendigung des Wehrdienstverhältnisses, mit dem Truppenarzt Kontakt aufzunehmen und nochmal detailliert alles zu besprechen, wo in der Vergangenheit Behandlungsbedarf war und wo weiter Behandlungsbedarf bestehen wird. Es spricht auch garnichts dagegen, den Truppenarzt zu bitten, das Formular zusammen auszufüllen.

Die UVB wird diesen Vordruck/Formular später als Grundlage nutzen um schnell und unkompliziert Sachverhalte zu prüfen.

Wenn bestimmte Medikamente, Behandlungsbedarf wie z.B. Physiotherapie usw. vergessen wurden zu notieren, wird es später mit der UVB eventuell Probleme geben und die UVB verlangt ggf. die erneute Vorstellung bei einem Facharzt oder D- Arzt um die Sachverhalte zu prüfen.

Ich halte es zur Vermeidung späterer Probleme für ausgesprochen wichtig diesen Vordruck mit der notwendigen Gewissenhaftigkeit ausfüllen zu lassen. Der Großteil der Truppenärzte arbeitet hier sehr sauber. Aber wie es so oft ist, Zeitdruck, häufiger Wechsel der Truppenärzte usw. sollten die Betroffenen hier evtl. auch selber ein Auge darauf haben und entsprechend ihrer Möglichkeiten im eigenen Interesse versuchen mitzuwirken.


#################################

EDIT 14.04.2025 , LwPersFw :

Um diesen wertvollen Hinweis von @LotseBert noch zu ergänzen...

Verweise ich für aktive Soldaten nochmals auf diese Regelung bzgl. der Kopie der Gesundheitsunterlagen:

"Heilfürsorgehinweis H09-2023 Kopien von Gesundheitsunterlagen" vom 30.11.2023

Auszug:

"In einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) wurde dies bestätigt (Bezug 6). Patientinnen und Patienten haben
somit einen Anspruch auf eine unentgeltliche Kopie ihrer Gesundheitsunterlagen ohne dies begründen zu müssen.

Eine Herausgabe der Kopien kann gem. Bezug 6 (Urteil EuGH) nur verweigert werden, wenn das Vorgehen der Patientin bzw. des Patienten rechtsmissbräuchlich ist.

Zusätzlich fordert das Urteil, dass die Kopie vollständig ist, damit keine relevanten Daten ausgelassen oder falsch wiedergegeben werden.

Das Recht auf Kopien umfasst ausdrücklich auch die Einlegekarten, die gleichermaßen Bestandteil der Gesundheitsunterlagen sind.

Im Falle der Anfertigung und Herausgabe einer ersten unentgeltlichen Kopie der Gesundheitsunterlagen wird die Nutzung
der Anlage zu diesem Heilfürsorgehinweis zur Dokumentation empfohlen. Dieser Nachweis sollte an prominenter Stelle, zum Beispiel hinter
dem Inhaltsverzeichnis abgeheftet werden, damit ersichtlich ist, ob weitere Kopien kostenpflichtig werden."



D.h. unabhängig von den neuen Vorgaben für den TrArzt gemäß dem o.g. LINK ...

hat jeder Soldat das Recht eine vollständige , kostenlose Kopie seiner gesamten Gesundheitsunterlagen (inkl. Einlegekarten !!) zu erhalten !

Dies sollten insbesondere Soldaten mit WDB nutzen, da wie beschrieben, der TrArzt nur die letzten 2 Jahre vor DZE betrachtet...






mickey

Vielen Dank für diese Infos bzgl. der Gesundheitsakten.
Wie lange müssen die eigentlich verwahrt werden bzw. werden die verwahrt?
Leider finde ich keinen Link auf den Du Dich beziehst Heilfürsorgehinweis und/oder EugH Urteil.
Letzteres müsste doch dann auch für alle Ärzte gelten - ich denke da gerade an meinen vorherigen Neurologen bzw. Psychiater.
Und die müssen dann kostenlos kopiert und herausgegeben werden? Auch Porto usw.?

LwPersFw

Zitat von: mickey am 15. April 2025, 11:56:41Wie lange müssen die eigentlich verwahrt werden bzw. werden die verwahrt?


A1-800/0-4001

5.2.2 Gesundheitsunterlagen der Soldatinnen und Soldaten, sowie ehemaliger Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr

5011. Die Aufbewahrungsfristen für Gesundheitsunterlagen richten sich nach § 29d Abs. 2 SG. Die
Gesundheitsunterlagen sind bis zur Vollendung des 90. Lebensjahres der Sdt aufzubewahren41 und
danach zu vernichten. Soweit in Gesetzen, Verordnungen bzw. anderen Rechtsvorschriften besondere
Aufbewahrungs-, Speicher- und Löschfristen festgelegt wurden, sind diese zu beachten.

5012. Ambulante ärztliche bzw. medizinische Unterlagen von Sdt, die in den Facharztzentren,
Fachuntersuchungsstellen der Bundeswehrkrankenhäuser und Instituten der Militärischen
Organisationsbereiche (MilOrgBer) entstehen, sind fünf Jahre nach dem letzten Eintrag vor Ort zu
führen. Sie sind, nach Ablauf der Frist, zur weiteren Archivierung an das InstPrävMedBw abzugeben
und dort bis zum vollendeten 90. Lebensjahr aufzubewahren.

5013. Ärztliche Aufzeichnungen stationärer Untersuchungen und Behandlungen von Sdt z. B.
Krankenakten, Krankenblatthefter sind fünf Jahre nach dem letzten Eintrag vor Ort zu führen. Sie sind,
nach Ablauf der Frist zur weiteren Archivierung an das InstPrävMedBw abzugeben und dort bis zum
vollendeten 90. Lebensjahr aufzubewahren. Näheres hierzu regelt die AR ,,Leistungserfassung in
Bundeswehrkrankenhäusern" C1-867/0-4000.

5014. Unterlagen über Heilfürsorge und Heilverfahren von Sdt sind analog § 29c Abs. 3 ff SG als
Teilakte zu führen und nach § 29c Abs. 4, S. 2 SG fünf Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die
Bearbeitung des einzelnen Vorgangs abgeschlossen worden ist, dem InstPrävMedBw zu übersenden.

5015. Werden Sachakten medizinischen Inhaltes über Sdt außerhalb der versorgenden SanEinr
erstellt, sind diese gemäß § 29c Abs. 4, S. 2 SG nach Abschluss der Maßnahme bei der bzw. dem
Erstellenden zu führen und anschließend dem InstPrävMedBw zu übersenden, sofern keine längere
Aufbewahrungspflicht besteht (z. B. Aufbewahrung nach Bundeshaushaltsordnung).

5016. Personenbezogene medizinische Unterlagen in Sachakten nach A1-1480/0-5001, Nr. 603
sind nach Ablauf der dort festgelegten Aufbewahrungsfrist der Gesundheitsgrundakte zurückzuführen,
sofern es sich dabei um Originale medizinischen Inhaltes handelt. Duplikate sind zu vernichten.

5017. Beispiele für Duplikate sind Durchschläge von Konsiliarbefunden, das mitgegebene Laborblatt
(bei primär elektronisch übermitteltem Befund), oder umgekehrt, der Ausdruck eines elektronischen
oder per Fax übermittelten Histologie-Befundes, sobald die persönlich unterschriebene Papierversion
eintrifft. Laboranforderungsblätter werden ebenfalls als Duplikate aufgefasst.

5018. Zahnärztliche Planungsmodelle sind zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung in der jeweils
zuständigen zäBehEinrBw aufzubewahren42. Zahnärztliche Situations- und Arbeitsmodelle, die zur
prothetischen Versorgung der Patientinnen und Patienten benötigt wurden sind, sofern vor oder
während der Behandlung keine Besonderheiten aufgetreten sind, unmittelbar nach Abschluss der
Behandlung zu vernichten.

------

4009. Alle im Rahmen der Dokumentation auf diese Weise entstehenden Gesundheitsunterlagen
von Sdt werden gesammelt und spätestens nach Beendigung des Dienstverhältnisses an das
InstPrävMedBw abgegeben, dort zentral zusammengeführt und auskunftsbereit archiviert.

4012. Die Wahrnehmung der Archivierungs- und Auskunftspflichten bezüglich der Gesundheitsunterlagen
von (ehemaligen) Sdt geht von den Ärztinnen und Ärzten der Bw durch die Abgabe der
Unterlagen an das InstPrävMedBw auch auf dieses über.

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?msg=756244


Zitat von: mickey am 15. April 2025, 11:56:41Leider finde ich keinen Link auf den Du Dich beziehst Heilfürsorgehinweis und/oder EugH Urteil.


Der Heilfürsorgehinweis gilt für aktive Soldaten und ist den SanEinr bekannt.


Zitat von: mickey am 15. April 2025, 11:56:41Letzteres müsste doch dann auch für alle Ärzte gelten - ich denke da gerade an meinen vorherigen Neurologen bzw. Psychiater.
Und die müssen dann kostenlos kopiert und herausgegeben werden? Auch Porto usw.?

Für Gesundheitsakten die außerhalb der Bundeswehr bei zivilen Ärzten vorliegen...

Siehe die Ausführungen der KBV hier: https://www.kbv.de/html/1150_66171.php




aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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