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Stufenfestsetzung und Zulagen Bundesoberhörde

Begonnen von PaMüller, 29. März 2025, 08:17:02

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PaMüller

Guten Tag,

Ich hab die Zusage für einen Dienstposten in einer Bundesoberbehörde erhalte. Ich bin Beamter im g. D., aktuell A9 beim Land RLP. Die Versetzung wird voraussichtlich nächstes Jahr stattfinden.

Aktuell erhalte ich nach landesrechtlicher Vorschriften A9/ Stufe 7 mit zwei Stellenzulagen (ca. 240 € brutto).

Mein Bearbeiter beim BaPersBw sagte mir, dass eine Einstufung in Stufe 3 erfolgt, mit einer Wartezeit von 4 Monate in Stufe 3.

Beim Land war ich meiner Meinung nach 8 Jahre im m.D.. Drei Jahre hiervon war ich als ,,Aufsteiger" an der FH des Landes. Statusrechtlich war ich weiterhin im m.D. und habe meine normale Besoldung A8 damals erhalten. Die Stufenlaufzeit lief ebenfalls weiter.

Nach Aussage des BaPersBw kann man diese drei Jahre nicht anrechnen, da ich an einer FH war und auf Landesrecht studiert habe. Generell könne man die Zeiten im m.D. nur zu 50% anrechnen.

Meines Erachtens gilt bei der Stufenfestsetzung das statusrechtliche Amt und nicht die genaue Tätig (konkret-funktionelles Amt).

Weiterhin wurde mir gesagt, dass ich eine Aussgleichszulage erhalte, da ich mich bei einem Wechsel aktuell ca. 250 € schlechter stellen würde (mal.). Mir ist jedoch bewusst, dass die Aussgleichszulage bei jeder Erhöhung um 1/3 wegfällt. In meinem Fall würde dies dann relativ zügig gehen. Zum Beispiel, drei Monate später Erreichung der Stufe 4, eventuell eine Besoldungsanpassung (aktuelle Tarifverhandlung) und mit viel Glück nach sechs Monaten eine Beförderung (A10), bei entsprechender Leistung.

Nach meiner Recherche gibt es nur eine Zulage aufgrund der Zugehörigkeit des g.D. Von 10.97 €. Weitere Zulagen in einer Bundesoberbehörde in RLP sind nicht ersichtlich. Gibt es noch weitere, welche mir nicht aufgefallen sind?

Vielen Dank :)

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