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Zusammenfassung

Autor: Kurt Walter
« am: 06. Juli 2021, 15:12:36 »

Hallo zusammen,
also ich lese doch so manchen Mist zu diesem Thema!
Wenn Du einmal die BW Fallschirm Springerschule geschafft hast, dann bist Du trageberechtigt. Dein Leben lang.
Voraussetzung ist natürlich dass Du das auch beweisen kannst. Trittbrettfahrer gibt es viele. Ich bin 83 Jahre alt und habe noch alle Unterlagen.
Ich bin absolut sicher, dass jeder, der den Springerlehrgang bestanden hat so stolz darauf ist, dass er den Nachweis dazu niemals verschlampt. Alles andere sind so kleine möchtegerne.
Mir hat mal einer erzählt, dass er seinen BW Springerlehrgang in den Niederlanden gemacht hat!!!
Autor: JensMP79
« am: 13. Februar 2021, 18:56:35 »

Deine Meinung ist kein sachlicher Grund für mich. Schönes WE.
Autor: F_K
« am: 13. Februar 2021, 18:53:58 »

Hier hat ein Teilnehmer nach sachlichen Gründen gefragt - er bekommt es ausführlich erklärt - ist trotzdem nicht zufrieden ...

Nunja, schönes WE.
Autor: JensMP79
« am: 13. Februar 2021, 18:45:21 »

Lieber Jens,

Du bist doch Soldat, oder?

Dann Aufgabe: Bestimme die grösste zusammenhängende schwarze Fläche innerhalb des 5 TD Druckes.

Du wirst feststellen, dass diese deutlich größer ist, als die TA Abzeichen.
Je nach "Zufall" würden also Aufnäher "schwarz" entstehen - oder braun, oder hell / dunkelgrün oder ...

Nun erkannt?

Och komm.... jetzt hör aber auf. 😁
Autor: F_K
« am: 13. Februar 2021, 17:43:08 »

Lieber Jens,

Du bist doch Soldat, oder?

Dann Aufgabe: Bestimme die grösste zusammenhängende schwarze Fläche innerhalb des 5 TD Druckes.

Du wirst feststellen, dass diese deutlich größer ist, als die TA Abzeichen.
Je nach "Zufall" würden also Aufnäher "schwarz" entstehen - oder braun, oder hell / dunkelgrün oder ...

Nun erkannt?
Autor: HubschrauBär
« am: 13. Februar 2021, 17:00:59 »

Es gibt TA dienstlich geliefert - für den Dienstanzug ...

Da hast du Recht.  ;D Die gibts.
Da könnte man jetzt natürlich die grundsätzliche Frage auftun, was Tätigkeits- und Leistungsabzeichen auf dem Gefechtsanzug zu suchen haben ;-)

Aber seit die Feldblusen neuerdings mit Flausch am Oberarm ausgegeben werden...
Autor: JensMP79
« am: 13. Februar 2021, 16:05:06 »

Es gibt TA dienstlich geliefert - für den Dienstanzug ...

Da hast du Recht.  ;D Die gibts.
Autor: F_K
« am: 13. Februar 2021, 16:03:12 »

Es gibt TA dienstlich geliefert - für den Dienstanzug ...
Autor: JensMP79
« am: 13. Februar 2021, 15:11:45 »

Zitat
Am Kampfanzug dürfen auch schwarze Abzeichen auf olivfarbenem bzw. graubeigen Grundtuch getragen werden.

M.M.n. wird diese Vorgabe seit Ende der 90er in der Vorschrift weiter übernommen.
Oder hat jemand einen plausiblen Grund, warum man ein selbstbeschafftes Tätigkeitsabzeichen auf dem Feldanzug tragen darf, jedoch nur in Grundfarbe oliv?

Da kannst die gleiche Frage aber auch im Bezug auf die Dienstgradschlaufen stellen.

Könnte man. Die Dienstgradschlaufen sind aber dienstlich geliefert.

Ich würde ja nichts sagen, wenn es eine Ausfertigung des Tätigkeitsabzeichen dienstlich geliefert dazu gäbe, in oliv.
Versuch mal bei den einschlägigen Händlern was auf Olivem Grundtuch zu bekommen....
Autor: KlausP
« am: 13. Februar 2021, 13:31:45 »

Zitat
Am Kampfanzug dürfen auch schwarze Abzeichen auf olivfarbenem bzw. graubeigen Grundtuch getragen werden.

M.M.n. wird diese Vorgabe seit Ende der 90er in der Vorschrift weiter übernommen.
Oder hat jemand einen plausiblen Grund, warum man ein selbstbeschafftes Tätigkeitsabzeichen auf dem Feldanzug tragen darf, jedoch nur in Grundfarbe oliv?

Da kannst die gleiche Frage aber auch im Bezug auf die Dienstgradschlaufen stellen.
Autor: JensMP79
« am: 13. Februar 2021, 13:28:40 »

Ach soooo....  ::)

Ein schwarz gesticktes Abzeichen auf einem 5 Farb TD ist nicht zu erkennen....  ;D
Autor: F_K
« am: 13. Februar 2021, 12:45:00 »

Weil die Grundtuchfarbe bei 5 Farb TD nunmal oliv ist, und dies so für alle Kleidungsstücke gilt (grau, grau, blau, blau usw.) Und sachlich ein gesticktes Abzeichen in Schwarz auf schwarzem Hintergrund nunmal schlecht zu erkennen ist.

Dritter Grund: es ist so befohlen - aus oben genannten sachlichen Gründen.

(Quelle Vorschrift / Bearbeiter).
Autor: JensMP79
« am: 13. Februar 2021, 11:42:05 »

Zitat
Am Kampfanzug dürfen auch schwarze Abzeichen auf olivfarbenem bzw. graubeigen Grundtuch getragen werden.

M.M.n. wird diese Vorgabe seit Ende der 90er in der Vorschrift weiter übernommen.
Oder hat jemand einen plausiblen Grund, warum man ein selbstbeschafftes Tätigkeitsabzeichen auf dem Feldanzug tragen darf, jedoch nur in Grundfarbe oliv?
Autor: Rekrut84
« am: 13. Februar 2021, 11:07:07 »

Interessant, dass der Dienstherr sich hier Gedanken um selbstbeschaffte Bekleidung macht.
Ein kleiner, evtl unbewusster Schritt weg von der Verpflichtung "nur dienstlich geliefert" zu tragen?
(Nicht ganz ernst gemeint. Aber dennoch zum schmunzeln)

In Anbetracht der Tatsache, dass Selbsteinkleider ihre Uniform selbst beschaffen müssen, ist das nicht verwunderlich.

„ 142. Selbstbeschaffte Uniformteile und Abzeichen haben in Form, Farbe und Beschaffenheit den dienstlich gelieferten zu entsprechen.“

„ 143. Selbsteinkleider und Teilselbsteinkleider sind verpflichtet, alle, nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 69 Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes vorgeschriebenen Bekleidungsstücke zu beschaffen.“
Autor: HubschrauBär
« am: 13. Februar 2021, 10:41:39 »

Interessant, dass der Dienstherr sich hier Gedanken um selbstbeschaffte Bekleidung macht.
Ein kleiner, evtl unbewusster Schritt weg von der Verpflichtung "nur dienstlich geliefert" zu tragen?
(Nicht ganz ernst gemeint. Aber dennoch zum schmunzeln)
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