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Zusammenfassung

Autor: LwPersFw
« am: 24. März 2024, 09:03:48 »

19. März 2024
Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Renten steigen zum 1. Juli um 4,57 Prozent

Nach den nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steigen die Renten in den alten und neuen Ländern zum 1. Juli 2024 um 4,57 Prozent.


https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2024/renten-steigen-im-juli.html


Zum 1. Juli 2024 werden dann auch die einkommensunabhängigen Leistungen im Entschädigungsrecht erhöht.

So werden die Leistungen im Sozialen Entschädigungsrecht SGB XIV in 2024 um 4,57% erhöht.

Ich hoffe wirklich, das BMVg bekommt es auf die Reihe bis 1.1.2025 die einkommensunabhängigen Leistungen des SEG in der Höhe an das Niveau des SGB XIV anzupassen.

Wenn ab 1.1.2025 die Betroffenen nach dem neuen SEG niedrigere Leistungen als betroffene im SGB XIV erhalten, weil die Leistungen im SEG wie aktuell geplant ohne 2024 Erhöhung in Kraft treten, werden Soldaten massiv benachteiligt!


Hallo @LotseBert

Du hattest hier die vermeintliche Lösung des Problems gepostet...

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,68867.msg744590.html#msg744590

Die Frage ist ja nun ... setzt der Gesetzgeber es wirklich so um...   ;)

Autor: LotseBert
« am: 23. März 2024, 10:00:58 »

19. März 2024
Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Renten steigen zum 1. Juli um 4,57 Prozent

Nach den nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steigen die Renten in den alten und neuen Ländern zum 1. Juli 2024 um 4,57 Prozent.


https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2024/renten-steigen-im-juli.html


Zum 1. Juli 2024 werden dann auch die einkommensunabhängigen Leistungen im Entschädigungsrecht erhöht.

So werden die Leistungen im Sozialen Entschädigungsrecht SGB XIV in 2024 um 4,57% erhöht.

Ich hoffe wirklich, das BMVg bekommt es auf die Reihe bis 1.1.2025 die einkommensunabhängigen Leistungen des SEG in der Höhe an das Niveau des SGB XIV anzupassen.

Wenn ab 1.1.2025 die Betroffenen nach dem neuen SEG niedrigere Leistungen als betroffene im SGB XIV erhalten, weil die Leistungen im SEG wie aktuell geplant ohne 2024 Erhöhung in Kraft treten, werden Soldaten massiv benachteiligt!










Autor: LwPersFw
« am: 19. März 2024, 19:48:53 »

Heutige Bekanntgabe Rentenerhöhung ab 01.07.2024 + 4,57 %
Frage : Trifft diese Erhöhung für Die Übergangszeit im Jahr 2024 zum neuen SEG 2025 auch zu ?
Oder gibt es keine prozentuale Erhöhung , aufgrund der + 25 % Prozentuale Erhöhung ab. 01.01.2024
 Wie ist eure Meinung ?


"§ 108 SVG

Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts

(1) Soweit Regelungen dieses Gesetzes die Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes bestimmen, sind das Bundesversorgungsgesetz und die Vorschriften anderer Gesetze, die das Bundesversorgungsgesetz für anwendbar erklärt, in ihrer jeweils bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Fassung anzuwenden.

(2) Soweit das Soldatenversorgungsgesetz auf die Regelungen des Bundesversorgungsgesetzes in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung verweist, werden die Beträge der folgenden Geldleistungen um 25 Prozent erhöht geleistet:

1.
die Grundrente nach § 31 Absatz 1 Satz 1 des Bundesversorgungsgesetzes,
2.
die Alterszulage nach § 31 Absatz 1 Satz 2 des Bundesversorgungsgesetzes,
3.
die Schwerstbeschädigtenzulage nach § 31 Absatz 4 des Bundesversorgungsgesetzes,
4.
die Leistungen nach den §§ 38, 40, 42, 43, 45 und 46 des Bundesversorgungsgesetzes sowie
5.
der Pflegeausgleich nach § 40b des Bundesversorgungsgesetzes.


Die Anpassung nach § 56 des Bundesversorgungsgesetzes wird ab dem 1. Januar 2024 auf den erhöhten Betrag durchgeführt.

Beträge sind bis 0,49 Euro auf volle Euro abzurunden und ab 0,50 Euro auf volle Euro aufzurunden...."

Autor: WDB-100
« am: 19. März 2024, 19:29:43 »

Ich weiß von meinem Sachbearbeiter, dass die Rentenerhöhung, wie gewohnt, stattfindet.
Autor: Supermann59
« am: 19. März 2024, 18:52:58 »

Heutige Bekanntgabe Rentenerhöhung ab 01.07.2024 + 4,57 %
Frage : Trifft diese Erhöhung für Die Übergangszeit im Jahr 2024 zum neuen SEG 2025 auch zu ?
Oder gibt es keine prozentuale Erhöhung , aufgrund der + 25 % Prozentuale Erhöhung ab. 01.01.2024
 Wie ist eure Meinung ?
Autor: LwPersFw
« am: 07. Februar 2024, 15:32:47 »


Denken Sie eigentlich auch einmal darüber nach, was Sie schreiben? Das ist mir nun nach Überlesen von diesem und auch einigen anderen Threads aufgefallen.


Ich habe für jeden Verständnis der Probleme und Sorgen im Dschungel der Bürokratie hat --- egal in welchem Bereich unseres Staates.

Ich habe es aber nicht nötig mich persönlich angreifen zu lassen ... weil Sie damit nicht klar kommen.

Ich und die anderen Admin/Mods investieren unsere Freizeit um -- zusammen mit hilfreichen Beiträgen der User -- uns allen ggf. helfen zu können.

Was nicht hilft ist seinen persönlichen Frust - so berechtigt er sein mag - hier abzuladen.

Sie fragen z.B.


1. "Leistungsniveau der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch" = was bedeutet das konkret?



Soll ich jetzt meine Freizeit dafür opfern das herauszufinden ?
Wie wäre wenn Sie sich selbst erst einmal damit beschäftigen ?

Und wie hier zu lesen:

Kurze Rückmeldung:

Die Fortbildungen/Einarbeitungen ins SEG 2025 laufen von April bis Juli. Vorher brauch man nirgends nachfragen.
Nur Halbwissen und Spekulationen. Wenigstens sind alle freundlich und verständnisvoll.  ;) Kenn ich auch anders.


... sind die Bearbeiter selbst erst in der Einarbeitung in die neue Gesetzeslage ...

Also ist es nicht jetzt schon zu erwarten das man jedes Detail genau erläutern kann...


Und damit lasse ich es bewenden.
Aber ich sage Ihnen auch --- wenn Sie sich weiter nun "auskotzen" wollen -- das werde ich nicht zulassen und diese Beiträge löschen.

Wenn Sie konstruktiv mitarbeiten möchten, indem Sie z.B. selbst nützliche Informationen für alle zusammentragen --- sehr gern.

Wenn Ihnen dies nicht gefällt --- suchen Sie sich einen anderen Platz.

Ich bin wie von F_K  genannt selbst Behinderter -- und habe es deshalb nicht nötig Ihr "Frustableiter" zu sein.



Autor: F_K
« am: 07. Februar 2024, 14:05:49 »

Anmerkung:

Dies ist ein privates Forum, LwPersFw ist hier Moderator und ist für seine sachlichen, fundierten Beiträge bekannt.

Afaik hat LwPersFw ebenfalls eine Einsatzschädigung erlitten - setzt sich auch deswegen für diese Personengruppe ein, gerade ihm nun mangelndes Verständnis vorzuwerfen, hat schon eine gewisse Qualität ...
Autor: MichaelPauly
« am: 07. Februar 2024, 14:00:37 »

1. "Leistungsniveau der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch" = was bedeutet das konkret?
2. Sie können sich das Hickhack bei den Ärzten nicht vorstellen - gleiches hatte ich als ich noch nur GdS von 30 hatte und jedesmal abgewogen werden musste, in welche Fallgruppe der Arzt mich packt - 2 wichtige Ärzte habe ich auf diesem Wege verloren, weil die einfach die Behandlung eingestellt haben, da sie nicht in der Lage waren, das zu klären.
3. lieber nun klären und abwägen und evtl. noch im Abstimmungsbereich zwischen BAPersBw und UVB eingreifen können
4. ja evtl. ist mal Exot aber Ihre Anmerkung, dass man es nicht JEDEM recht machen kann empfinde ich als betroffene und psychisch angeschlagene Person eine volle Klatsche ins Gesicht, so nach dem Motto "was regst Du dich denn auf"! - ich hoffe für Sie, dass Sie nie in eine Lage wie ich seit über 30 Jahren kommen werden - ehrlich!
5. was bringt die Erhöhung, wenn sie beim Berufsschadensausgleich verrechnet wird und dann, was noch an Erhöhung übrig bleibt bei der aktuellen Pensionsberechnung auch fast wieder ganz flöten geht - auch hier wieder - danke für die volle Klatsche.

Denken Sie eigentlich auch einmal darüber nach, was Sie schreiben? Das ist mir nun nach Überlesen von diesem und auch einigen anderen Threads aufgefallen.
Welche Stellung im Rahmen dieses Forums haben Sie eigentlich?
Autor: LwPersFw
« am: 06. Februar 2024, 13:06:27 »


...wo ist da die Verbesserung?



Ihnen als Geschädigten steht dann für die Behandlung der Schädigungsfolgen nicht mehr das Leistungslevel der gesetzlichen KV zu ...

... sondern das Level der gesetzlichen Unfallversicherung nach den Grundsätzen des SGB VII.

"Die Unfallversicherung Bund und Bahn erbringt im Auftrag der Bundeswehrverwaltung die medizinische und orthopädische
Versorgung auf dem Leistungsniveau der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch.
Das bedeutet eine deutliche Verbesserung des Leistungsniveaus, da Leistungen mit allen geeigneten Mitteln eingesetzt werden.
Somit erreichen wir eine an den Bedürfnissen der Betroffenen orientierte zielgerichtete Versorgung."


Quelle: bundeswehr.de



§81 SEG

Leistungen der Heil-und Krankenbehandlung

+ Ab 01.01.2025 Medizinische Versorgung anerkannter Schädigungsfolgen durch die UVB
+ Gewährte Heilbehandlung der Nicht-Schädigungsfolgen wird als Leistung SGB V durch die GKV weiterhin kostenfrei erbracht.
+ Krankenbehandlung Familienangehöriger / Hinterbliebene wird als Leistung SGB V weiterhin kostenfrei erbracht.


Wie immer wird es auf den Einzelfall ankommen, ob und in welchem Maß Verbesserungen zum alten System eintreten werden.

JEDEM recht machen konnte man es nicht im alten System --- und wird es auch nicht im neuen können...

Und ... man sollte nicht immer nur das vermeintlich Negative sehen ... 1 Jahr bevor das Ganze überhaupt ans Laufen gekommen ist...  ;)

So erhalten Sie ja z.B. ab 01.01.2025 eine steuerfreie Grundrente von 800 € vs. 311 € + 25% aktuell ...


Autor: MichaelPauly
« am: 06. Februar 2024, 09:36:05 »

Ich (ehemaliger Zeitsoldat mit Dienstunfall) habe einen Grad der Schädigung von 50 und werde zusammen mit meiner Gattin bisher durch die AOK (fast vollständig - außer ein paar wenige Ausnahmen, für die das BAPersBw zuständig ist) versorgt.
Bisher hatte ich durch die Informationen es so verstanden, dass diese komplette Versorgung ab dem 01.01.2025 durch die UVB übernommen werden soll, daher hatte ich einen Fragenkatalog per Mail gestellt, um bestimmte Dinge im Vorfeld abzuklären.
Hier wollte ich auch wissen ob die so toll propagierte "bessere Versorgung" ab kommendem Jahr nur administrativer Art ist oder auch die Versorgung an sich betrifft - z.B. bessere Behandlung.
Nun bekam ich aber gestern eine Mail mit dem Hinweis, dass ab dem kommenden Jahr für meine Gattin alles so bleibt, wie bisher und für mich selber es nur eine Änderung gibt in der Art, dass zukünftig bei jedem Arztbesuch usw. unterschieden werden muss, ob die Behandlung für Schädigungsfolgen oder Nichtschädigungsfolgen gilt - entsprechend wäre dann die Abrechnung zu sehen, grundsätzlich würden aber die Behandlungen und Versorgungen nach den Vorschriften der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen.
Wer hat sich diesen Unsinn ausgedacht?
Wo ist da die Verbesserung der Versorgung, wenn zukünftig alles noch komplizierter wird?
Bevor ich meinen Grad der Schädigung von 50 hatte, stand ich schon einmal in dieser Situation, dass man jedesmal mit den Ärzten überlegen musste Schädigungsfolge oder nicht und oft genug hat es hierdurch Probleme und Ärger gegeben - ich habe die große begründete Befürchtung, dass dieses Chaos ab 2025 wieder aufkommt - wo ist da die Verbesserung?
Autor: WDB-100
« am: 06. Februar 2024, 07:46:48 »

Kurze Rückmeldung:
Genau wie 20 weitere Kameraden warte ich noch auf Bescheid und die Erhöhung zum 01.01.2024.  :-X

Für die Hotline war ich der erste Anrufer dem die Zahlungen noch fehlen.

Die Fortbildungen/Einarbeitungen ins SEG 2025 laufen von April bis Juli. Vorher brauch man nirgends nachfragen. Nur Halbwissen und Spekulationen. Wenigstens sind alle freundlich und verständnisvoll.  ;) Kenn ich auch anders.
Autor: LwPersFw
« am: 21. Januar 2024, 20:46:33 »

Ab 01.01.2025 soll ja nun die Unfallversicherung Bund und Bahn die medizinische
Versorgungsleistungen nach dem neuen Soldatenentschädigungsgesetz übernehmen.
Bisher war es ja so, dass man von der zugeordneten Gesetzlichen Krankenkasse einen roten Behandlungsschein für die Behandlung der Schädigungsfolgen erhielt. Diesen gab man beim Arzt ab und die medizinische Versorgung erfolgte.

Nun frage ich mich, ich konnte bisher nichts im www finden, wie der Ablauf nun bei der UVB erfolgt. Ohne Kostenzusage, Behandlungsschein, Chipkarte o.ä erfolgt keine Behandlung. Gemäß Anschreiben BAPersBw, steht die UVB ab 01.01.25 für alle Fragen zur Verfügung. Aus meiner Sicht etwas spät, wenn man sich in laufender Behandlung befindet, welche im ersten Quartal 2025 eine Kostenzusage benötigt. Aber vielleicht ist ja alles ganz einfach und es kenn jemand hier weiterhelfen. Bei der Hotline BAPers konnte man  zu den angegebenen Zeiten  niemanden erreichen.

Aus den FAQ zum SEG

"Ab dem 1. Januar 2025 erbringt die Unfallversicherung Bund und Bahn im Auftrag der Bundeswehrverwaltung die nachwehrdienstliche medizinische Versorgung von anerkannten Schädigungsfolgen.

Im Jahr 2024 bewilligte oder begonnene medizinische Behandlungen oder Rehabilitationsmaßnahmen führen Sie im bewilligten Umfang fort."

"Zum jetzigen Zeitpunkt müssen Sie nichts unternehmen. Falls wir Informationen von Ihnen benötigen, melden wir uns bei Ihnen. Über Änderungen informieren wir Sie rechtzeitig."

"Zum Ende des Jahres 2024 erhalten Sie ein Schreiben mit allen benötigten Informationen sowie ein Angebot zur individuellen Beratung bezüglich Ihrer genauen Versorgungssituation ab dem 1. Januar 2025."

Meine Empfehlung... einfach abwarten...

Oder weiter die Kontaktaufnahme versuchen.
Neben anrufen kann man ja auch eine Email schicken...
Das ist mir doch alles klar. Nur wie das Ganze umgesetzt werden soll, wird bisher nicht erklärt. Und da liegt doch der Hase im Pfeffer. Der behandelnde Arzt bzw. Therapeut benötigt doch eine Abrechnungsgrundlage. Ja, es ist fast noch ein Jahr Zeit. Aber es beschäftigt trotzdem. Vermutlich steht es auch fest wie das Ganze ablaufen soll, daher wäre es doch ein Leichtes gewesen im Schreiben diesen Ablauf zu skizzieren. Beim BVG ging es doch auch. Krankenkasse - roter Behandlungsschein - Behandlungsgrundlage.
Was will ich sagen, im Schreiben und auf der Infoseite steht für mich nichts Neues. Aber das wesentliche fehlt, und hier geht es um grundsätzliches und nicht den Einzelfall.

Sie sprechen davon das eine Kostenzusage im I. Quartal 2025 erfolgen soll...
Wenn Sie im Laufe des Jahres 2024 über die entsprechenden Verfahren informiert werden... sollte dies doch genügen.

Denn Sie haben einen gesetzlichen Anspruch gegen die Bundeswehr als Träger auch ab dem 01.01.2025.
Die UV ist nur der Leistungserbringer.

Sicherlich wäre es positiv wenn jetzt schon jede Einzelheit geklärt und bekannt wäre... ist es aber nun einmal nicht.

Autor: WDB-100
« am: 20. Januar 2024, 11:55:49 »

Das gestrige Informationsschreiben vom BAPersBw war die erste Information, die ich persönlich erhalten habe. Die bisherigen Informationen habe ich mir durch Zufall aus diesem Forum oder von der Bundeswehr Internetseite - Soziale Entschädigung zusammen gesucht.

Auf meinen Bescheid für die 25% wegen der Übergangsregelung (01.01.2024) warte ich immer noch.

Die Hotline wegen SEG2025 meinte zum Thema Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB), dass mir zum gegebenen Zeitpunkt ein Ansprechpartner beim UVB mitgeteilt wird,  der mir die notwendigen Informationen mitteilen kann. Somit hatte die Hotline vor ca. 4 Wochen keine Ahnung. Bei vielen Themen leider nicht. Es wurde auf zukünftige Informationsscjreiben verwiesen. Das gestrige Schreiben war copy & paste von der Internetseite.

Die Umstellung 2014/15 auf die Versorgung aus einer Hand war eine Katastrophe und ich empfinde die Informationspolitik hinsichtlich des SEG 2025 und der Übergangsregelung 2024 auch schon als sehr holprig.

Meine Sachbearbeiter tappen auch im Halbwissen und verweisen auf die Hotline. Durch meine Situation liegt bei mir eh ein enormer Vertrauensverlust bei der Bundeswehr vor und derzeit habe ich nicht das Gefühl, dass sich etwas verbessern könnte. Später hat man bestimmt die Rennerei zwischen BAPersBw, BUV und Krankenkasse. Na gut, die Zukunft wird es zeigen. Das Geschriebene bezieht sich auch auf mein Erlebtes und meine Wahrnehmung.

Autor: Michael 1199
« am: 20. Januar 2024, 10:28:25 »

Ab 01.01.2025 soll ja nun die Unfallversicherung Bund und Bahn die medizinische
Versorgungsleistungen nach dem neuen Soldatenentschädigungsgesetz übernehmen.
Bisher war es ja so, dass man von der zugeordneten Gesetzlichen Krankenkasse einen roten Behandlungsschein für die Behandlung der Schädigungsfolgen erhielt. Diesen gab man beim Arzt ab und die medizinische Versorgung erfolgte.

Nun frage ich mich, ich konnte bisher nichts im www finden, wie der Ablauf nun bei der UVB erfolgt. Ohne Kostenzusage, Behandlungsschein, Chipkarte o.ä erfolgt keine Behandlung. Gemäß Anschreiben BAPersBw, steht die UVB ab 01.01.25 für alle Fragen zur Verfügung. Aus meiner Sicht etwas spät, wenn man sich in laufender Behandlung befindet, welche im ersten Quartal 2025 eine Kostenzusage benötigt. Aber vielleicht ist ja alles ganz einfach und es kenn jemand hier weiterhelfen. Bei der Hotline BAPers konnte man  zu den angegebenen Zeiten  niemanden erreichen.

Aus den FAQ zum SEG

"Ab dem 1. Januar 2025 erbringt die Unfallversicherung Bund und Bahn im Auftrag der Bundeswehrverwaltung die nachwehrdienstliche medizinische Versorgung von anerkannten Schädigungsfolgen.

Im Jahr 2024 bewilligte oder begonnene medizinische Behandlungen oder Rehabilitationsmaßnahmen führen Sie im bewilligten Umfang fort."

"Zum jetzigen Zeitpunkt müssen Sie nichts unternehmen. Falls wir Informationen von Ihnen benötigen, melden wir uns bei Ihnen. Über Änderungen informieren wir Sie rechtzeitig."

"Zum Ende des Jahres 2024 erhalten Sie ein Schreiben mit allen benötigten Informationen sowie ein Angebot zur individuellen Beratung bezüglich Ihrer genauen Versorgungssituation ab dem 1. Januar 2025."

Meine Empfehlung... einfach abwarten...

Oder weiter die Kontaktaufnahme versuchen.
Neben anrufen kann man ja auch eine Email schicken...
Das ist mir doch alles klar. Nur wie das Ganze umgesetzt werden soll, wird bisher nicht erklärt. Und da liegt doch der Hase im Pfeffer. Der behandelnde Arzt bzw. Therapeut benötigt doch eine Abrechnungsgrundlage. Ja, es ist fast noch ein Jahr Zeit. Aber es beschäftigt trotzdem. Vermutlich steht es auch fest wie das Ganze ablaufen soll, daher wäre es doch ein Leichtes gewesen im Schreiben diesen Ablauf zu skizzieren. Beim BVG ging es doch auch. Krankenkasse - roter Behandlungsschein - Behandlungsgrundlage.
Was will ich sagen, im Schreiben und auf der Infoseite steht für mich nichts Neues. Aber das wesentliche fehlt, und hier geht es um grundsätzliches und nicht den Einzelfall.
Autor: LwPersFw
« am: 20. Januar 2024, 07:16:54 »

Ab 01.01.2025 soll ja nun die Unfallversicherung Bund und Bahn die medizinische
Versorgungsleistungen nach dem neuen Soldatenentschädigungsgesetz übernehmen.
Bisher war es ja so, dass man von der zugeordneten Gesetzlichen Krankenkasse einen roten Behandlungsschein für die Behandlung der Schädigungsfolgen erhielt. Diesen gab man beim Arzt ab und die medizinische Versorgung erfolgte.

Nun frage ich mich, ich konnte bisher nichts im www finden, wie der Ablauf nun bei der UVB erfolgt. Ohne Kostenzusage, Behandlungsschein, Chipkarte o.ä erfolgt keine Behandlung. Gemäß Anschreiben BAPersBw, steht die UVB ab 01.01.25 für alle Fragen zur Verfügung. Aus meiner Sicht etwas spät, wenn man sich in laufender Behandlung befindet, welche im ersten Quartal 2025 eine Kostenzusage benötigt. Aber vielleicht ist ja alles ganz einfach und es kenn jemand hier weiterhelfen. Bei der Hotline BAPers konnte man  zu den angegebenen Zeiten  niemanden erreichen.

Aus den FAQ zum SEG

"Ab dem 1. Januar 2025 erbringt die Unfallversicherung Bund und Bahn im Auftrag der Bundeswehrverwaltung die nachwehrdienstliche medizinische Versorgung von anerkannten Schädigungsfolgen.

Im Jahr 2024 bewilligte oder begonnene medizinische Behandlungen oder Rehabilitationsmaßnahmen führen Sie im bewilligten Umfang fort."

"Zum jetzigen Zeitpunkt müssen Sie nichts unternehmen. Falls wir Informationen von Ihnen benötigen, melden wir uns bei Ihnen. Über Änderungen informieren wir Sie rechtzeitig."

"Zum Ende des Jahres 2024 erhalten Sie ein Schreiben mit allen benötigten Informationen sowie ein Angebot zur individuellen Beratung bezüglich Ihrer genauen Versorgungssituation ab dem 1. Januar 2025."

Meine Empfehlung... einfach abwarten...

Oder weiter die Kontaktaufnahme versuchen.
Neben anrufen kann man ja auch eine Email schicken...

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