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Zusammenfassung

Autor: anonym123
« am: 06. Juni 2021, 13:33:32 »

Ok das klingt natürlich ganz anders und in erster Linie beruhigend.
Ich möchte keinesfalls aus dem Wehrdienst entlassen werden - im Gegenteil, der Dienst ist Ablenkung . Privat komme ich halt immer weniger klar und da werde ich vermutlich ohne Hilfe nicht raus kommen bzw es wird eben irgendwann auffliegen.

Die Verunsicherung rührte halt aus den Erzählungen von Kameraden. Obwohl jetzt natürlich ein Schuh daraus wird. Vermutlich wird niemand von sich aus sagen "ja klar wollte ich das DU Verfahren, hab halt kein Bock mehr auf den Laden" und deshalb wird es immer so dargestellt, als würde der von sich aus so entscheiden...
Autor: Andi8111
« am: 06. Juni 2021, 13:06:31 »

Ich weiß natürlich nicht, welche Geschichte die beim Doc erzählt haben und inwiefern diese Dinge auch der eigene Wunsch sind...
Besteht der Wunsch des Patienten darin, per DU oder Umwandlung des Dienstverhältnisses entlassen zu werden, wird dem Wunsch gefolgt, sofern ein FA Psychiatrie den Wunsch unterstützt.
Besteht nicht der Wunsch nach vorzeitiger Entlassung aus dem Wehrdienst in egal welcher Art und Weise, wird der Soldat in 99 von 100 Fällen auch nicht entlassen.

Autor: anonym123
« am: 06. Juni 2021, 13:02:31 »

Ok dann habe ich das falsch aufgefasst, sorry.

Aber genau das ist wahrscheinlich das Problem, mir sind eben auch Beispiele bekannt, wie die die Sie eben geschildert haben.
Soldaten die aufgrund von psychischen Problemen über lange Zeit in Behandlung sind und wo Dinge wie DU-Verfahren oder Rückumwandlung von BS zu SaZ im Raum stehen. Ich weiß natürlich nicht, welche Geschichte die beim Doc erzählt haben und inwiefern diese Dinge auch der eigene Wunsch sind...
Autor: Andi8111
« am: 06. Juni 2021, 12:54:07 »

Ich hab das so auch nicht gesagt. Ich wollte ihre Bedenken bezüglich der existenziellen Folgen nur zerstreuen.
Autor: anonym123
« am: 06. Juni 2021, 12:39:58 »

Danke für die schnellen Antworten

@Andi: Meine Absicht ist es nicht, "Leistungen" fürs Nichtstun zu beziehen. In meiner G-Akte finden sich aus 14 Jahren Dienstzeit lediglich eine Knie-Behandlung zur Grundwehrdienstzeit und 90/5 Ergebnisse. Ich war auch im letzten Jahr unverändert auf zahlreichen Übungsplätzen und habe in diesem Jahr bei der Amtshilfe mitgewirkt.
Die Probleme habe ich nicht im Dienst, zumindest nicht im vollen Umfang, sondern im Privaten.
 
Autor: Andi8111
« am: 06. Juni 2021, 12:04:07 »

@Andi8111- vielleicht solltest DU dir mal Hilfe suchen?

Versuch mal einen Therapeuten zu finden zur Zeit ;)
Ich habe lediglich das IST bei meinem Bedarfsträger geschildert. Und aus der internen Balintgruppe habe ich auch Infos bekommen, dass es in den umliegenden Einheiten nicht besser aussieht. Teilweise sogar noch desolater. Also was willst du? Fakten leugnen?
1.) Niemand wird gegen seinen Willen wegen Dienstunfähigkeit entlassen. Dazu gibt es sogar eine Weisung.
2.) Die Erfüllungsgehilfendichte bei den FÄ Psychiatrie ist so hoch, dass die alles, was die Patienten wollen, empfehlen und nicht das, was im Sinne der militärischen Führung ist.
3.) Selbst jahrelange Abwesenheit hat heutzutage nicht automatisch ein DU Verfahren zur Folge (siehe auch 1.)).
4.) Die Einheiten laufen selber oft am Limit mit Grundbetrieb, Einsätzen, NRF etc. dass die oft froh sind, wenn solche Patienten den Dienstbetrieb nicht behindern und krankgeschrieben werden; "aus den Augen, aus dem Sinn".
5.) Ähnlich zu 4.) geht es den TrÄrzten. Nullkommanull Kapazitäten, gerade aufgrund der aktuellen Einschränkung des Grundbetriebes in den RegSanEinr, diese Patienten auch nur annähernd angemessen zu behandeln; selbiges bei den FÄ Psychiatrie in den FUen der FAZ und BWK.

Was ist jetzt daran gelogen oder unwahr?
Autor: ulli76
« am: 06. Juni 2021, 11:46:44 »

Ähm- du solltest eher mal unabhängig von der AVU IGF mit deinem Truppenarzt sprechen. So könnt ihr gemeinsam eine Lösungsmöglichkeit finden. Z.B. mal eine Reha, damit du wieder auf die Beine kommst.

@Andi8111- vielleicht solltest DU dir mal Hilfe suchen?
Autor: Andi8111
« am: 06. Juni 2021, 11:39:06 »

Ich denke, unehrlich zu sein könnte die Existenz um einiges eminenter bedrohen. Aber die allgemeine Situation in den Streitkräften spielt ihnen in die Hände. Hoher Krankenstand, gebündelte, monatelange Abwesenheit und null Output, wenn man mal im Dienst ist, bedrohen derzeit keinen mehr. Ist die neue Normalität. Insofern: Frei von der Leber weg den TrArzt ansprechen und schauen, ob er noch jemanden mit psychischen Problemen nehmen kann oder selber am Rande des Zusammenbruchs arbeitet, wie viele meiner Kollegen. Dann sieht man weiter.
Autor: Anonym123
« am: 06. Juni 2021, 11:34:38 »

Tag Kameraden,

ich bin Berufssoldat im Heer und gesundheitlich nicht in allzu guter Verfassung.
Die letzten 3 Jahre waren privat, aber auch dienstlich eine große Herausforderung. Corona und die damit verbundenen Einschränkungen und Probleme im privaten Umfeld haben das ganze nun zum Problem gemacht.
Mein Lebensstil hat sich dadurch verändert,  ich lebe zurückgezogen, bin antriebslos, stelle wesensveranderungen fest und zu guter letzt hat sich der Alkohol und tabakkosum stark erhöht.

Jetzt steht die AVU IGF Untersuchung an. Grundsätzlich bin ich ja zur Wahrheit verpflichtet, aber vermutlich im Blutbild wird man auch einiges feststellen können. Ich habe angst das zu meinen Problemem bisher nun auch noch die Angst um die Existenz dazu kommt.
Deshalb bitte ich euch um Rat. Was kann denn im schlimmsten Fall passieren, wenn ich bei der Untersuchung ehrlich bin?
Danke
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