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Fragen und Antworten => Ausbildung und Ausrüstung => Thema gestartet von: Bewerbernos am 31. Dezember 2015, 18:13:08

Titel: Trageberechtigung Fallschirmspringerabzeichen (BW) als Wiedereinsteller
Beitrag von: Bewerbernos am 31. Dezember 2015, 18:13:08
Guten Tag Kameraden,

ab 04.04.2016 geht es bei mir nach sieben Jahren Unterbrechung mit einer Wiedereinstellung als Stabsunteroffizier (FA) weiter.

In der Zeit zwischen 2004 und 2008 habe ich das silberne Fallschirmspringerabzeichen bei der Bundeswehr "erspringen" können, leider habe ich aber nur noch den Nachweis über den bestandenen Lehrgang in Altenstadt und halt das silberne Abzeichen für den Dienstanzug.

Klar ist mir, dass ich am 04.04.2016 und auch während der FA Ausbildung nicht mit dem Springerabzeichen hantieren bzw. es tragen werde, wer aber kann mir das Tragen, obwohl ich jetzt in einer EloKa Einheit meinen Dienst verrichten werde genehmigen?

Habe so etwas im Hinterkopf wie, einmal verliehen nie wieder abzugeben?

Wie sieht es in Folge dessen mit meiner Schützenschnur in gold und dem Leistungsabzeichen in gold aus?

Danke für ein paar Vor- u. Ratschläge.
Titel: Antw:Trageberechtigung Fallschirmspringerabzeichen (BW) als Wiedereinsteller
Beitrag von: F_K am 31. Dezember 2015, 19:06:13
Ohne Trageberechtigung kein Tragen.

Sofern nicht entzogen, darf weiter getragen werden (siehe oben).

Die LL/LTS sollte zumindest über Bronze noch einen Nachweis haben.
Titel: Antw:Trageberechtigung Fallschirmspringerabzeichen (BW) als Wiedereinsteller
Beitrag von: KlausP am 31. Dezember 2015, 19:23:43
In Ihrer Akte könnte eine Ausfertigung der Trageberechtigung abgelegt sein.
Titel: Antw:Trageberechtigung Fallschirmspringerabzeichen (BW) als Wiedereinsteller
Beitrag von: Bewerbernos am 31. Dezember 2015, 19:55:56
Danke für die schnellen Antworten...


Titel: Antw:Trageberechtigung Fallschirmspringerabzeichen (BW) als Wiedereinsteller
Beitrag von: Fachdiener am 31. Dezember 2015, 21:45:02
Dieses Thema interessiert mich ebenfalls.

Bedeutet das für die Schützenschnur und das Leistungsabzeichen, dass wenn man im nächsten Jahr nach Verleihung die erneuten "Goldwerte" nicht erreicht (Schießen, Marsch in Goldzeit etc.) dass man trotzdem die goldenen Abzeichen weiter tragen darf?
Titel: Antw:Trageberechtigung Fallschirmspringerabzeichen (BW) als Wiedereinsteller
Beitrag von: Zebra am 31. Dezember 2015, 23:07:21
Ja.

MkG

Zebra
Titel: Antw:Trageberechtigung Fallschirmspringerabzeichen (BW) als Wiedereinsteller
Beitrag von: schlammtreiber am 05. Januar 2016, 09:53:48
Bedeutet das für die Schützenschnur und das Leistungsabzeichen, dass wenn man im nächsten Jahr nach Verleihung die erneuten "Goldwerte" nicht erreicht (Schießen, Marsch in Goldzeit etc.) dass man trotzdem die goldenen Abzeichen weiter tragen darf?

Was meinst Du, wie viele der goldenen LA, die von beleibten und ergrauten Verteidigungsbeamten in gut beheizten Büros stolz zur Schau getragen werden, zuletzt in jugendlichem Saft erfüllt wurden zu einer Zeit als der Feind noch Sächsisch sprach?  ;D ;D ;D
Titel: Antw:Trageberechtigung Fallschirmspringerabzeichen (BW) als Wiedereinsteller
Beitrag von: bayern bazi am 05. Januar 2016, 10:05:06
Was meinst Du, wie viele der goldenen LA, die von beleibten und ergrauten Verteidigungsbeamten in gut beheizten Büros stolz zur Schau getragen werden, zuletzt in jugendlichem Saft erfüllt wurden zu einer Zeit als der Feind noch Sächsisch sprach?  ;D ;D ;D

soi des hoasn i soi mei LA und de schütznschnur wieder o leng ;)

es glangt do wann i des oa moi (1988) gamcht ho  ::) ::)





(für de wos öfters hobm, gibt ja no de abzeichn mid da zoi der wiederholungen)  ;D ;D
Titel: Antw:Trageberechtigung Fallschirmspringerabzeichen (BW) als Wiedereinsteller
Beitrag von: schlammtreiber am 05. Januar 2016, 10:23:41
soi des hoasn i soi mei LA und de schütznschnur wieder o leng ;)

Meine liegen im Keller... ist in meiner Einheit offenbar unüblich, die am FA zu tragen, zumindest sehe ich irgendwelche Abzeichen eigentlich erst ab HF aufwärts.
Titel: Antw:Trageberechtigung Fallschirmspringerabzeichen (BW) als Wiedereinsteller
Beitrag von: Fachdiener am 05. Januar 2016, 11:12:39
Gut, dass ich als Hesse das Bayerische lesen und verstehen kann. :-)

War mir echt nicht bewusst, aber als damals 17-21 Jähriger vertraute man noch auf die ungeschriebenen "Gesetze", dass man als Fallschirmjäger und erst recht als Springer jedes Jahr für Jahr die goldenen Leistungen wiederholen musste.

Werde mich erst einmal in Geduld üben, aber Lust die "alten" Abzeichen zu tragen habe ich ja schon :-)
Titel: Antw:Trageberechtigung Fallschirmspringerabzeichen (BW) als Wiedereinsteller
Beitrag von: Ralf am 05. Januar 2016, 11:16:40
Es kann ja sein, dass die Vorgabe des Verbandes oder übergeordneter Dienststelle war, dass die unterstellten Soldaten jedes Jahr das Leistungsabzeichen in Gold machen sollen. Hätte halt nur nichts mit der Trageerlaubnis zu tun.
Titel: Antw:Trageberechtigung Fallschirmspringerabzeichen (BW) als Wiedereinsteller
Beitrag von: Fachdiener am 05. Januar 2016, 11:22:42
Bedeutet also Ralf, dass mir mein Disziplinarvorgesetzter "jedes" Jahr bei Nichterfüllung die Trageberechtigung nehmen hätte können?
Titel: Antw:Trageberechtigung Fallschirmspringerabzeichen (BW) als Wiedereinsteller
Beitrag von: wolverine am 05. Januar 2016, 11:30:53
Nein
Titel: Antw:Trageberechtigung Fallschirmspringerabzeichen (BW) als Wiedereinsteller
Beitrag von: Cally am 05. Januar 2016, 14:03:43
Es kann ja sein, dass die Vorgabe des Verbandes oder übergeordneter Dienststelle war, dass die unterstellten Soldaten jedes Jahr das Leistungsabzeichen in Gold machen sollen. Hätte halt nur nichts mit der Trageerlaubnis zu tun.

Bedeutet also Ralf, dass mir mein Disziplinarvorgesetzter "jedes" Jahr bei Nichterfüllung die Trageberechtigung nehmen hätte können?

:D
Titel: Antw:Trageberechtigung Fallschirmspringerabzeichen (BW) als Wiedereinsteller
Beitrag von: schlammtreiber am 05. Januar 2016, 16:55:38
Es kann ja sein, dass die Vorgabe des Verbandes oder übergeordneter Dienststelle war, dass die unterstellten Soldaten jedes Jahr das Leistungsabzeichen in Gold machen sollen.

Ist oder war das nicht sogar mal zentrale Anweisung, dass jeder Soldat jedes Jahr alle Disziplinen des Sportabzeichens und des Leistungsabzeichens abzulegen hatte?
Titel: Antw:Trageberechtigung Fallschirmspringerabzeichen (BW) als Wiedereinsteller
Beitrag von: F_K am 05. Januar 2016, 17:15:12
Das ist nach wie vor so.

AFAIK unterscheidet Heer aber in den Anforderungen nach Kategorien: Kampftruppen müssen 12 km marschieren, Unterstützer 9 und der Rest 6 km.( mehr ist natürlich erlaubt, alles 2 mal pro Jahr ...).

FSchJg haben einen hohen Anspruch an sich, insoweit ist schon Gold das Ziel und wird auch von vielen erreicht.

Also Ja: Es gibt Befehle im Heer "von oben" (Insp H) und Druck / Anspruch intern (letzteres ist wirkungsvoller).

Natürlich gibt es Möglichkeiten, bei massivem Fehlverhalten, Trage Erlaubnisse zu entziehen, die Nicht Wiederholung der Leistung in den Folgejahren gehört nicht dazu.
Titel: Antw:Trageberechtigung Fallschirmspringerabzeichen (BW) als Wiedereinsteller
Beitrag von: schlammtreiber am 07. Januar 2016, 13:22:12
Das ist nach wie vor so.

Danke, das beruhigt mich etwas.
Titel: Antw:Trageberechtigung Fallschirmspringerabzeichen (BW) als Wiedereinsteller
Beitrag von: F_K am 07. Januar 2016, 14:00:04
Ach ja,

Quelle:

- 20150527_Weisung IGF_KLF_B1-224-0-2.pdf - dort SK gemeinsam 6 km Marsch einmal im Jahr
- DOSA ist in der Vorschrift "Sport in der Bundeswehr" geregelt.
- Im Heer gibt es noch Befehle, die den Marsch zweimal im Jahr, und eben "länger" für Kampftruppen fordern.
Titel: Antw:Trageberechtigung Fallschirmspringerabzeichen (BW) als Wiedereinsteller
Beitrag von: mightycrew79 am 05. Mai 2016, 19:12:06
das Springerabzeichen, und auch die ausländisch erworbenen sind Sonderzeichen - trageberechtigt ist man, solange man dies nicht disziplinarisch aberkennt bekommt, das passiert normal nicht - darf man nicht mehr springen, aber erworben hat man es, darf man das ganz normal tragen

Titel: Antw:Trageberechtigung Fallschirmspringerabzeichen (BW) als Wiedereinsteller
Beitrag von: mounty am 08. April 2019, 09:49:35
Die Frage stellte sich gerade im Kameradenkreis auf der Suche nach alten Sprungnachweisen, wieviel Sprünge man selber ingesamt hat und wo die überall eingetragen wurden; für´s runde Springerjubiläum eines Kameraden für 1000 Sprünge gibts traditionell eine schöne Sahnetorte ins Gesicht :) deshalb sind wir gerade beim Zählen, nach einigem Suchen im Forum fand ich den alten Artikel von @Bewerbernos der zwischenzeitlich Reservist war und seine Nachweise über bestandenen Springerlehrgang in Altenstadt und Abzeichen Silber suchte.


Wenn alle Nachweise weg sind: Also LL/LTS Altenstadt hat erstmal Nachweis über bestandenen Springerlehrgang, diesen Nachweis sollte man über Namen und eigene Registriernummer wieder erhalten können.

PS: Beim nicht mobbeorderten Reservisten sollte heute in 2019 der Nachweis im zuständigen Karrierecenter in der Personalakte liegen. Betonung liegt auf "sollte"...

Dort in den Personalpapieren sollten schlummern:

– Fallschirmsprungkarte,
–  Militärfallschirmspringerschein/Military Parachutist Licence
– Beiblatt zum Militärfallschirmspringerschein,
– Tätigkeitsnachweisheft

Nach der alten ZdV 89/203 bzw. der entsprechenden neuen Zentralvorschrift: "mit dem Militärfallschirmspringerschein/Beiblatt zum Militärfallschirmspringerschein
erhält der Soldat ein entsprechendes Fallschirmspringerabzeichen." = Bronze

In der sauber geführten Fallschirmsprungkarte aus Pappe mit Militärfallschirmspringerschein-Nummer sind die absolvierten Sprünge für Silber/Gold eingetragen.

Es stehen dort Fallschirmsprungnr.
* Truppenteil/Dienststelle bei dem /der die Sprünge ausgeführt wurden
* Ort des Absetzplatzes
* Datum
* Luftfahrzeugmuster
* Fallschirmmuster
* Art des Absprunges
* Bestätigung des Einheitsführers
* Bemerkungen


Es geht bei der Bundeswehr hier um die immer aktuelle militärfachliche Befähigung und Einsatzfähigkeit zum Springen und Sicherheitsgründe. Da meine ich ist die BW super :-)  nicht so wie subjektiv erlebt bei anderen befreundete Nationen...  ;D

Alle Sprünge sollten sich in den Fallschirmsprungkarten befinden, 20 bzw. 50 Sprünge abzählen fertig und Nachweis fürs Abzeichen glaubhaft gemacht.

Eigentlich hätten wohl die verliehenen Abzeichen für 20 und 50 Sprünge an die LL/LTS von der Einheit weitergemeldet werden sollen? Das wird wohl je nach Dienstort gemacht oder nicht gemacht.

Bei unserem Ziellandetrainings  vor 25 Jahren  waren aktive Soldaten und Reservisten in WÜ und auch DVag dabei, so kommen in kurzer Zeit eine Menge Sprünge auf der Fallschirmsprungkarte zusammen  :P

Bei Kameraden war auch gelegentlich die aktuelle Fallschirmsprungkarte verloren gegangen, sollte nicht, war aber... Dann sind auch nur meistens nur die aktuellen eingetragenen Sprünge auf der Fallschirmsprungkarte weg...

Bzw. bei Reservisten unserer Sprunggruppe waren irgendwann der Stapel an Fallschirmsprungkarten aus der PersAkte verloren worden, nachdem diese fleissig zwischen den verschiedenen ÜbTeilen hin- und hergeschickt worden sind.


Weil´s häufiger vorgekommen ist, haben wir damals Anfang der 90´er IMMER ALLE Sprünge SOFORT/ZEITNAH in das eigene Sprungbuch mit Unterschrift und Stempel der Dienststelle eintragen lassen und das beim Springen immer am Mann mitgeführt wird.


Dann klappts auch sicher mit Trageberechtigung, Jubiläum und der Torte.  :)

Titel: Antw:Trageberechtigung Fallschirmspringerabzeichen (BW) als Wiedereinsteller
Beitrag von: mounty am 08. April 2019, 11:17:50
@Bewerbernos Trageberechtigung besteht für verliehenes Springerabzeichen in der entsprechenden verliehenen Klasse Bronze/hier Silber bzw. Gold je nach Anzahl der Sprünge. (Antwort auf die Frage)

Unabhängig davon steht die Gültigkeit des Fallschirmspringerscheines. Zum Springen gehts immer nur mit gültigem Fallschirmspringerschein gemäß Zentralvorschrift in der jeweiligen aktuellen Fassung.

Das Abzeichen alleine darf man an DA und FA tragen, auch wenn man selber nicht mehr springen kann da anderer DP oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr darf.
Titel: Antw:Trageberechtigung Fallschirmspringerabzeichen (BW) als Wiedereinsteller
Beitrag von: InfoSecSp am 13. Februar 2021, 01:56:07
Hallo zusammen, ich bin ehemaliger Fallschirmjäger und werde in Kürze zum Reservedienst herangezogen. Wo kriege ich den die aktuellen Springerabzeichen für FA und DA her? In der Kleiderordnung steht ja drin, man darf keine privat gekauften Abzeichen auf die dienstlich bereitgestellte Uniform nähen, oder habe ich das falsch interpretiert? Und wie tragt man das Springerabzeichen denn heute auf dem FA? Ganz in Schwarz auf Oliv, oder mit der Stufe in Farbe? Dito Frage für Leistungsabzeichen. Ganz in Schwarz oder Farbig?

Kann man eigentlich auch seinen Militärspringerschein wiederbekommen? Meiner ist mittlerweile vernichtet und auf Mikrofilm verfilmt. Da nützt er mir wenig  :(.

Kameradschaftliche Grüße

Glück ab!

Titel: Antw:Trageberechtigung Fallschirmspringerabzeichen (BW) als Wiedereinsteller
Beitrag von: Rekrut84 am 13. Februar 2021, 08:16:01
Auszug aus der Anzugsordnung:
Zu Tätigkeitsabzeichen
„ 551. Selbstbeschaffte hand- oder maschinengestickte Abzeichen dürfen nur an selbst- beschafften Bekleidungsartikeln getragen werden, jedoch nur in der passenden Grundtuchfarbe.
Diese selbstbeschafften Abzeichen sind am Dienstanzug und Gesellschaftsanzug bei Heer und Luftwaffe silberfarben, bei der Marine goldfarben.
Am Kampfanzug dürfen auch schwarze Abzeichen auf olivfarbenem bzw. graubeigen Grundtuch getragen werden.
Die Unterscheidung der Leistungsstufen Bronze, Silber, Gold erfolgt durch Hervorhebung einzelner Elemente im Abzeichen.“

Zu Sonderabzeichen:
„ 560. Selbstbeschaffte handgestickte Abzeichen dürfen nur an selbstbeschafften
Bekleidungsartikeln getragen werden.
Das Abzeichen darf auch als selbstbeschafftes Stoffabzeichen auf Lederlasche befestigt am Knopf der rechten Brusttasche120 unter der Taschenklappe angehängt werden.“

Zum Leistungsabzeichen:
„ An der Kampfbekleidung dürfen nur selbstbeschaffte Stoffabzeichen getragen werden“
Diese dann auch farblich in der jeweiligen Stufe.
Titel: Antw:Trageberechtigung Fallschirmspringerabzeichen (BW) als Wiedereinsteller
Beitrag von: Jay-C am 13. Februar 2021, 08:48:58
Kann man eigentlich auch seinen Militärspringerschein wiederbekommen? Meiner ist mittlerweile vernichtet und auf Mikrofilm verfilmt.

Mir wurde noch mein originaler ausgehändigt ;D

Auch die Lizenz kann man als Reservist nochmal erhalten. Je nach dem, wie lange der letzte Sprung her ist muss dafür aber der Lehrgang von Grund auf nochmal besucht werden. Springerzulage wird ebenfalls gewährt (70 %).

Abzeichen für den DA sollte über deinen Truppenteil einfach zu bekommen sein.
Für den FA: Hatte das mit der Erlaubnis nur auf selbst beschaffter Bekleidung nicht mit "Beschädigung von Wehrmaterial" zu tun? Mag ein Mythos sein. Aber die wenigsten werden sich wohl selbst eine Feldbluse nur dafür beschaffen. Und wer kontrolliert das bitte?
Titel: Antw:Trageberechtigung Fallschirmspringerabzeichen (BW) als Wiedereinsteller
Beitrag von: F_K am 13. Februar 2021, 10:15:06
Der "Schein" mag ja nett sein, aber ohne gültige Lizenz nicht viel "wert".

Wo wird den RD geleistet?
Titel: Antw:Trageberechtigung Fallschirmspringerabzeichen (BW) als Wiedereinsteller
Beitrag von: HubschrauBär am 13. Februar 2021, 10:41:39
Interessant, dass der Dienstherr sich hier Gedanken um selbstbeschaffte Bekleidung macht.
Ein kleiner, evtl unbewusster Schritt weg von der Verpflichtung "nur dienstlich geliefert" zu tragen?
(Nicht ganz ernst gemeint. Aber dennoch zum schmunzeln)
Titel: Antw:Trageberechtigung Fallschirmspringerabzeichen (BW) als Wiedereinsteller
Beitrag von: Rekrut84 am 13. Februar 2021, 11:07:07
Interessant, dass der Dienstherr sich hier Gedanken um selbstbeschaffte Bekleidung macht.
Ein kleiner, evtl unbewusster Schritt weg von der Verpflichtung "nur dienstlich geliefert" zu tragen?
(Nicht ganz ernst gemeint. Aber dennoch zum schmunzeln)

In Anbetracht der Tatsache, dass Selbsteinkleider ihre Uniform selbst beschaffen müssen, ist das nicht verwunderlich.

„ 142. Selbstbeschaffte Uniformteile und Abzeichen haben in Form, Farbe und Beschaffenheit den dienstlich gelieferten zu entsprechen.“

„ 143. Selbsteinkleider und Teilselbsteinkleider sind verpflichtet, alle, nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 69 Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes vorgeschriebenen Bekleidungsstücke zu beschaffen.“
Titel: Antw:Trageberechtigung Fallschirmspringerabzeichen (BW) als Wiedereinsteller
Beitrag von: JensMP79 am 13. Februar 2021, 11:42:05
Zitat
Am Kampfanzug dürfen auch schwarze Abzeichen auf olivfarbenem bzw. graubeigen Grundtuch getragen werden.

M.M.n. wird diese Vorgabe seit Ende der 90er in der Vorschrift weiter übernommen.
Oder hat jemand einen plausiblen Grund, warum man ein selbstbeschafftes Tätigkeitsabzeichen auf dem Feldanzug tragen darf, jedoch nur in Grundfarbe oliv?
Titel: Antw:Trageberechtigung Fallschirmspringerabzeichen (BW) als Wiedereinsteller
Beitrag von: F_K am 13. Februar 2021, 12:45:00
Weil die Grundtuchfarbe bei 5 Farb TD nunmal oliv ist, und dies so für alle Kleidungsstücke gilt (grau, grau, blau, blau usw.) Und sachlich ein gesticktes Abzeichen in Schwarz auf schwarzem Hintergrund nunmal schlecht zu erkennen ist.

Dritter Grund: es ist so befohlen - aus oben genannten sachlichen Gründen.

(Quelle Vorschrift / Bearbeiter).
Titel: Antw:Trageberechtigung Fallschirmspringerabzeichen (BW) als Wiedereinsteller
Beitrag von: JensMP79 am 13. Februar 2021, 13:28:40
Ach soooo....  ::)

Ein schwarz gesticktes Abzeichen auf einem 5 Farb TD ist nicht zu erkennen....  ;D
Titel: Antw:Trageberechtigung Fallschirmspringerabzeichen (BW) als Wiedereinsteller
Beitrag von: KlausP am 13. Februar 2021, 13:31:45
Zitat
Am Kampfanzug dürfen auch schwarze Abzeichen auf olivfarbenem bzw. graubeigen Grundtuch getragen werden.

M.M.n. wird diese Vorgabe seit Ende der 90er in der Vorschrift weiter übernommen.
Oder hat jemand einen plausiblen Grund, warum man ein selbstbeschafftes Tätigkeitsabzeichen auf dem Feldanzug tragen darf, jedoch nur in Grundfarbe oliv?

Da kannst die gleiche Frage aber auch im Bezug auf die Dienstgradschlaufen stellen.
Titel: Antw:Trageberechtigung Fallschirmspringerabzeichen (BW) als Wiedereinsteller
Beitrag von: JensMP79 am 13. Februar 2021, 15:11:45
Zitat
Am Kampfanzug dürfen auch schwarze Abzeichen auf olivfarbenem bzw. graubeigen Grundtuch getragen werden.

M.M.n. wird diese Vorgabe seit Ende der 90er in der Vorschrift weiter übernommen.
Oder hat jemand einen plausiblen Grund, warum man ein selbstbeschafftes Tätigkeitsabzeichen auf dem Feldanzug tragen darf, jedoch nur in Grundfarbe oliv?

Da kannst die gleiche Frage aber auch im Bezug auf die Dienstgradschlaufen stellen.

Könnte man. Die Dienstgradschlaufen sind aber dienstlich geliefert.

Ich würde ja nichts sagen, wenn es eine Ausfertigung des Tätigkeitsabzeichen dienstlich geliefert dazu gäbe, in oliv.
Versuch mal bei den einschlägigen Händlern was auf Olivem Grundtuch zu bekommen....
Titel: Antw:Trageberechtigung Fallschirmspringerabzeichen (BW) als Wiedereinsteller
Beitrag von: F_K am 13. Februar 2021, 16:03:12
Es gibt TA dienstlich geliefert - für den Dienstanzug ...
Titel: Antw:Trageberechtigung Fallschirmspringerabzeichen (BW) als Wiedereinsteller
Beitrag von: JensMP79 am 13. Februar 2021, 16:05:06
Es gibt TA dienstlich geliefert - für den Dienstanzug ...

Da hast du Recht.  ;D Die gibts.
Titel: Antw:Trageberechtigung Fallschirmspringerabzeichen (BW) als Wiedereinsteller
Beitrag von: HubschrauBär am 13. Februar 2021, 17:00:59
Es gibt TA dienstlich geliefert - für den Dienstanzug ...

Da hast du Recht.  ;D Die gibts.
Da könnte man jetzt natürlich die grundsätzliche Frage auftun, was Tätigkeits- und Leistungsabzeichen auf dem Gefechtsanzug zu suchen haben ;-)

Aber seit die Feldblusen neuerdings mit Flausch am Oberarm ausgegeben werden...
Titel: Antw:Trageberechtigung Fallschirmspringerabzeichen (BW) als Wiedereinsteller
Beitrag von: F_K am 13. Februar 2021, 17:43:08
Lieber Jens,

Du bist doch Soldat, oder?

Dann Aufgabe: Bestimme die grösste zusammenhängende schwarze Fläche innerhalb des 5 TD Druckes.

Du wirst feststellen, dass diese deutlich größer ist, als die TA Abzeichen.
Je nach "Zufall" würden also Aufnäher "schwarz" entstehen - oder braun, oder hell / dunkelgrün oder ...

Nun erkannt?
Titel: Antw:Trageberechtigung Fallschirmspringerabzeichen (BW) als Wiedereinsteller
Beitrag von: JensMP79 am 13. Februar 2021, 18:45:21
Lieber Jens,

Du bist doch Soldat, oder?

Dann Aufgabe: Bestimme die grösste zusammenhängende schwarze Fläche innerhalb des 5 TD Druckes.

Du wirst feststellen, dass diese deutlich größer ist, als die TA Abzeichen.
Je nach "Zufall" würden also Aufnäher "schwarz" entstehen - oder braun, oder hell / dunkelgrün oder ...

Nun erkannt?

Och komm.... jetzt hör aber auf. 😁
Titel: Antw:Trageberechtigung Fallschirmspringerabzeichen (BW) als Wiedereinsteller
Beitrag von: F_K am 13. Februar 2021, 18:53:58
Hier hat ein Teilnehmer nach sachlichen Gründen gefragt - er bekommt es ausführlich erklärt - ist trotzdem nicht zufrieden ...

Nunja, schönes WE.
Titel: Antw:Trageberechtigung Fallschirmspringerabzeichen (BW) als Wiedereinsteller
Beitrag von: JensMP79 am 13. Februar 2021, 18:56:35
Deine Meinung ist kein sachlicher Grund für mich. Schönes WE.
Titel: Antw:Trageberechtigung Fallschirmspringerabzeichen (BW) als Wiedereinsteller
Beitrag von: Kurt Walter am 06. Juli 2021, 15:12:36
Hallo zusammen,
also ich lese doch so manchen Mist zu diesem Thema!
Wenn Du einmal die BW Fallschirm Springerschule geschafft hast, dann bist Du trageberechtigt. Dein Leben lang.
Voraussetzung ist natürlich dass Du das auch beweisen kannst. Trittbrettfahrer gibt es viele. Ich bin 83 Jahre alt und habe noch alle Unterlagen.
Ich bin absolut sicher, dass jeder, der den Springerlehrgang bestanden hat so stolz darauf ist, dass er den Nachweis dazu niemals verschlampt. Alles andere sind so kleine möchtegerne.
Mir hat mal einer erzählt, dass er seinen BW Springerlehrgang in den Niederlanden gemacht hat!!!